Kündigung durch den Arbeitgeber?

3 Antworten

Wie ich deinen Text lese, hast du die Kündigung selbst unterschrieben - sprich ursprünglich kam die Kündigung von dir oder ihr habt einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Somit gilt natürlich nur das, was du unterschrieben hast.

Wenn der Arbeitgeber dich seinerseits früher Kündigen möchte, sind die Hürden meistens höher als wenn die Kündigung vom Mitarbeiter kommt. Somit stellt sich die Frage in wie weit er überhaupt einfach ein früheres Datum festlegen kann.

Unabhängig davon muss eine Kündigung immer in Schriftform erfolgen - wobei die elektronische Form (z.B. WhatsApp) ausgeschlossen ist.

Kurz: Es gilt nur das auf das ihr euch geeinigt habt (24.9.). Da beide Daten in der Vergangenheit liegen, wird sich das wohl auch nicht ändern (es sei denn vlt. du würdest freiwillig eine rückwirkende Änderung unterschreiben - aber warum solltest du das tun)


Gemanos 
Fragesteller
 04.10.2021, 13:46

wir haben eine Meinungsverschiedenheit gehabt. Laut Paragraf 12 des bundestarifgesetz für das Bauhauptgewerbe kann Man wohl jemanden in wenigen Tagen einfach so kündigen. Habe schon für den 01.11 einen neuen Arbeitsvertrag. Ich habe die Kündigung zum 24.09. erhalten und den Erhalt unterschrieben aber die Änderung die er mir stunden später per whatsapp geschickt hat nicht unterschrieben oder schriftlich erhalten. Habe sogar AU eingereicht (per Einschreiben)und darauf hingewiesen dass die angekündigte Kündigung (Änderung) nicht angekommen ist. Heute habe ich erfahren dass er bei der Kündigung zum 10.09.2021 bleibt. Ist das jetzt gültig oder nicht?

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holgerholg  04.10.2021, 14:35
@Gemanos

§ 623 BGB besagt

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Die WhatsApp-Nachricht hat somit für die Kündigung rechtlich keine Bewandnis - auch nicht in dem Sinne, dass dadurch der Inhalt der schriftlichen Kündigung verändert würde.

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Kündigungen müssen schriftlich erfolgen. Whatsäpp, E-Mail, mündliche Kündigungen sind wirkungslos.


Gemanos 
Fragesteller
 06.10.2021, 14:45

Wie sieht es mit nachträglicher Änderung aus. Der hat mich jetzt zum 10.09.2021 abgemeldet obwohl die Kündigung die ich unterschrieben und erhaltenen habe mit 24.09.datiert ist. Er sagt weil ich kaum Zeit hatte haben die einen Fehler gemacht und das nachträglich korrigiert und es mir elektronisch weitergeleitet und ist der Auffassung dass das alles richtig ist, soll Ihm sogar sein Anwalt gesagt haben.

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Nichts per WhatsApp!

Im Worst Case (für den Arbeitgeber) sind beide falsch, du bist noch immer angestellt und musst weiter bezahlt werden.


Gemanos 
Fragesteller
 04.10.2021, 13:40

also die Kündigung zum 24.09.2021 habe ich bereits am 02.09.2021 unterschrieben und erhalten. Ich denke Mal eine Schutzklage wird da nicht viel bringen. Laut ihm ist die Kündigungsdatum ändern und per WA mitteilen wäre schon richtig da ich ja Stunden vorher die andere Kündigung unterschrieben haben soll.

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floppydisk  04.10.2021, 13:49
@Gemanos

Nein, das ist definitiv nicht richtig. Es geht auch nicht um eine Schutzklage, es geht darum, dass die bereits zum 24.09 gekündigt wurde. Sofern diese Kündigung rein von ihrer Form und den Fristen korrekt war, gilt diese. Man kann jetzt keine andere davor schieben. Man müsste die andere Kündigung zurückziehen - schriftlich und beidseitig - und dann müsste man ab Tag der Aushändigung das neue Datum berechnen. Sowas per WhatsApp kann er vergessen, dir steht Geld bis 24.09 zu, das kannst du auch einklagen.

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Gemanos 
Fragesteller
 04.10.2021, 13:50
@floppydisk

Ok danke für die hilfreiche Antwort. Leider habe ich kein Rechtschutz aber den Gang zum Anwalt werde ich antreten da am Ende wohl der Arbeitgeber das bezahlt

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DerCaveman  04.10.2021, 15:01
@Gemanos
...  aber den Gang zum Anwalt werde ich antreten da am Ende wohl der Arbeitgeber das bezahlt

Noe, das wird er nicht. In der ersten Instanz beim Arbeitsgericht zahlt immer jeder seinen Anwalt selbst, egal wie es ausgeht.

Geht aber auch meist ganz gut ohne Anwalt.

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