Wie beim Postboten unterschreiben?

4 Antworten

ZItat:...Wenn lediglich ein Buchstabe erkennbar ist und darüber hinaus keine ausreichenden individuellen Merkmale hervortreten, erfüllt das nicht die Voraussetzungen einer Unterschrift.[14] Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor

aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift

Hier gibt es sogar einen Bsschluss:

Ein Schriftzug, der als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, stellt keine formgültige Unterschrift dar.

(Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2011 – XII ZB 250/11- FamRZ 2012, 106 Rn.14 mwN; vgl. auch BGH Beschluss vom 29. November 2016 – VI ZB 16/16 – juris Rn. 7).

nein das ist keine Unterschrift, das sind Namenskürzel oder Chiffren

Vorname kannst du abkürzen, Nachname muss ausgeschrieben sein

777Bjoern777  07.12.2019, 19:58

Den Vornamen kann man sogar weglassen.

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Nachname komplett muss sein.