Weihnachtsgeld bei Arbeitsantritt im Oktober?

6 Antworten

Das kommt auf die Regelung im Betrieb an. Du bist vermutlich innerhalb der Probezeit, daher nein.

//Edit

Habe mir gerade einen xbeliebigen Tarif rausgesucht. Wer am 01.12 im Dienstverhältnis steht, hat tatsächlich Anrecht darauf. Gekürzt um 1/12 pro fehlendem Beschäftigungsmonat.

Familiengerd  09.09.2019, 12:53

Alleine die Tatsache "Probezeit" ist natürlich kein Kriterium für den Anspruch auf Weihnachtsgeld!

Habe mir gerade einen xbeliebigen Tarif rausgesucht.

Eben - sofern es sich nicht um einen "xbeliebigen" Tarifvertrag handelt, sondern um den TVöD, in dem der Anspruch auf die "Jahressonderzahlung" genau geregelt ist.

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Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass Du das Weihnachtsgeld beim neuen Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) meinst, dass hier "Jahressonderzahlung" genannt wird.

Für Dich ist hier der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst TVöD maßgeblich. In § 20 "Jahressonderzahlung" Abs. 1 heißt es:

Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.

Abs. 4 bestimmt:

Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 [Anmerk. von mir: gemeint ist Lohnfortzahlung im Krankheitsfall] haben.

Wenn Du also ab Oktober im öffentlichen Dienst beschäftigt bist, hast Du Anspruch auf 3/12 der tariflichen Jahressonderzahlung entsprechend dem prozentualen Anteil der für dich maßgeblichen Entgeltgruppe nach Abs. 2 des genannten Paragraphen - je nach Entgeltgruppe und Tarifgebiet zwischen 30 % und 95 %.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Beruf/Ehrenamt, lange private Beschäftigung mit Arbeitsrecht
Familiengerd  09.09.2019, 12:56

Nachtrag:

Der "übliche" TVöD gilt allerdings nicht im Bundesland Hessen, das eigene Regelungen für den öffentlichen dienst hat.

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Soweit ich den TVöD kenne, hast du anteilig Anspruch. Genaue Auskunft gibt die Personalabteilung.

Nein.

Du musst eine bestimmte Zeit im Betrieb sein, ist unterschiedlich.
Bei mir (Industrie) war es mind. 1,5 Jahre, danach hatte ich Anspruch darauf.

Es kann aber natürlich sein das es im Öffentlichen Dienst anders ist, was ich aber nicht glaube.

wurzlsepp668  09.09.2019, 10:02

wo steht, dass jemand eine bestimmte Zeit im Betrieb sein muß um Weihnachtsgeld zu erhalten?

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Tastaturbrix  09.09.2019, 10:38
@wurzlsepp668

Legt, in meinem falle, der Betriebsrat fest.
Im Arbeitsvertrag sollte es auch stehen =>:

Wenn Mitarbeiter XY 18 Monate Betriebszugehörigkeit besitzt hat er Anspruch auf Weihnachtsgeld"

Irgendwie sowas stand da drinnen

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wurzlsepp668  09.09.2019, 10:40
@Tastaturbrix

ach, weil es bei dir so war, MUSS es für alle gelten?

Zitat: Du musst eine bestimmte Zeit im Betrieb sein

ich habe bis zum Weihnachtsgeld genau 9 Wochen gearbeitet!

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Tastaturbrix  09.09.2019, 10:53
@wurzlsepp668

Ohh Gott was bist du den für ein Erbsenzähler, meine güte früh morgens direkt sowas....
Naja hier meine Gegenargumentation:

Es kann aber natürlich sein das es im Öffentlichen Dienst anders ist

Bahhmmm hier noch ein Zweiter Fakt:

Legt, in meinem falle, der Betriebsrat fest.

Bahhmmm das reicht uns noch nicht:

Bei mir (Industrie) war es mind. 1,5 Jahre, danach hatte ich Anspruch darauf.

Wie ich geschrieben kann man wunderbar rauslesen das ich aus MEINER Erfahrung rede, und explizit darauf hinweiße das es im Öffentlichen anders sein kann, plus ich verweiße auf den Arbeitsvertrag.

Bahm Bahm Bahm du wurdest durchsiebt von Argumenten, jetzt ab in die stille Ecke...

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wurzlsepp668  09.09.2019, 13:29
@Tastaturbrix

geil, du widerlegst deine EIGENE Antwort ....

Zitat:

Nein.

Du musst eine bestimmte Zeit im Betrieb sein, ist unterschiedlich.

wo steht in deinem Zitat, dass es deine Erfahrung ist?

ich LIEBE Eigentore!

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Tastaturbrix  09.09.2019, 14:37
@wurzlsepp668

Ohje, dachte die Schule hatte wieder angefangen ?!

Frage: Weihnachtsgeld bei Antritt im Oktober .... (Siehe frage)

Meine Antwort:

 Nein.
Du musst eine bestimmte Zeit im Betrieb sein, ist unterschiedlich.
Bei mir (Industrie) war es mind. 1,5 Jahre, danach hatte ich Anspruch darauf.
Es kann aber natürlich sein das es im Öffentlichen Dienst anders ist, was ich aber nicht glaube.

Wir gehen das zusammen durch Zeile für Zeile damit auch (Freundliche Ausdrucksweise) Härtefälle wie DU es auch nun verstehen.

Zeile 1: Nein
Bedeutung: Nein
Zeile 2: Du musst eine bestimmte Zeit im Betrieb sein, ist unterschiedlich.
Bedeutung: Das es von Firma zu Firma Unterschiedlich sein kann, mit der Auszahlung von Weihnachtsgeld.

Zeile 3: Bei mir (Industrie) war es mind. 1,5 Jahre, danach hatte ich Anspruch darauf.
Bedeutung: Das es in meinem Falle so war das nur Mitarbeiter mit einer Betrieblichen Zugehörigkeit von mindestens 1,5 Jahre einen Anspruch auf Weihnachtsgeld hatten.
Zeile 4: Es kann aber natürlich sein das es im Öffentlichen Dienst anders ist, was ich aber nicht glaube.
Bedeutung: Das es bei den Öffentlichen Berufen anders sein kann als in der Industrie.

Hoffe das hat dir Weitergeholfen, ich finde es gut das du dich so "Leidenschaftlich" dafür einsetzt hier Fehler meinerseits zu finden um hier irgendwo irgendwas zu wiederlegen, aber das wirst du nicht finden.

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wurzlsepp668  09.09.2019, 14:41
@Tastaturbrix

komisch:

ich bin nicht im öffentlichen Dienst und auch nicht in der Industrie beschäftigt.

habe aber bereits nach 9 Wochen Arbeit (Arbeitsantritt 1.09.2016) Weihnachtsgeld erhalten.

du schließt oben NUR den öffentlichen Dienst aus, für den es Sondervorschriften geben könnte (und gibt).

Somit IST deine Antwort Quatsch, denn:

"Nein.
Du musst eine bestimmte Zeit im Betrieb sein, ist unterschiedlich.

aber ist mir hier zu dumm, du gibst eine nicht richtige Antwort und bist angepisst, weil diese korrigiert wird..

kleiner Tipp meinerseits:

wer widerlegen als "wiederlegen" schreibt ...........

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Familiengerd  09.09.2019, 12:46
Es kann aber natürlich sein das es im Öffentlichen Dienst anders ist, was ich aber nicht glaube.

Und ob das im öffentlichen dienst "anders" ist! Voraussetzung ist da das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 01.12. - siehe dazu meine eigene Antwort.

18 Monate des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses - wie Du das für Deinen Fall beschreibst - ist schon eine ziemlich "krasse" Bedingung!

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Tastaturbrix  09.09.2019, 13:18
@Familiengerd

Eben finde ich auch Krass, auch irgendwie Diskriminierend, aber so ist das bei meiner alten Firma gewesen / ist immer noch so.
Denke das hat was damit zu tun da es Produktion war ?! Da sind jedes Jahr neue Mitarbeiter gekommen, und evtl leute ohne Festvertrag wieder entlassen, denke die wollte es nur für Mitarbeiter die ein langfristige Beschäftigung haben/besitzen.

Wie ich auch hier deutlich sagen kann:

Es ist bei MIR so gewesen ein Allgemeiner Arbeitsvertrag für Industrie / Öffentlicher Dienst wo jeder gleich behandelt wird Exestiert nicht, des wegen, wie auch oben geschrieben, einfach im Arbeitsvertrag nachschauen.

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Familiengerd  09.09.2019, 13:26
@Tastaturbrix
Es ist bei MIR so gewesen ein Allgemeiner Arbeitsvertrag für Industrie / Öffentlicher Dienst wo jeder gleich behandelt wird Exestiert nicht

Es gilt aber ganz allgemein der "arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz", wonach der Arbeitgeber einen einzelnen Arbeitnehmer (oder Gruppen von ihnen) gegenüber der Allgemeinheit der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nicht benachteiligen darf, wenn es dafür keine sachlich rechtfertigenden Gründe gibt.

Ob die Festlegung einer Mindestbeschäftigungszeit von 18 Monaten als Voraussetzung berechtigt ist oder nciht doch eine unangemessene Benachteiligung darstellt, müsste im "Ernstfall" ein Gericht entscheiden.

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Tastaturbrix  09.09.2019, 13:37
@Familiengerd

Denke eine Diskussion darüber zu führen Wer da nun im Recht ist wer nicht , und ob das so alles Rechtens ist erübrigt sich hier. Denn in jedem Beruf und jeder Firma gibt es etwas was nicht Rechtens ist.

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Du bekommst 3/12 des Weinachtsgeldes, da du 3 volle Monate in diesem Jahr in der Firma arbeiten wirst.

Es kann natürlich auch sein, dass du aufgrund der Probezeit nichts bekommst. Das musst du dann aus der Betriebsvereinbarung entnehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  09.09.2019, 12:50

Alleine die Tatsache "Probezeit" ist kein Kriterium für den Anspruch auf Weihnachtsgeld!

Im Übrigen handelt es sich hier um den öffentlichen Dienst, in dem der Anspruch auf die "Jahressonderzahlung" im Tarifvertrag TVöD genau geregelt ist.

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