Kündigen in der Probezeit muss ich das Schreiben persönlich einreichen?
Hallo, ich habe ein neuen Ausbildungsplatz erhalten welcher kommende Woche beginnt und wollte meine aktuelle Stelle beenden.
ich befinde mich noch in der Probezeit muss ich meine Kündigung vor Ort schriftlich einreichen oder genügt es per Post Einschreiben ?
7 Antworten
Die Kündigung des Arbeitsvertrages bedarf der Schriftform. Eine mündliche Kündigung ist wegen Formzwang nichtig. Bei einer Kündigung wäre ein Einwurfeinschreiben mit Rückschein zu empfehlen, um den Zugang der Kündigung zu beweisen. Bei dieser handelt sich um ein einseitiges, empfangsbedürftiges Rechtgeschäft. In der Probezeit, welche in Berufsausbildungsverhältnissen nach dem BBig maximal bis zu 4 Monaten dauern darf, ist eine Kündigung von beiden seiten jederzeit ohne Angabe eines Grundes auch ordentlich möglich.
Eine Kündigung muss immer zwingend schriftlich und von dir selbst unterschrieben werden, mit Ort & Datum Angabe.
Die 2 Zeilen kannst du aber auch per Hand schreiben mit Anschrift des aktuellen (noch) Arbeitgeber & deiner Anschrift, um Missverständnisse zu vermeiden.
Die Kündigung genügt persönlich abzugeben, oft gibt es innerhalb der Probezeit eine 14-Tägige Kündigungsfrist, siehe hierzu dein Arbeitsvertrag.
Eine Zusendung per Post genügt selbstverständlich auch ohne Einwurf-Einschreiben = spart Geld.
Trick 17:
mach ein Foto der fertigen Kündigung und schick die vorab per E-Mail an dein Chef, somit hast du einen kostenlosen Zustellungsnachweis. Auch laut Arbeitsgericht gilt eine E-Mail als schriftliche Zustellung. Lesebestätigung muss nicht dafür gesendet werden!
Hoffe konnte dir helfen, bei weiteren Fragen sehr gerne einfach melden😉
Ist schon richtig, aber habe es als allgemeinen Hinweis geschrieben und es geht aus dem SV nicht hervor, ob der aktuelle Nutzer in einer aktuellen Ausbildung ist. Die Tatsache eine neue Ausbildung zu haben ist nicht 100% eindeutig für mich gewesen, daher der Hinweis zur evtl. Frist in der Probezeit.
Vielen Dank für den Link😉kenne ich auch.
es geht aus dem SV nicht hervor, ob der aktuelle Nutzer in einer aktuellen Ausbildung ist
Das ist allerdings richtig. Dazu hat er tatsaechlich nichts geschrieben.
Es ist voellig egal, auf welchem Weg deine schriftliche Kuendigung den Ausbildungsbetrien erreicht. Du kannst sie also auch mit der Post schicken (am besten per Einwurfeinschreiben).
Die Kuendigung wirkt allerdings erst ab Zugang und nicht bereits ab dem Moment, in dem du sie abschickst. Daher geht es schneller, wenn du die Kuendigung persoenlich abgibst.
Beim Einwurfeinschreiben protokolliert der Zusteller den Einwurf und du kannst den Zugang dann anhand des Protokolls nachweisen.
Bei der persoenlichen Uebergabe laesst man sich den Empfang ueblicherweise quittieren. Wird dies vom Empfaenger verweigert, waere ein Zeuge gut.
Während der vereinbarten Probezeit von nicht länger als sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB), soweit tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist. Die Frist gilt für beide Parteien, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.
Zu deiner Frage:
Du musst sie nicht vor Ort einreichen, sondern Post genügt völlig aus.
Es geht hier aber nicht um ein Arbeitsverhaeltnis, sondern um ein Ausbildungsverhaeltnis. Gem. BBiG § 22 Abs. 1 gibt es da waehrend der Probezeit keine Kuendigungsfrist und es kann somit sehr wohl fristlos gekuendigt werden.
Ich würde es per Post und Einschreiben machen.
Nicht bei Ausbildungsverhaeltnissen. Siehe hierzu BBiG § 22 Abs. 1: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html