Kündigung Netto?

2 Antworten

also mi erging es ähnlich vor fast dreißig Jahren bei "Plus", ich habe am dritten Tag gekündigt, aus gesundheitlichen Gründen (habe mir allerdings in der Mittagspause ein Attest beim Facharzt geholt, das ich dies Arbeit nicht leisten konnte, falls das Arbeitsamt "Zicken" machte wegen der Kündigung, )mit "Plus" gabs keine Probleme, aber einem Mediziner vom damaligen Arbeitsamt mußte ich das alles noch mal verklickern...

SlightlyAnnoyed  29.11.2019, 19:34

Laut den anderen Fragen scheint der Fragesteller noch Schüler zu sein, der nebenbei jobbt. Da reicht „einfach nicht mehr hingehen“ völlig aus. 😜

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Die normale, gesetzliche Kündigungsfrist außerhalb der Probezeit beträgt für Arbeitnehmer 4 Wochen bis zum 15. oder zum Monatsende. Wenn du deine Kündigung also spätestens am 03.12. bei der verantwortlichen Person persönlich abgibst (Zugang zählt als Beginn der 4-Wochen-Frist!), kannst du zum 31.12. offiziell kündigen, so als nächstmöglicher Termin.

Alex2000682 
Fragesteller
 29.11.2019, 19:23

Also es sind auch wirklich 4 Wochen ja? Wenn ich die Kündigung morgen abgebe, wär das ja auch das Monatsende :-/

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SlightlyAnnoyed  29.11.2019, 19:33
@Alex2000682

die Kündigung gilt erst nach 4 Wochen. Du kannst dir dann überlegen, ob du solange noch arbeiten gehst, dich krank meldest oder einfach nicht mehr hingehst. Ist nicht die feine Art, aber zum Arbeiten zwingen kann dich keiner.

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HappyMe1984  29.11.2019, 20:05
@SlightlyAnnoyed

Doch! Wenn man einfach so der Arbeit fern bleibt, begeht man Vertragsbruch und kann sich sogar schadenersatzpflichtig machen!

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Familiengerd  30.11.2019, 00:42
@HappyMe1984
Doch!

Selbstverständlich kann der Arbeitnehmer nicht zur Arbeit gezwungen werden! Oder meinst Du, er könnte mit der Polizei zur Arbeitsstelle gebracht werden?!?

Dass er vertragsbrüchig und schadenersatzpflichtig (sofern sich ein Schaden alleine durch diesen Vertragsbruch überhaupt nachweisen lässt) wird, ist eine ganz andere Sache!

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HappyMe1984  30.11.2019, 05:36
@Familiengerd

Ist halt die Frage, was man unter "zwingen" versteht ;). Ich persönlich betrachte vertragliche Verpflichtungen durchaus als genau das - eine Verpflichtung, der ich nachkommen muss. Und ja, der entstandene Schaden durch diese Form des Vertragsbruchs lässt sich sogar sehr gut nachweisen - wenn zum Beispiel kurzfristig Ersatz beschafft werden musste, also 'ne Aushilfe. Die Kosten, die dafür entstehen, dürften gerichtlich sehr einfach durchzusetzen sein als Schadenersatz.

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Familiengerd  30.11.2019, 09:51
@HappyMe1984

Im Beispiel (Beschaffung einer Ersatzkraft) würde ein Schaden nur entstehen, wenn sie teurer wäre als der vertragsbrüchige Arbeitnehmer, nämlich nur in Höhe der Differenz.

Außerdem müsste der Schaden alleine auf das vertragsbrüchige Verhalten (einfach nicht mehr kommen) zurückgeführt werden können und nicht auch entstanden sein, wenn der Arbeitnehmer z.B. plötzlich erkrankt wäre.

Daher kommt es nur sehr selten tatsächlich zu Schadensersatzforderungen durch Arbeitgeber. Manche vereinbaren deshalb für solche Fälle (z.B. vertragswidrige Beendigung des Arbeitsverhältnisses) Vertragsstrafen, die einfach durchzusetzen sind.

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