Kann ich meinen Vertrag kündigen?

Hi ich habe vor 2-3 Monaten in einem Fitnesstudio einen Jahresvertrag gemacht und mir ist es nun doch zu teuer, kann ich den Vertrag jetzt nun kündigen ?
VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG 

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag besitzt zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestver- tragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Gewährte Preisreduzierungen auf Grund von Werbe- oder Rabattaktionen gelten ausschließlich für den im Rahmen dieser Maßnahme vorgesehenen Zeitraum, ein Anspruch auf Fortführung dieser Preisreduzierung besteht nicht.

5.2. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.3. Erklärung der Kündigung oder Anzeige einer Aussetzung

5.3.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen und damit nicht wirksam.

5.3.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief oder E-Mail an … GmbH & Co.KG, .. versenden und persönlich zu unterschreiben, sodass eine datenschutzrechtliche Zuordnung jederzeit möglich ist.

5.3.3. Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt bzw. stillgelegt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Die Aussetzungszeit ist erst ab einem Zeitraum von einem Monat möglich.

Kündigung, Recht, Vertrag, Kündigungsrecht, Kündigungsschutz, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Mündliche Jobzusage (befristet), nun doch Absage der Firma wegen Schwangerschaftsabbruch?

Hallo Leute, mein Fall ist etwas komplizierter, daher habe ich noch keine eindeutige Antwort auf meine Situation gefunden.

Ende September wurde mir nach meinem Bewerbungsgespräch eine befristete Arbeitsstelle für 2 Jahre zugesagt. Mir wurde gesagt, dass ich eine schwangere Dame in für zwei Jahre vertreten würde, damit war ich einverstanden. Ich sollte den Job zum 01.11.19 antreten und meinen aktuellen Job habe ich daher schon gekündigt (Ich musste 4 Wochen Kündigungsfrist einhalten, das war ein Problem und ich bin dieses Risiko leider eingegangen).

Letzte Woche sollte ich meinen alten Arbeitsvertrag per EMail schicken, damit mein Arbeitsvertrag daran angepasst wird (Die Gehaltsstufe musste ermittelt werden), das kam mir etwas komisch vor, aber ich wollte unbedingt in die nächsthöhere Stufe eingetragen werden, die mir zusteht, also habe ich es alles per EMail auch so als Scan verschickt.

Zwei Tage später bekam ich den Anruf, dass die Dame ihr Kind verloren hätte und sie den Anspruch auf den Arbeitsplatz hätte und ich nicht mehr dort anfangen dürfe, da es nur diesen einen Arbeitsplatz geben würde. Auch andere Abteilungen hätten angeblich keine Kapazitäten mehr, ich könne mich aber gern irgendwann nochmal bewerben. Der Anruf war sehr unfreundlich und ich habe irgendwie das Gefühl, dass es eher am Inhalt meines alten Arbeitsvertrags liegt (Bin ich zu teuer?).

Was kann ich jetzt tun?

Arbeit, Bewerbung, Arbeitsrecht, Kündigungsschutz

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