Eine fristlose Kündigung von einem Minijob immer möglich?

6 Antworten

Nein, ab einem halben Jahr Tätigkeit geniesst Du denselben Kündigungsschutz woie Vollzeitarbeitnehmer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das einzige, was Minijobs von anderen Arbeitsverhältnissen unterscheidet, ist, dass sie aufgrund des Bruttogehalts unterhalb einer bestimmten Grenze (derzeit 450 Euro pro Monat) für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei sind (mit Ausnahme der Rentenversicherung, wo der Arbeitnehmer ein Wahlrecht hat). Dadurch ist für den Arbeitnehmer hier das Gehalt "brutto wie netto".

Bei allem anderen gelten auch für Minijobs die Gesetze rund um Arbeitsverhältnisse, inklusive all der Regelungen rund um Kündigungen. Und da ist eine fristlose Kündgung nur möglich, wenn eine Partei sich massiv etwas zu Schulden kommen lassen hat, meist so Dinge, die schon hart in Richtung Straftatbestand gehen.

Bei der ordentlichen Kündigung, also der unter Einhaltung der Kündigungsfrist, gelten auch hier die Fristen aus dem BGB, sofern im Arbeitsvertrag nichts abweichendes vereinbart wurde. Zwei Wochen Kündigungsfrist gelten nur, wenn im Arbeitsvertrag eine Probezeit (maximal sechs Monate) vereinbart wurde während eben dieser.

HolyRoller  29.04.2022, 14:46
Zwei Wochen Kündigungsfrist gelten nur, wenn im Arbeitsvertrag eine Probezeit (maximal sechs Monate) vereinbart wurde während eben dieser.

Ergänzend: Die 14-tägige Kündigungsfrist greift nur, wenn diese schriftlich fixiert wurde. Ist dies nicht der Fall, gilt die gesetzliche Frist von 4 Wochen.

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Familiengerd  29.04.2022, 15:40
@HolyRoller
Die 14-tägige Kündigungsfrist greift nur, wenn diese schriftlich fixiert wurde.

Das ist - bezüglich der Probezeit - falsch.

Wurde eine Probezeit vereinbar, muss nicht ausdrücklich noch weiter vereinbart werden, dass für die Probezeit eine Kündigungsfrist von 14 Tagen gilt; sie gilt dann auch ohne eine solche Vereinbarung, wenn keine andere Kündigungsfrist vereinbart wurde.

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Es gibt bei Minijobs auch noch den Unterschied ob es sich um einen Betrieb handelt, oder um einen Minijob im Privathaushalt. Sie dir in jedem Fall deinen Arbeitsvertrag genau an, notfalls mit Hilfe einer Rechtsberatung. Kündigt jedoch bitte nicht selbst. Auf gar keinen Fall. Wenn der AG euch los werden möchte, dann soll er das auch selbst tun. Dann lest aber die Begründung gut durch, auch zwischen den Zeilen.

Sehr zum Leidwesen meiner beiden, wirklich hervorragenden Angestellten Minijobber im Privathaushalt, mußte ich mit die Hintertür der Kündigung leider offen lassen: Sollte die zuständige Stelle, die Assistenz kürzen oder streichen, gilt das Arbeitsverhältnis als beendet. Auf diesen Satz hat der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, der zuständigen Stelle (Leistungserbringer) leider bestandenden. Außerdem steht drinnen das beim Krankenhausaufenthalt das Arbeitsverhältnis unbezahlt ruht, sowie bei Tod sofort beendet ist.

Ganz lieben Gruß an meine beiden Assisteninnen, das kommt nicht von mir. Ohne die Finanzielle Genehmigung der Assistenz kann ich euch beide leider nicht bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn Dein AG Dich loswerden möchte (er fordert ja) soll er Dich auch kündigen!

Eine fristlose Kündigung muss begründet sein und die Begründung kann bspw Diebstahl (Handy laden im Geschäft), physische Gewalt und ähnlich schwere Taten sein.

wenn der Arbeitgeber eine Kündigung fordert von mir

Das klingt etwas komisch. Wenn der AG dich kündigen will. Dann soll er das tun. Wieso sollst du dann kündigen?

Lass dich blos nicht auf soetwas ein. selbst kündigt man. Wenn man selbst kündigen will. Nicht weil der AG das fordert.

Und ich glaube nicht das die forderung zur kündigung unter tatsachen fällt die zur fristlosen kündigung berechtigen.