Kündigungsschreiben auch ohne Unterschrift gültig?
Mir ist ein Fehler passiert, hab eine Kündigung geschrieben, den Arbeitgeber in den Briefkasten geworfen, den Vorher über das Telefon informiert, aber vergessen die Kündigung zu unterschreiben!
Ist die Kündigung jetzt ungültig? Oder doch gültig? Kann doch nicht sein das Wegen vergessener Unterschrift jetzt das ganze unglultig wird
7 Antworten
Ohne Unterschrift ist die Kündigung unwirksam.
Sonst könnte ja jeder für DICH kündigen. Das würde dir ganz sicher NICHT gefallen.
Eine Kündigung eines Arbeitsvertrages ist nur gültig, wenn sie in Schriftform erfolgt, §623 BGB. Schriftform setzt eine Unterschrift voraus, §126 BGB.
Deshalb ist die Kündigung unwirksam.
Du solltest das Schreiben schnellstens nochmal abgeben, mit Unterschrift. Dann ist der Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.
Ohne Unterschrift bestehen rechtliche Zweifel an der Schriftform. Es könnte sich - im Bestreitensfall - ggf. nur um einen Entwurf einer Kündigung handeln.
Daher meine dringliche Bitte:
Nochmal ausdrucken, unterschreiben, direkt beim Arbeitgeber einwerfen oder am Empfang abgeben.
Eine Unterschrift ist alles andere als "lächerlich", sie macht in Deinem Fall den Unterschied zwischen verbindlich und unverbindlich, aus einem Dokument eine Urkunde, aus einer Willenserklärung eine verbindliche Willenserklärung usw. usw. usw....
Warum 70 Km fahren.... Schon mal was von der deutschen Post gehört? Die stellen Deine Willenserklärung, gegen geringe Gebühr, rechtsverbindlich und gerichtsverwertbar, unter Angabe von Datum und Uhrzeit zu. Das erfüllt das "Einwurf- Einschreiben" der deutschen Post.
und die Gebühr ist um eine vielfaches billiger als selbst die 70 Kilometer zu fahren und dann evtl nicht mal eine Annahme- oder Zustellbestätigung zu erhalten.
Selbst wenn ich es morgen abschicken könnte, würde das Schreiben Erst nächste Woche ankommen, zu spät,
Nochmal ausdrucken, unterschreiben, direkt beim Arbeitgeber einwerfen oder am Empfang abgeben.
..... und den Empfang quittieren lassen, oder per Einwurf- Einschrieben zustellen lassen.
Kein Einschreiben Rückschein, oder Einschreiben persönlich verwenden, da das den nicht erforderlichen Annahmewillen des Empfängers vorraussetzt.
Bei einseitigen Willenserklärungen (nichts anderes ist eine Kündigung) genügt die nachweisliche Zustellung in den Machtbereich des Empfängers.
Die Kündigung bedarf einer Schriftform und theoretisch kann der Arbeitgeber dir sagen ohne Unterschrift akzeptiert er sie nicht. Ich würds nicht drauf ankommen lassen und noch ein unterschriebenes Schreiben hinterherwerfen.
Es ist voellig egal, ob der Arbeitgeber die Kuendigung akzeptiert oder nicht. Entscheidend ist allein, ob sie wirksam ausgeprochen wurde. Das wurde sie ohne Originalunterschrift nicht.
Ich habe es aber vorher telefonisch besprochen werde morgen noch einmal hinfahren und im Briefkasten werfen
Ohne Unterschrift ist es ungültig, nochmals schreiben, unterschreiben und einwerfen, dann bist du auf der sicheren Seite.
Ja ,Scheisse, Darf jetzt nochmal 70km hinfahren, aber erst morgen,
Würde der AG die nicht akzeptieren oder wie,nur wegen einer lächerlichen Unterschrift