Habe ich jetzt 4 Wochen Kündigungsfrist oder 4 Monate?

2 Antworten

Du hast in diesem Fall die gleiche Kündigungsfrist wie dein Arbeigeber.

Verlängert sich die gesetzliche Frist für den einen (Arbeitgeber), so gilt sie auch für den anderen (Arbeitnehmer)

Stünde dieser Satz nicht drin, wären es 4 Wochen.

Somit gilt aber die Frist für den Arbeitgeber (4 Monate) ebenso für Dich. Also hast Du 4 Monate Kündigungsfrist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung