Probezeit verlängerung mit Kündigung?

10 Antworten

"Die haben mich quasi gekündigt und die Kündigungsfrist verlängert."

Wieso wurde damit die Probezeit verlängert? Du wurdest innerhalb der Probezeit gekündigt und die verkürzte Kündigungsfrist gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis nach Ende der Probezeit endet. Entscheidend ist, dass die Kündigung innerhalb der Probezeit ausgesprochen wurde.

Familiengerd  09.10.2019, 19:10
Wieso wurde damit die Probezeit verlängert?

Damit wird zwar rechtlich keine Probezeit verlängert, der Effekt ist aber der einer verlängerten Probezeit oder verlängerten "Wartezeit".

Siehe dazu meine eigene Antwort oder die von Robert Mudter.

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Nach deutschem Arbeitsrecht ist zwischen der Probezeit und der sogenannten Wartefrist zu unterscheiden.

Mit Probezeit ist eine, in der Regel bis zu 6 Monate andauernde Frist gemeint, in der die Kündigungsfrist stark verkürzt ist. Mit Wartefrist sind die ersten 6 Monate des Arbeitsverhältnisses gemeint. Während der Wartefrist besteht kein Kündigungsschutz. Kündigungsschutz setzt erst ein, wenn ein Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber dann einen Kündigungsgrund benötigt. Weitere Voraussetzung für Kündigungsschutz ist im übrigen, dass in dem Betrieb rechnerisch mehr als 10 Mitarbeiter tätig sind.

Für Arbeitgeber ist es ein Problem, die Probezeit zu verlängern, da dies bedeuten kann, dass Kündigungsschutz greift und dies ist ersteinmal nicht gewollt. Dann kann eine Trennung nur noch mit einem Kündigungsgrund herbeigeführt werden. Nach deutschem Arbeitsrecht ist ein solcher in der Regel sehr schwer darstellbar. In größeren Unternehmen wird es also nach dem Ablauf von 6 Monaten durchaus schwer sich von Mitarbeitern zu trennen.

Von daher greifen Arbeitgeber zu verschiedenen Mitteln, die Probezeit dennoch zu verlängern. Es kann etwa eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen werden oder eben eine Kündigung ausgesprochen. Kommt der Arbeitgeber in beiden Konstellationen zu dem Schluss, dass der Arbeitnehmer sich bewährt hat, wird der Aufhebungsvertrag oder die Kündigung "zerrissen".

In der Konstellation kann, da eben kein Kündigungsschutz vorliegt, kaum wirksam mit einer Kündigungsschutzklage vorgegangen werden. Von daher kann die 1. Empfehlung eigentlich nur lauten, wenn denn Interesse an dem Arbeitsverhältnis besteht, für den bleibenden Zeitraum das Beste zu geben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kannst Du das näher erklären? Inwiefern wurde die Probezeit verlängert? Wie lange war sie bisher und wie lange ist sie jetzt? Wann und zu welchem Termin wurde Dir denn gekündigt?

Familiengerd  09.10.2019, 19:11

Inwiefern wurde die Probezeit verlängert?

Damit wird zwar rechtlich keine Probezeit verlängert, der Effekt ist aber der einer verlängerten Probezeit oder verlängerten "Wartezeit".

Siehe dazu meine eigene Antwort oder die von Robert Mudter.

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können die das einfach so machen?

Ja.

Und was kann ich dagegen machen?

Nichts.

Zur genaueren Erklärung - unter der Voraussetzung, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt und nicht um ein Ausbildungsverhältnis:

Generell kann ein Arbeitsverhältnis in den ersten 6 Monaten ("Wartezeit") immer gekündigt werden, ohne dass der Arbeitgeber dafür einen besonderen Anlass (betriebs-, personen-, verhaltensbedingt) brauchen würde, weil dann das Kündigungsschutzgesetz noch nicht anzuwenden ist.

Wurde eine Probezeit vereinbart, dann kann in dieser Probezeit mit einer verkürzten Frist von 14 Tagen gekündigt werden - das aber nur für längstens 6 Monate.

Wenn also eine Probezeit von 6 Monaten - so lang wie diese "Wartezeit" - vereinbart wurde, dann kann danach nur noch mit den genanten besonderen Gründen gekündigt werden (wenn es sich nicht um einen Kleinbetrieb handelt).

Da der Arbeitgeber die Möglichkeit zur anlasslosen Kündigung nicht über diese 6 Monate hinaus ausdehnen kann, greift er zu einem Trick:

Er kündigt vor dem Ende des 6. Monats mit einer längeren als der für die Probezeit gültigen kurzen Frist mit der Erklärung, dass diese Kündigung gegenstandslos wird, wenn der Arbeitnehmer sich in dieser Frist bewährt. Er hat damit den gleichen effekt, als hätte er die Probezeit (eigentlich die "Wartezeit") von 6 Monaten um die Dauer dieser längeren Kündigungsfrist verlängert.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Was jetzt? Entweder wurdest du gekündigt oder sie haben die Probezeit verlängert, beides gleichzeitig geht nicht. Eine Kündigungsfrist kann man nicht einfach so verlänger wie es einem passt. Sie ist vertraglich oder gesetzlich festgeschrieben.

Kläre das mit deinem Betriebsrat.

Familiengerd  09.10.2019, 19:13
Entweder wurdest du gekündigt oder sie haben die Probezeit verlängert, beides gleichzeitig geht nicht.

Es handelt sich hier um einen juristischen "Trick".

Damit wird zwar rechtlich keine Probezeit verlängert, der Effekt ist aber der einer verlängerten Probezeit oder verlängerten "Wartezeit".

Siehe dazu meine eigene Antwort oder die von Robert Mudter.

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