Wohnungskündigung erst nach 2 Jahren?
Hallo zusammen,
am 01.10.2019 bin ich in eine neue Wohnung eingezogen.
Jedoch fühle ich mich hier sehr unwohl. In der Anzeige hieß es, dass es sich um einen Studentenwohnheim handelt, tut es aber nicht. Ich habe kein Netz zuhause, das Flur riecht ständig nach Gras usw.
Nun habe ich endlich ein Platz im Wohnheim ab dem 01.03.2020 bekommen und habe auch die Kündigung zum 29.02.20 am 20.11.19 abgegeben. Gestern habe ich die Rückmeldung erhalten, dass eine Kündigung erst nach 2 Jahren möglich sei. Ich habe bei der Unterzeichnung extra nachgefragt, die Vermieterin meinte, dass ich es nicht zu berücksichtigen brauche. Jetzt weiss ich nicht was ich tun soll. Hier möchte ich nicht noch 2 Jahre wohnen..
Darf der Vermieter denn mich für 2 Jahre binden ?
5 Antworten
So wie ich es kenne - nein, es gibt die gesetzliche Kündigung von drei Monaten. Also keine Sorge, Koffer packen, Habseligkeiten zusammenstellen und umziehen.
Zusammengefasst: Kündigungsfristen
- Kündigungs-art Kündigungsfrist gesetzliche/ordentliche Kündigung durch den Mieter 3 Monate zum Monatsende
- fristlose Kündigung durch den Vermieter nach vorangegangener Abmahnung qualifizierter Zeitmietvertrag individuelle Vereinbarung Kündigungsverzicht
- individuelle Vereinbarung außerordentliche Kündigung /Sonderkündigung durch den Mieter abhängig vom Einzelfall, meist zum Ende des übernächsten Monats nach der Kündigung
- Eigenbedarf des Vermieter abhängig von der Mietdauer
https://ratgeber.immowelt.de/a/auszug-aus-der-mietwohnung-kuendigungsfristen-nicht-vergessen.html
Diese Möglichkeit habe ich eben erst gelesen - hoffe nicht, dass dem so ist .
Rechtsanwalt befragen .
Wenn im Vertrag wirklich ein Kündigungsverzicht steht, sieht es schlecht für dich aus.
Ob du doch noch eine Chance hast hängt vom genauen Vertrag ab. Hoffe du hast den neuen Mietvertrag besser gelesen! Sonst hast du jetzt zwei Wohnungen die du irgendwie zahlen musst.
Das kommt auf den Wortlaut deines Vertrages an. Wenn dort rechtswirksam ein Kündigungsausschluss vereinbart wurde, hast du keine Möglichkeit, ohne das Einverständnis deines Vermieters vorzeitig aus dem Vertrag entlassen zu werden.
https://www.mieterbund.de/mietrecht/irrtuemer-und-fallen.html
Wenn der Vertrag, den Du unterschreiben hast so lautet, kann der Vermieter das ....
Was genau, wörtlich steht denn im Mietvertrag?
Den hast Du doch gelesen eh Du ihn unterschrieben hast.
Mietkündungsverzicht - bei einer Studenten Bude ? Das wär ja ein Ding .
Dazu gibt es ein BGH-Urteil. Siehe Link in meinem Kommentar.
Allerdings könnte dir das zugute kommen.
Ja, nur hat der BGH entschieden das das für Studenten unwirksam ist.
Dann rede noch mal mit deiner Vermieterin und erinnere an:
"Ich habe bei der Unterzeichnung extra nachgefragt, die Vermieterin meinte, dass ich es nicht zu berücksichtigen brauche".
Dann würde ich versuchen gleich noch einen potentiellen Nachmieter vorzustellen .Dann sollte es doch möglich sein diesen Vertrag zu kippen .
Hier ist vermutlich ein Kündigungsverzicht vereinbart worden.