Arbeitgeber schreibt Kündigung im Namen vom Arbeitnehmer?

5 Antworten

Der Arbeitgeber des Freundes hat diesem also eine Vorlage geschickt, mit der der Freund dann selbst kuendigen konnte. Wenn der Freund die dann auch unterschrieben und an den Arbeitgeber zurueckgegeben hat, hat dieser selbst gekuendigt.

Fuer den Arbeitgeber hat dies vor allem den Vorteil, dass der Freund sich nicht mit einer Kuendigungsschutzklage gegen eine Kuendigung wehren kann, die er selbst ausgesprochen hat. Moeglicherweise wurde dort auch ein Termin vorgegeben, der vor Ablauf der Kuendigungsfrist liegt. Auch dagegen koennte sich der Freund dann aus dem gleichen Grund nicht wehren. Er haette schliesslich selbst zu diesem Termin gekuendigt.

Fuer den Freund hat es zudem den bereits mehrfach erwaehnten Nachteil einer Sperre beim ALG1.

Ich hoffe doch sehr, er hat nicht unterschrieben.

Darf er machen, würde es aber NIE NIE NIE (!!!!) unterschreiben!

Wenn Dein Freund kündigt und nicht gekündigt wird, dann folgt erstmal und logischer Weise der Gang zur Agentur für Arbeit. Da wird er dann gesperrt und bekommt 3 Monate keine Leistung (aka. Geld), weil er selbst gekündigt hat und nicht gekündigt wurde!


tukan30 
Fragesteller
 15.02.2020, 21:44

Normalerweise muss man noch 1 Monat nach Kündigung arbeiten (steht im Vertrag). Nun hat sein Chef ihm gesagt, dass er nur noch bis Ende nächste Woche arbeiten soll. Geht das? Oder dürfte er noch einen Monat arbeiten und das entsprechende Gehalt bekommen?

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critter  16.02.2020, 00:57
@tukan30

Wenn der Chef sagt, der Arbeitnehmer braucht nicht den ganzen Rest der Kündigungszeit zu arbeiten, nennt man das "freigestellt". Der Arbeitnehmer braucht dann nicht zur Arbeit erscheinen, aber er muss bis zum letzten Tag sein volles Gehalt bekommen. Das heißt also: nicht arbeiten, trotzdem Geld.

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DerCaveman  16.02.2020, 01:23
@critter

Wenn der Arbeitnehmer selbst kuendigt (wie hier ja offensichtlich beabsichtigt) und dabei die Kuendigungsfrist nicht einhaelt, bekommt er natuerlich nur bis zu dem Tag Geld, zu dem er gekuendigt hat. Einer darueber hinausgehenden Freistellung bedarf es nicht. Das Arbeitsverhaeltnis ist dann ja bereits beendet.

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critter  16.02.2020, 01:31
@DerCaveman

Lies doch nochmal den Kommentar des Fragestellers. Der Arbeitgeber hat gesagt, dass der Arbeitnehmer nicht bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist arbeiten soll, sondern vorher zu Hause bleiben kann. So etwas nennt man Freistellung, und die wird natürlich bezahlt.

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DerCaveman  16.02.2020, 01:43
@critter

Wenn der Freund der Fragestellerin selbst gekuendigt hat, endet das Arbeitsverhaeltnis auch bei Nichteinhaltung einer Kuendigungsfrist genau an dem Tag, zu dem er die Kuendigung ausgesprochen hat. Dagegen kann sich der Arbeitgeber dann moeglicherweise wehren, was er hier aber sicher nicht tun wird.

Geld gibt es bis zu dem Tag, zu dem der Freund gekuendigt hat. Danach ist das Arbeitsverhaeltnis beendet und es kann somit auch keine Freistellung mehr erfolgen.

Anders waere es nur, wenn der Arbeitgeber gekuendigt und dabei die Kuendigungsfrist nicht eingehalten haette. Dann bestuende natuerlich ein Gehaltsanspruch bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist. Hier geht es aber gerade nicht um eine arbeitgeberseitige Kuendigung sondern um eine arbeitnehmerseitige.

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critter  16.02.2020, 01:49
@DerCaveman

Wir scheinen aneinander vorbei zu reden. Der Fragesteller schreibt:

"Normalerweise muss man noch 1 Monat nach Kündigung arbeiten (steht im Vertrag). Nun hat sein Chef ihm gesagt, dass er nur noch bis Ende nächste Woche arbeiten soll."

Das heißt, der Arbeitgeber verlangt nicht, dass der Arbeitnehmer bis zu seinem vertragsmäßigen Kündigungstermin arbeitet und erlaubt ihm, schon vorher zu Hause zu bleiben. Und das heißt aber nicht, dass der Lohn nur bis zu diesem Tag gezahlt wird und der Arbeitnehmer sitzt bis zum letzten Tag seiner offiziellen Kündigungsfrist unbezahlt da. Der Lohn muss bis zu diesem letzten Tag gezahlt werden. Der Chef will halt nur nicht, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit in der Firma absitzt. Er will ihn los werden, trotzdem muss er zahlen.

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DerCaveman  16.02.2020, 02:04
@critter
Das heißt, der Arbeitgeber verlangt nicht, dass der Arbeitnehmer bis zu seinem vertragsmäßigen Kündigungstermin arbeitet und erlaubt ihm, schon vorher zu Hause zu bleiben.

Ich verstehe es so, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dazu auffordert, selbst zu einem frueheren Termin zu kuendigen als dem bei Einhaltung der Kuendigungsfrist fruehestmoeglichen. In dem Fall missachtet nicht der Arbeitgeber die Kuendigungsfrist, sondern der Arbeitnehmer. Daraus kann der Arbeitnehmer dann aber keinen Entgeltanspruch bis zum Ablauf der Kuendigungsfrist ableiten. Schliesslich hat er dann ja selbst die Kuendigungsfrist nicht eingehalten und eben nicht der Arbeitgeber.

Betrachte es mal so: Ein Arbeitnehmer kuendigt fristlos, ohne zu einer fristlosen Kuendigung berechtigt zu sein. Der Arbeitgeber ist damit einverstanden und besteht nicht auf Einhaltung der Kuendigungsfrist. Dann hat der Arbeitnehmer, der schliesslich selbst unberechtigt fristlos gekuendigt hat, doch ab dem naechsten Tag auch keinen Entgeltanspruch mehr.

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critter  16.02.2020, 02:09
@DerCaveman

Falls der Fragesteller das so meint bzgl. Kündigungsfrist, liegst du natürlich richtig. Verstanden habe ich das aber anders, denn er schreibt extra in einem Kommentar, dass der Arbeitnehmer "lt. Vertrag" noch einen Monat arbeiten müsste. Gibt der Chef ihm aber frei, weil er das Gesicht nicht mehr sehen will oder warum auch immer, ist er trotzdem zur Gehaltszahlung bis zum Ende der vertraglichen Kündigungszeit verpflichtet.

Wäre schön, wenn sich der Fragesteller nochmal äußern würde.

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 welches vom Arbeitgeber im Namen des Arbeitnehmer geschrieben wurde (Quasi als würde mein Freund selber ein Kündigungsschreiben verfasst haben). Er musste lediglich noch unterschreiben.

Im Namen der Arbeitnehmer, das geht nicht. Der Vertragspartner ist der Arbeitgeber. Als Grund kann ein Arbeitgeber das selbstverständlich angeben, wenn z.B. eine Zusammenarbeit schlichtweg unmöglich ist ... und Dein Freund den Grund/die Gründe dazu geliefert hat.

(Quasi als würde mein Freund selber ein Kündigungsschreiben verfasst haben

Dies ist eine "zurecht gebastelte", unzutreffende, absurde Darstellung :o)

Darf ein Arbeitgeber das machen?

Selbstverständlich darf auch ein Arbeitgeber kündigen. Ob die Gründe dazu ausreichen, das wird u.U. in einem Gerichtsverfahren entschieden werden.

 (Er war aus der Probezeit bereits raus)

Das erschwert, verhindert aber keine Kündigung.

Er musste lediglich noch unterschreiben

Er muss weder die Kündigung, noch den Erhalt unterschreiben. Es würde den Erhalt nachweisbar machen. Ein Arbeitgeber kann aber alle anderen verfügbaren Mittel nutzen um den Erhalt der Kündigung zu belegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

DerCaveman  16.02.2020, 01:18

Hier scheint es aber gar nicht um eine arbeitgeberseitige Kuendigung zu gehen. Vielmehr scheint der Arbeitgeber eine arbeitnehmerseitige Kuendigung anzustreben. Laesst der Arbeitnehmer sich darauf ein und unterschreibt die (eigene!) Kuendigung, bedarf es ohnehin keines berechtigten Kuendigungsgrundes und auch die Einhaltung der Kuendigungsfrist spielt keine Rolle (weil der Arbeitgeber sich hier ganz sicher nicht gegen die Nichteinhaltung der Kuendigungsfrist wehren wird).

Ebenso wird der Arbeitnehmer, sofern er da mitmacht und die Eigenkuendigung tatsaechlich unterschreibt, sich auch nicht beim Arbeitsgericht gegen die Kuendigung wehren koennen. Schliesslich hat er dann ja selbst gekuendigt.

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DerCaveman  16.02.2020, 08:29
@KHSchindelar

Natuerlich muss er das nicht. Den Erhalt der Aufforderung zur Eigenkuendigung zu bestaetigen, waere aber voellig unschaedlich. Unterschreibt er hingegen die Eigenkuendigung selbst und laesst diese dem Arbeitgeber auch zugehen, waere das tatsaechlich ziemlich dumm und braechte ihn auch in eine aeusserst unkomfortable Situation.

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KHSchindelar  16.02.2020, 08:39
(Quasi als würde mein Freund selber ein Kündigungsschreiben verfasst haben

folgendes ist zu streichen. (falsch gelesen)

Dies ist eine "zurecht gebastelte", unzutreffende, absurde Darstellung :o)

Was hat das für den Arbeitgeber für Vorteile?

er trägt das Risiko der arbeitgeberseitigen Kündigung nicht und lädt dieses dem Arbeitnehmer auf.

(kein Gerichtsverfahren, Sperre beim Arbeitsamt)

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Familiengerd  16.02.2020, 12:00
"(Quasi als würde mein Freund selber ein Kündigungsschreiben verfasst haben"
Dies ist eine "zurecht gebastelte", unzutreffende, absurde Darstellung :o)

Nicht verstanden? Obwohl der Fragesteller es genau erklärt?

Im Namen der Arbeitnehmer, das geht nicht.

Es geht nicht um eine Kündigung im Namen DER Arbeitnehmer, sondern DES Arbeitnehmers.

Der Arbeitgeber hat also eine Kündigung so vorformuliert, als würde der Arbeitnehmer selbst kündigen - und der sollte nur noch unterschreiben.

Wie war das noch mit Deinem absurden "lesen und verstehen"? Aber freut mich, dass ich Dir wieder einmal etwas helfen konnte - auch wenn DerCaveman es dankenswert auch schon getan hat (nicht ahnend, welchem "Risiko" er sich damit ausgesetzt hat).

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KHSchindelar  16.02.2020, 13:05
@Familiengerd
 (nicht ahnend, welchem "Risiko" er sich damit ausgesetzt hat)
:o)

keine Sorge, DerCaveman zeigt mehr charakterliche Statur als ...

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"Er musste lediglich noch unterschreiben."

Man muss keine eigene Kündigung unterschreiben, wenn man nicht selbst kündigen will.

"Was hat das für den Arbeitgeber für Vorteile?"

Es hat wohl weniger mit der Probezeit zu tun, sondern mit der Betriebszugehörigkeit. Wenn man noch keine 6 Monate im Betrieb ist, greift der Kündigungsschutz noch nicht und der Betrieb muss bis dahin keinen Grund für eine Kündigung nachweisen können. Wenn die 6 Monate aber vorbei sind und der Betrieb hat keinen berechtigten Grund, dann versucht er es vielleicht auf diese unrechtmäßige Tour.

Für den Arbeitnehmer aber hat es den Nachteil, dass er bei einer Eigenkündigung eine Sperre von Leistungen erhalten kann.

Solange der Arbeitgeber nicht selbst in fremden Namen unterschrieben hat, ist das meiner Einschätzung nach in Ordnung. Ich hoffe, dein Freund hat nicht unterschrieben, ohne sich der Konsequenzen bewusst zu sein.