Kündigungsabsicht formuliert - schlecht?

4 Antworten

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Hallo,

Sie dürfen das Arbeitsverhältnis jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen bzw. wirksam vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Sie dürfen Ihre Kündigungsabsicht auch zuvor der Sekretärin mitteilen. Sie haben auch das Recht, die Kündigung lange im Voraus auszusprechen - dies dürfte Ihrem Arbeitgeber gar entgegenkommen, da er so entsprechend seine Personalplanung für die Zeit nach Ihrem Ausscheiden vornehmen kann.

Ich sehe hier keinen Grund zur Sorge. Sie können die Kündigung sobald es Ihnen recht ist einreichen.

wenn du kündigen willst , warum muss die Sekretärin den Termin koordinieren?


sophiia94 
Fragesteller
 15.04.2020, 20:21

Einen Termin für das Kündigungsgespräch muss sie koordinieren.

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sodass ich Anspruch auf meinen Jahresurlaub habe.

hast du, nur das Problem: dem muss der Chef nicht entsprechen, wenn er genug Aufträge hat und du unabkömmlich bist.

angenommen, du kannst deinen Jahresurlaub innerhalb der Kündigungsfrist nehmen, hast du keinen Anspruch mehr beim neuen Arbeitgeber, der ist verpflichtet dir eine entsprechende Urlaubsbescheinigung auszustellen.

Sollte ich meine schriftliche Kündigung morgen schon einreichen?

kannst du, es würde völlig ausreichen das Mitte Juni zu erledigen, so um den 14.-15. rum

wieviele Mitarbeiter? weniger als 10, ist ein Kleinbetrieb, und er könnte dich vorher kündigen

Er braucht einen Grund um dich zu kündigen und dich rausschmeißen weil du von dir aus kündigen willst geht so einfach nicht.

Hast du denn Probleme auf der Arbeit oder irgendwas verbockt was ihm das Recht zur Kündigung geben könnte?


sophiia94 
Fragesteller
 15.04.2020, 20:20

Ich arbeite in einer hohen leitenden Position und wir werden sogar geschult Gründe bei Mitarbeitern zu finden. Das wäre also nicht das Problem, wenn sie mich weghaben wollen würden.

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Tangolix  15.04.2020, 20:23
@sophiia94

Selbst wenn dein Chef da einen Grund finden sollte hast du immernoch das Recht gegen die Kündigung vorzugehen. Wie gesagt, so einfach ist das zum Glück nicht. Das Arbeitgeberrecht ist in Deutschland relativ streng

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