Wieviel Urlaubsanspruch hat man, wenn man am letzten Tag der Probezeit gekündigt wird?

2 Antworten

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Habe ich einen anteiligen Urlaubsanspruch oder den Urlaubsanspruch aus dem ganzen Jahr?

Du hast Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.

Da das Arbeitsverhältnis bei der Beendigung in der 2. Jahreshälfte länger als 6 Monate bestanden hat, hast Du Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, mindestens aber - bei Vereinbarung einer anteiligen Berechnung oder bei Unterscheidung zwischen gesetzlichem und zusätzlich gewährtem Urlaub im Vertrag - auf den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub.

Das ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 4 "Wartezeit" in Verbindung mit § 5 "Teilurlaub" Abs. 1 (Ausschluss der Fälle, in denen nur Teilurlaub zu gewähren ist), ist einheitliche Rechtsauffassung und durchgängige Rechtsprechung.

Urlaub, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, muss abgegolten werden (§ 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 4).

Davon abzuziehen sind selbstverständlich bereits genommene Urlaubstage und die, die Du möglicherweise bei einem früheren Arbeitgeber in der 1. Januarhälfte erhalten haben solltest.

Nimmst Du diesen Anspruch wahr, hast Du allerdings in diesem Kalenderjahr keinen Urlaubsanspruch mehr gegen einen neuen Arbeitgeber (es sei denn, der Anspruch dort wäre höher als jetzt).

Bist Du nach der Kündigung arbeitslos und hast Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, dann verschiebt sich - wenn Urlaub abgegolten wurde - der Beginn der Zahlung um die Dauer des abgegoltenen Urlaubs; der Anspruch wird deshalb aber nicht gekürzt (praktisch nimmst Du Deinen abgegoltenen Urlaub dann nach dem ende des Arbeitsverhältnisses).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht

Du hast einen anteiligen Urlaubsanspruch, wenn er noch nicht genommen wurde.

Wenn Du schon mehr genommen hast, als Dir zusteht, darf der Dir nicht mehr abgezogen werden, sondern der neue Arbeitgeber darf ihn mit anrechnen, wenn er davon erfährt :-)

Familiengerd  05.07.2016, 20:58

Du hast einen anteiligen Urlaubsanspruch, wenn er noch nicht genommen wurde.

Das ist in diesem Fall falsch - siehe meine eigene Antwort.

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AnnaStark  05.07.2016, 21:13
@Familiengerd

Aber es wird doch kein "ungenutzter" Urlaub als Abgeltung ausbezahlt ! Genutzter Urlaub ist rechtens, das ist klar, hab ich auch geschrieben

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Familiengerd  05.07.2016, 21:31
@AnnaStark

Unter den geschilderten Umständen besteht Anspruch auf den gesamten Urlaub.

Wenn der Teil des Urlaubs, der bisher noch nicht genommen wurde, während der Kündigungsfrist ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann, muss er abgegolten werden.

Ich verstehe Deine Erwiderung nicht so ganz; ansonsten steht alles in meiner Antwort.

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