Kündigung während der Probezeit, Frage zu 2-Wochen Frist?

7 Antworten

Wenn Du keine "Gegenkündigung" riskieren willst, solltest Du Deine Kündigung nicht zu früh abgeben. Der letze Termin wäre der 17. Januar. Am 18. Januar fängt die Frist von 14 Tagen an zu laufen und der 31. Januar ist dann der letzte Tag des Arbeitsverhältnisses.

Während der Probezeit kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Gibst Du die Kündigung z.B. morgen ab, kann der AG Dir z.B. am Dienstag, den 10. Januar seine Kündigung überreichen, dann wäre der 24. Januar das Ende der Beschäftigung.

IbanezP  07.01.2018, 10:18

Was wäre an einer Gegenkündigung eigentlich so schlimm? Immerhin würde dass nichtmal eine Sperre vom Arbeitsamt zur Folge haben.

Hexle2  07.01.2018, 11:52
@IbanezP

Ich vermute mal, man will in der Probezeit selbst kündigen, wenn man einen anderen Job gefunden hat.

Ein AN kündigt dann zum Ende des Monats um am nächsten Tag im neuen Betrieb anzufangen. Bei einer Gegenkündigung zu einem früheren Termin bekommt man entsprechend weniger Tage bezahlt, muss zum Amt "rennen" und den "Papierkram" erledigen und das ALG ist auch weniger als der Lohn

Du kannst jetzt schon zum 31.01. kündigen, an deiner Kündigung kann der AG auch nichts ändern. Es steht dem AG aber natürlich frei selbst eine Kündigung zu schreiben die dann eher in Kraft tritt.

für kündigungen gibt es immer die mindestfristen, damit die andere partei genug zeit hat, darauf reagieren zu können. und diese müssen taggenau eingehalten werden; da sie bei unterschreitung auch von nur einem einzigen tag der mindestfrist unwirksam werden.

aber man kann auch (ohne dass es dafür regeln gibt) deutlich früher kündigen.

Jede Frist ist taggenau einzuhalten, dafür ist sie ja da. Es hindert dich aber niemand daran, die Kündigung auch früher abzugeben und dein gewünschtes Datum des letzten Arbeitstags anzugeben ("hiermit kündige ich zum...").

Wenn du die Kündigung früher abgibst, vermeidest du damit auch Komplikationen, wenn deine Kündigung unglücklicherweise einen Tag zu spät ankommt und die 14 Tage nicht mehr eingehalten sind.

Dein Betrieb kann deiner Kündigung zwar nicht vorziehen, aber eine eigene Kündigung aussprechen, die dann früher sein könnte. Gibst du deine zum Beispiel drei Wochen vorher ab, dann kann er noch mit zwei Wochen Kündigungsfrist kündigen und spart für ein paar Tage deinen Lohn. Allerdings ist das in meinen Augen Kinderkram und lächerlich, wenn es sich nur um weige Tage handelt.

Eine kundigung in der probezeit ist an eine 14 tagige Kündigungsfrist gebunden. Die 14 Tage sind Tag genau einzuhalten.

Solltest du auf ein späteres Datum kündigen als 14 Tage, könnte der AG problemlos eine Kündigung aussprechen die dich eben in genau 14 Tagen rausschubst.

Familiengerd  07.01.2018, 18:08
Die 14 Tage sind Tag genau einzuhalten.

Die Frist ist nicht "Tag genau einzuhalten", sondern mindestens - kann also auch länger sein.