Wohnungskündigung erst nach 2 Jahren?

5 Antworten

So wie ich es kenne - nein, es gibt die gesetzliche Kündigung von drei Monaten. Also keine Sorge, Koffer packen, Habseligkeiten zusammenstellen und umziehen.

Zusammengefasst: Kündigungsfristen

  • Kündigungs-art Kündigungsfrist gesetzliche/ordentliche Kündigung durch den Mieter 3 Monate zum Monatsende
  • fristlose Kündigung durch den Vermieter nach vorangegangener Abmahnung qualifizierter Zeitmietvertrag individuelle Vereinbarung Kündigungsverzicht
  • individuelle Vereinbarung außerordentliche Kündigung /Sonderkündigung durch den Mieter abhängig vom Einzelfall, meist zum Ende des übernächsten Monats nach der Kündigung
  • Eigenbedarf des Vermieter abhängig von der Mietdauer

https://ratgeber.immowelt.de/a/auszug-aus-der-mietwohnung-kuendigungsfristen-nicht-vergessen.html


anitari  07.12.2019, 11:28

Hier ist vermutlich ein Kündigungsverzicht vereinbart worden.

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Huflattich  07.12.2019, 11:30
@anitari

Diese Möglichkeit habe ich eben erst gelesen - hoffe nicht, dass dem so ist .

Rechtsanwalt befragen .

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Wenn im Vertrag wirklich ein Kündigungsverzicht steht, sieht es schlecht für dich aus.

Ob du doch noch eine Chance hast hängt vom genauen Vertrag ab. Hoffe du hast den neuen Mietvertrag besser gelesen! Sonst hast du jetzt zwei Wohnungen die du irgendwie zahlen musst.

Wenn der Vertrag, den Du unterschreiben hast so lautet, kann der Vermieter das ....

Was genau, wörtlich steht denn im Mietvertrag?

Den hast Du doch gelesen eh Du ihn unterschrieben hast.


Huflattich  07.12.2019, 11:31

Mietkündungsverzicht - bei einer Studenten Bude ? Das wär ja ein Ding .

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anitari  07.12.2019, 11:33
@Huflattich

Dazu gibt es ein BGH-Urteil. Siehe Link in meinem Kommentar.

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rumiilein 
Fragesteller
 07.12.2019, 11:40

Kündigungsverzicht von 2 Jahren für beide Parteien..

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anitari  07.12.2019, 12:19
@rumiilein

Ja, nur hat der BGH entschieden das das für Studenten unwirksam ist.

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Huflattich  07.12.2019, 14:17
@rumiilein

Dann rede noch mal mit deiner Vermieterin und erinnere an:

"Ich habe bei der Unterzeichnung extra nachgefragt, die Vermieterin meinte, dass ich es nicht zu berücksichtigen brauche".

Dann würde ich versuchen gleich noch einen potentiellen Nachmieter vorzustellen .Dann sollte es doch möglich sein diesen Vertrag zu kippen .

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