Fristlose Kündigung - wann muss ich aus der Wohnung draußen sein?

6 Antworten

Wie anitari schrieb, kann man jetzt nicht zum 1.7. fristlos kündigen, aber Du kannst am 1.7. fristlos kündigen, solltest bis dahin aber wirklich schon alles zusammen gepackt haben und am besten die Wohnung schon direkt übergeben können.

Fristlos bedeutet nun mal, ohne Frist und was will man dann auch eine Minute länger in der stark mangelhaften Wohnung?

Dennoch kann es sein, dass Du zwar die Wohnung bereits am 1.7. oder 2.7. übergeben kannst, der Vermieter aber dennoch auf Einhaltung des Vertrags besteht und für die kommenden 3 Monate noch Miete verlangt und dementsprechend die Kaution einbehält.

Ggf. müsstest Du dann auf Rückzahlung der Kaution klagen und für diesen Fall solltest Du alle Mängel und alle bisherigen Maßnahmen sehr gut nachvollziehbar dokumentieren und am besten auch im Übergabeprotokoll aufführen, das dann der Vermieter auch unterzeichnen soll. Somit sicherst Du Dir für einen solchen Prozess eine gute Ausgangslage.

FeLo15 
Fragesteller
 23.06.2023, 16:46

Ich danke dir!

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Xevar  15.07.2023, 14:27

Muss man wenn dann nicht noch für den ganzen Monat die Miete zahlen wenn man am 2.07 Fristlos kündigt?

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Guardianangel1  18.08.2023, 18:52

Man darf doch die Kaution nicht wegen Mietrückstand einbehalten.

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bwhoch2  18.08.2023, 18:56
@Guardianangel1

Aber genau dafür hat man doch die Kaution bezahlt. Sie kann natürlich auch für die Erstattung von Schäden oder für Betriebskostennachzahlungen verwendet werden, aber der Hauptzweck ist die Absicherung der Mietzahlung.

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Am 30.06. müsstest du raus sein.

Ich gehe mal davon aus, dass die Mängel (starker Schimmelbefall) tatsächlich Baumängel sind und nicht Heiz- und Lüftungsmängel.

FeLo15 
Fragesteller
 23.06.2023, 16:48

Richtig! Auch ein Gutachter konnte bestätigen dass das gesamte Wohngebäude viele bauliche Mängel aufweist. Von 17 Wohnungen sind knapp die Hälfte von extremer Feuchtigkeit und Schimmel betroffen. Der Vermieter meiner Wohnung sucht die Schuld jedoch bei mir.

Danke für deine Antwort!

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pharao1961  23.06.2023, 20:21
@FeLo15

Selbst 99 von 100 Wohnungen wären kein Beweis. Es kommt immer auf die einzelne Wohnung an. Ein Sachverständiger kann das aber nachweisen.

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Naja wenn du zum 01.07 Kündigst musst du am 01.07 aus der Wohnung raus aber normal kündigt man auf das Ende des Monats also 30.06 als letzten Tag.

FeLo15 
Fragesteller
 23.06.2023, 16:44

Danke dir!

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Am 30.06.2023 23.59 und 59 Sekunden.

FeLo15 
Fragesteller
 23.06.2023, 16:44

Okey… 😅 Danke

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Sie hätten bereits vor Monaten fristgerecht kündigen können.

Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf keiner Betätigung durch den Vermieter.

Sie können z.B. heute fristgerecht zum 30.09.2023 kündigen; bis dahin ist auch weiterhin die vereinbarte Miete fällig.

Ausziehen können Sie heute oder an jedem anderen Tag, dann bis zu 30.09.2023.

FeLo15 
Fragesteller
 23.06.2023, 16:43

Nein das hätte ich nicht.

Ich wohne nun gerade einmal knapp ein halbes Jahr lang in der Wohnung. Mein Vermieter hat sämtliche Mängel der Wohnung verschwiegen und vertuscht. Bereits sämtliche meiner Vormieter sind ausgezogen da die Wohnung extreme bauliche Mängel aufweist. Ich war so kulant und habe meinem Vermieter viele Fristen eingeräumt und ihm etliche Chancen gegeben die Wohnung in einen bewohnbaren Zustand zu versetzen. Stattdessen sucht dieser die Schuld bei mir. Laut Mieterverein und Anwälten ist die sofortige und fristlose Kündigung in diesem Fall die angebrachteste Lösung.

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schelm1  23.06.2023, 18:11
@FeLo15

Nur zu, sofern Sie das selber risikomäßig nicht scheuen.

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