Gilt die Probezeit als bestanden, wenn.....?

3 Antworten

Deine Probezeit geht - wie Du schon richtig erkannt hast - bis zum 30.09.

Ab dem 01.10. bist Du also nicht mehr so ohne Weiteres kündbar.

Allerdings könnte der AG theoretisch auch noch am 30.09. innerhalb der Probezeit kündigen. Deine Kündigungsfrist ginge dann bis zum 31.10. Dabei spielt es keine Rolle, dass Deine Probezeit im Oktober vorbei ist. Denn das ist ja nur die Zeit der Kündigungsfrist, die der AG Dich noch beschäftigt.

Du stündest dann theoretisch ab dem 01.11. einem neuen AG zur Verfügung - oder wärest arbeitslos.

maryza 
Fragesteller
 01.09.2016, 10:36

Danke, genau das habe ich geahnt!

Deine Probezeit endet am 30. September. So lange kann man noch in der Probezeit kündigen.

Wie lange ein AN dann noch arbeiten muss, spielt keine Rolle. Maßgebend ist nur dass der AN spätestens am letzten Tag der Probezeit die Kündigung erhalten haben muss.


Wenn du in der Probezeit gekündigt wirst, bist du gekündigt und du kannst dagegen nix unternehmen.

1.10 bist du so gesehen in der Probezeit drausen. Ich selbst vor 2 jahren habe nicht mal bemerckt wann ich aus der Probezeit raus bin.