Fristlose Kündigung wegen Äußerungen?

6 Antworten

Ja - diese Möglichkeit besteht!

Wenn die Begründung lautet, dass dadurch das Vertrauensverhältnis im Arbeitsverhältnis unwiederbringlich zerrüttet ist schon. In wie weit dies dann vor einem Arbeitsgericht Bestand, hat ist was anderes

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vetternwirtschaft kann man auch persönlich nehmen. Kann schon so rauslaufen, wenn die Kritik nicht 100%ig konstruktiv und auf Fakten begründet ist und dich an deinem Arbeitsplatz, also in deinen Kompetenzen betrifft.

Kommt noch auf den Ton an, aber normalerweise nicht. Dieser Arbeitnehmer sollte sich zurückhalten mit solchen Äußerungen.