Jemand, der sich mit Kündigungsfristen auskennt?

1 Antwort

Eine Abmahnung muss

  1. das vertragswidrige (abzumahnende) Verhalten genau beschreiben (Vorgang, Ort, Datum Uhrzeit),
  2. auf die Vertragswidrigkeit hinweisen,
  3. zukünftig die Unterlassung fordern und
  4. für den Fall der Zuwiderhandlung arbeitsrechtliche Konsequenzen (bis hin zur Kündigung) androhen.

Im 1. Fall fehlt es an den Punkten 1. und 4; die Abmahnung ist also nicht wirksam.

Im 2. Fall fehlt es an den Punkten 2. und 4; die Abmahnung ist also nicht wirksam.

Nur im 3. Fall werden alle Bedingungen für eine wirksame Abmahnung erfüllt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht