Wann ist eine Unterschrift gültig?

8 Antworten

Das kommt darauf an, ob der Vertragspartner trotzdem weiß, mit wem er den Vertrag abgeschlossen hat (essentialia negotii), also ob es auch in dessen Willen geschah oder nicht. 

Rechtsverbindlich und zulässig ist die Unterschrift mit einem Künstlernamen, wenn die als Aussteller in Betracht kommende Person ohne Zweifel feststeht (BGH NJW 1996, 997).

Wenn dem Vertragspartner gar nicht klar ist, mit wem er da einen Vertrag abgeschlossen hat, du ihn also getäuscht hast, kann er ihn anfechten und du dich ggf. wegen Urkundenfälschung strafbar machen.

Solange nicht für bestimmte Vertragsformen in einzelnen Gesetzen spezielle Regelungen vorliegen: Die Unterschrift ist gültig, wenn sie vom Gegenüber anerkannt wird. Ganz einfach deshalb, weil ein Vertrag halt durch gemeinsame Willenserklärung zustandekommt.

Es gibt im übrigen auch durchaus Bereiche im Geschäftsleben, wo "Kürzel-Unterschriften etc." völlig üblich sind. Einzelaufträge an Großhändler beispielsweise, die per Fax rausgehen (so man das heute noch macht). Früher war es üblich, dass da einfach Sachbearbeiter ihr Kürzel irgendwo draufgeschmiert haben, und das galt dann halt als Unterschrift.

Das ist Quatsch. Verträge werden mit Vorname und Name unterschrieben. Wie die Unterschrift allerdings aussieht (lesbar oder nicht) ist egal, wenn der Vertragspartner auf diese Weise zeichnet.

Ausschlaggebend ist die übereinstimmende Willenserklärung. Diese ist nicht gegeben, wenn sich jemand als Comicfigur oder "Nicht-Unterschrift" ausgibt.

Otilie1  02.05.2017, 11:16

was ist wenn man namen und nachnamen nicht erkennen kann , also nur gekritzel ist ?

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TorDerSchatten  02.05.2017, 11:18
@Otilie1

Auf dem Vertrag stehen die Namen und Adressen der beiden Vertragspartner, das genügt. Der Name muß nicht lesbar sein.

Der Vertragsinhalt ist ja durch den Vertragszweck gegeben. Also wenn es ein Arbeitsvertrag ist, gehst du täglich in deinen Job. Wenn es ein Kaufvertrag ist, hast du die Ware und der Verkäufer das Geld und wenn es ein Mietvertrag ist, wohnst du in der angegebenen Wohnung und zahlst Miete.

Bei einer Kontoeröffnung hast du das Konto bei der Bank - wie gesagt es zählt die übereinstimmende Willenserklärung.

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melman86c  02.05.2017, 11:40
@TorDerSchatten

Warum kann ich nicht als Frodo ungeschreiben und trotzdem eine Willenserklärung über den Kauf eines Gegenstandes abgeben?  Und idR. wird der Vertrag vorher schon mündlich geschlossen. Warum sollte die Unterschrift ihn nichtig werden lassen?

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Guenimert  07.08.2022, 10:48

Hallo TorDerSchatten,

gilt die übereinstimmende Willenserklärung auch dann, wenn man zum Beispiel in seinem Ausländischen Pass und Aufenthaltstitel einen eher unleserlichen Vornamen als Unterschrift hat und somit keine andere Wahl hat als diese zu übernehmen? Als Verifizierung wird ja natürlich der Ausweis vorgelegt, sodass der Vertragspartner sicherstellen kann wer man ist.
Meine Frage kommt zwar 5 Jahre zu spät aber ich versuche es dennoch 😅

Vielen Dank im Voraus.

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TorDerSchatten  07.08.2022, 20:00
@Guenimert
als Unterschrift hat und somit keine andere Wahl hat als diese zu übernehmen

Das ist völliger Blödsinn. Ich "übernehme" keine Unterschrift, sondern zeiche so wie ich das möchte. Ich unterschreibe ja auch nicht mehr so wie es mal in meinem Personalausweis ausgesehen hat, als ich 17 war.

Allerdings zeichnet man mit seinem Namen und nicht mit einem Fantasienamen, sondern dem Namen der beurkundet ist, z.B. Geburtsurkunde.

Wenn ich Lisa Müller heiße, muss ich auch so unterschreiben. Ob es leserlich oder unleserlich ist, spielt keine Rolle. Wenn ich als Anette Meier unterschreibe, obwohl ich Lisa Müller heiße, dann ist die Unterschrift falsch.

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§118 BGB:

Eine nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde nicht verkannt werden, ist nichtig.

Wenn mit einem Witz-Namen unterschrieben wird, ist der Vertrag nicht gültig.