Kann man eine Person aus dem Mietvertrag streichen?
Hallo!
Nachdem ich nun ein Jahr mit meiner Freundin zusammen wohne, mussten wir leider feststellen, dass wir uns in verschiedene Richtungen bewegen und das langfristig nicht funktionieren wird.
Daher werde ich mich jetzt nach einer neuen Wohnung umsehen und dementsprechend dann auch ausziehen.
Auch wenn ich noch keine Wohnung gefunden habe gucke ich schonmal, was ich alles beachten muss, dabei auch, dass ich aus dem aktuellen Mietvertrag raus komme.
Da unser Vermieter zur Zeit noch im Urlaub ist wollte ich mich hier nur schon mal kurz umhören:
Kann man mich einfach aus dem Mietvertrag herausstreichen (lassen), so dass hier kein all zu großer Papierkram notwendig ist, oder ist es notwendig, dass meine Partnerin und ich mit Kündigungsfrist und allem drum und dran den bestehenden Vertrag kündigen, und meine Partnerin dann direkt im Anschluss einen neuen Mietvertrag aufsetzt?
4 Antworten
Der Vermieter kann das ablehnen. Im Allgemeinen wird dann - sofern der Vermieter zustimmt - ein neuer Mietvertrag aufgesetzt. Er kann das aber auch ablehnen, etwa weil dann nur noch eine Person im Vertrag steht, die haftet...
T3Fahrer
Wenn alle Beteiligten sich einig sind (also Mitmieter und Vermieter), kann man eine entsprechende Vertragsaenderung natuerlich recht einfach machen. Ist aber nur einer der Beteiligten nicht einverstanden, geht es natuerlich nicht. Vielleicht will der Vermieter ja deine Mitmieterin gar nicht als alleinige Mieterin haben.
Laesst sich keine Einigung erzielen, koennt ihr nur gemeinsam kuendigen und darauf hoffen, dass der Vermieter dann auch einen neuen Mietvertrag mit der Mitmieterin schliessen wird.
Das müsste im Mietvertrag drin stehen - dafür gibt es ja Verträge, die genau das regeln.
Normalerweise übernimmt die 2. Person dann eigentlich alles aus dem Mietvertrag. Ein neuer Vertrag ist meistens nicht erforderlich.
Je nachdem ist die Zustimmung des Vermieters bereits vertraglich geregelt. In den vorgefertigten Verträgen von Haus & Grund ist dies z.B. eigentlich mit drin.
Aber von mir aus dann eben nur mit Zustimmung - für den Fragesteller: Ja, vom Prinzip her geht das.
Je nachdem ist die Zustimmung des Vermieters bereits vertraglich geregelt. In den vorgefertigten Verträgen von Haus & Grund ist dies z.B. eigentlich mit drin.
Habe im Mustermietvertrag von Haus und Grund lange nach dieser Regelung gesucht, konnte sie aber nicht finden. Verrate uns doch bitte mal, wo genau das stehen soll.
Puh, diese Korinthenkackerei immer...
Da ich gerade nicht an meinen Mietvertrag komme, und die bei HuG etwas kosten und ich dafür gerade kein Geld ausgeben möchte: Weiß gerade nicht, welche Klausel. Ich weiß auch nicht, wie alt mein Vertrag schon ist, aber bei mir steht es drin. Da habe ich auf die restlichen HuG Verträge geschlossen. Verzeihung, wenn dem dann nicht (mehr) so ist.
Noe, die kosten nix. Kannst du hier kostenlos downloaden: https://mietvertraege-rlp.de/vertragsdownloads/wohnraum-allg/
Ich halte es auch nicht fuer Korinthenkackerei, wenn man bei ueberraschenden Behauptungen nach einer belastbaren Quelle fragt.
Unverschaemt finde ich es jedoch, wenn man mal so eben aus dem Bauch heraus irgend eine Behauptung aufstellt und dann beleidigt reagiert, wenn man sachlich und hoeflich nach einer solchen belastbaren Quelle gefragt wird.
Tut mir Leid für mein gefährliches Halbwissen. Hatte mich ja schon korrigiert oben, wenn meiner Behauptung nicht der Fall sein sollte.
In dem Vertrag steht es so nicht drin - wie gesagt, ich weiß nicht, wie alt mein Vertrag ursprünglich schon ist, da habe ich das extra mit der Vermieterin sogar einmal angesprochen. Daraus habe ich auf andere HuG geschlossen.
Ich schrieb übrigens, dass es eigentlich mit drin steht. Und in meiner ursprünglichen Antwort könnte sogar auffallen, dass ich auch daran gedacht habe, dass jeder Vertrag etwas anders ist. Und auch, dass sowas dann i.d.R. vertraglich geregelt wird - denn dafür sind Verträge ja nunmal da.
Edit: Habe eben nur die kostenpflichtigen Mietverträge gefunden - danke für die Info!
Ich denke schon. Sie kann einen neuen Mietvertrag ohne dich abschließen. Ihr könnt es aber auch so machen, du wirst aus dem Vertrag ausgetragen und der bestehende Vertag (ihrer) läuft weiter.
Das ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Was, wenn die verbleibende Partnerin nicht solvent genug ist? Dann muss der Vermieter sich nicht darauf einlassen.
ja so ist es! Von sich aus kann man den Vertrag nicht ändern, da müssen schon alle Vertragspartner überein stimmen!
Das geht nur mit Zustimmung des Vermieters. Der allein entschiedet, ob er den verbleibenden Partner als alleinigen Mieter akzeptiert.