Darf der Vermieter spontan fristlose kündigen?

7 Antworten

Das ist leider kein Grund für eine fristlose Kündigung. Du kannst sie schlicht ignorieren oder du widersprichst förmlich in einem Brief.

Schreib einfach sinngemäß: "Hiermit widerspreche ich der von Ihnen am 24.03.2023 zugestellten Kündigung und teile ihnen mit, das ich am 31.03.2023 die Wohnung nicht an Sie übergeben werde."

Dann hat er nur die Chance, die Kündigung auf dem Klageweg (Räumungsklage) durchzusetzen und ist dabei vermutlich chancenlos.

Ich schreibe aus leidvoller Erfahrung. Grundsätzlich ist es so, dass der persönliche "Einrichtungsstil" des Mieters nicht vom Vermieter hinterfragt werden kann, so lange nicht das Haus selbst oder die Nachbarschaft im Haus in Mitleidenschaft gezogen wird.

Die einzige Chance, die man als Vermieter hat, ist, auf die fälligen Schönheitsreparaturen hinzuweisen und darauf hinzu wirken, dass diese auch ausgeführt werden. Sie dürften bei schlampiger Lebensweise früher fällig werden, als bei jemand, der immer brav Ordnung hält.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Unordnung ist kein Kündigungsgrund, weder fristgerecht noch fristlos. Deshalb per Einwurfeinschreiben sofort Widerspruch einlegen mit der Begründung des Mangels einer Rechtsgrundlage.

Nach dem Gesetz darf eine Partei den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Die von dir geschilderten Unzulänglichkeiten sind Bagatellen die dem nicht entsprechen.

Du negierst also darüber hinaus die unrechtmäßige Aufforderung zum Auszug.

Der Vermieter könnte dann zwar Räumungsklage beim Amtsgericht einreichen, wird dabei außer Kosten nichts erreichen.

Wie ist denn dein Vermieter in deine Wohnung gelangt? Hat er einen Schüssel? Du solltes deshalb schnellstens den Schließzylinder wechseln.

Auch bräuchtest du ihn zu Kontrollbesuchen nicht in deine Wohnung lassen. Du bist Besitzer und hast das Hausrecht.

lordmarco 
Fragesteller
 28.03.2023, 20:12

Mein Badezimmer sollte spontan renoviert werden und Wiedergabe von ihm "ein Blick durch denn türspalt " hat genüged

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Solange die Bausubstanz nicht beschädigt wird, kannst du in deiner Bude machen was du willst.

Schreibe ihm einen Widerspruch per Einschreiben und dass du die Sache an den Mieterschutzbund weiterleiten wirst.

Dann melde dich dort, zahl nen Beitrag und bring die Sache vor. Die kümmern sich darum und treten dem Vermieter in den Arsch, wenn er unbegründet meckert.

Wenns ein privater Vermieter ist, kann er allerdings noch immer Eigenbedarf anmelden, also solltest du evtl schonmal nach ner neuen Wohnung schauen - nur zur Absicherung.

Geht so schnell schon mal garnicht. Selbst bei fristloser Kundigung. muss er dir noch eine gewisse Frist lassen,.Ich weiss leider gerade nicht wie lange ,aber das kann man sicher googeln.

Und wenn der gute Mann weiss wie es bei dir aussieht weil er in deiner Abwesenheit ohne dein Wissen in deiner Bude rumschnueffelt .kannst ihn dafuer auch schon mal direkt verklagen.Das darf er naemlich auch nicht.

Und fuer fristlos muss es echt einen triftigen Grund geben z.B.wenn du monatelang keine Miete bezahlt haettest .Unordnung ist sicher keiner wenn das so zutrifft was du sagst.

Ich wuerde. erstmal Fotos vom aktuellen. Zustand der Wohnung machen,dann damit und mit Mietvertrag,Kuendigung etc.morgen /schnellstmoeglich zum Mieterschutzbund oder zu einem Anwalt gehen und die um Hilfe bitten.

ich habe ist eine gewisse Unordnung sprich Klamotten über dem Stuhl gelegt, Geschirr vom Vortag noch in der spühle oder am Abend vergessen die Chips tüte wieder weg zu räumen

Abgesehen davon, dass das deine Sache ist: Woher weiß der Vermieter das...???