Kündigungsschutz bei Schwangerschaft?

2 Antworten

Werdenden Müttern und solchen, die gerade entbunden haben, darf der Arbeitgeber auch vor Aufnahme einer vereinbarten Tätigkeit nicht kündigen. Das zwar geschlossene, jedoch noch nicht angetretene Arbeitsverhältnis ist in beiden Fällen besonders geschützt.

Quelle: https://www.diruj.de/schwangere-sind-auch-vor-jobantritt-nicht-kuendbar/#:~:text=Werdenden%20M%C3%BCttern%20und%20solchen%2C%20die,in%20beiden%20F%C3%A4llen%20besonders%20gesch%C3%BCtzt.

sina11807 
Fragesteller
 13.04.2022, 12:53

Wow, danke!

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kommt darauf an, ob nochmals eine Probezeit vereinbart wird, oder nicht.

Familiengerd  13.04.2022, 13:07

Das ist falsch, denn eine Probezeit spielt dafür überhaupt keine Rolle.

Der Kündigungsschutz für Schwangere ist absolut, gilt also auch in einer Probezeit.

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