Schwanger in der Schule?

3 Antworten

Jede Schwangere hat Anspruch auf die Mutterschutzfristen, das sind 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Ja, man muss schwanger zur Schule.

Darf man zuhause bleiben wenn das kind da ist?

Es muss natürlich dafür gesorgt werden, dass das Kind in Abwesenheit der Mutter betreut wird.

Kann man das Kind mit in die Schule holen?

Nein.

Kann man dann nur an wichtigen Tagen in der Schule sein?

Nein. Entweder macht man die Schule oder man bricht ab und holt sie eventuell auf dem 2.Bildungsweg nach.

Unabhängig davon, ob du ein Kind hast oder schwanger bist, du bist ganz normal schulpflichtig. Dies impliziert auch, dass du als Schwangere bzw. Mutter jeden Tag regulär zur Schule musst. Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen nach dieser. Logischerweise darfst du dein Kind nicht mit in die Schule nehmen, die Betreuung muss hier klar geregelt sein.

Als Schüler darf man so lange in die Schule wie es einem gut geht, ich glaube 4 Wochen vor dem ET sollte man zuhause bleiben und es zählt dann als „krank“.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Abitur 2016