Muss ich jetzt noch auf Arbeit bei Kündigung/Frist?
Kurze Infos:
Bin fast am Ende der Probezeit.
Hatte einen Nervenzusammenbruch und bin seit 3 Tagen Zuhause.
Jetzt hatte ich heute die Kündigung im Briefkasten liefen..
Da steht ...kündige den Vertrag vom 10. Mai 2019 fristgerecht bis zum 7.11.2019
Bitte geben Sie bis dahin alles ab.
Die Kündigungsfrist im Vertrag ist 2 Wochen.
Das Schreiben ist vom 25.10.2019.
Meine Frage nun: Fängt die 2 Wochen Frist am 7.11. erst an und ich muss ab da noch 2 Wochen arbeiten gehen oder läuft am 7.11. alles ab und ich muss nur meine Sachen abgeben und könnte theoretisch den Tag drauf wo anders anfangen?
6 Antworten
Fängt die 2 Wochen Frist am 7.11. erst an und ich muss ab da noch 2 Wochen arbeiten gehen oder läuft am 7.11. alles ab
Weder noch!
Das interessiert niemanden, ganz bestimmt nicht den Arbeitsrichter, wenn Du gegen den "Beendigungstermin" 7.11. klagst.
Die Frist von 14 Tagen beginnt einen Tag nachdem Du die Kündigung erhalten hast an zu laufen.
Wenn Du die Kündigung heute erhalten hast, zählt die Frist ab morgen. Allerdings wäre dann das "Beendigungsdatum" frühestens der 13. November.
Die Kündigung ist also nicht fristgerecht.
Klagst Du allerdings nicht innerhalb von drei Wochen gegen das falsche Beendigungsdatum, ist die Kündigung zum 7. November wirksam, auch wenn sie nicht rechtens ist.
Wenn in der Kündigung nur steht, dass man Dich zum 7. November kündigt und kein Zusatz wie z.B. "ersatzweise zum nächstmöglichen Termin" und Du klagst dagegen, muss der AG Dir eine neue Kündigung schreiben und Dich dann entsprechend länger bezahlen.
Wenn Du das Beendigungsdatum zum 7. November akzeptierst, ist das der letzte Tag der Betriebszugehörigkeit.
Du musst bis zu diesem Termin Deine Sachen abgegeben haben (lass Dir den Empfang quittieren) und der AG muss Dich auch bis einschließlich 7. November bezahlen, egal ob Du noch arbeitsunfähig bist oder nicht.
Wenn Du noch Resturlaub und/oder Überstunden hast und evtl. bis zum 7. November krank bist, muss er Dir Urlaub/Ü-Std. auch auszahlen. Teil dem AG noch mit, dass Du ein qualifiziertes Arbeitszeugnis möchtest
Wo ist der Chef "entgegengekommen"?
Im Gegenteil, er hat eine Kündigung geschrieben und die Frist nicht eingehalten. Da er den AN ja "loswerden" will, hätte er ein "Problem", wenn der AN sich dagegen wehren würde. Die Kündigung wäre (falls kein "ersatzweise zum.... drin steht) nichtig und er müsste eine neue Kündigung schreiben.
Da der AN ja drei Wochen Zeit für die Klageerhebung hat, wären die sechs Monate da vielleicht schon vorbei (je nachdem, wann die Kündigungsschutzklage eingereicht und dem AG bekannt gemacht wird) und er könnte gar nicht mehr grundlos und mit der kurzen Frist kündigen.
Der 07.11. ist der letzte Tag. Bis dahin solltest du alles zurückgegeben haben und du bekommst auch zu diesem Zeitpunkt deinen Lohn.
fristgerecht bis zum 7.11.2019
DAS ist dein letzter Arbeitstag - auch in der Kündigungsfrist muss gearbeitet werden.
wenn du eine andere Arbeitsstelle hast, kannst direkt am Tage danach anfangen. in der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
das kann auch in der nachfolgenden Zeit passieren, da gibt es die 3-wöchige Frist um eine Kündigungschutzklage zu erheben - >10 Mitarbeiter
warst beim Doc und ne AU abgegeben?
mist stimmt, hab die 11 gesehen, nicht den Tag Asche über mein Haupt :)
Wenn in der Kündigung nichts von Freistellung steht, musst du hin.
Die Frist beginnt mit 2Wochen ab zustellung. Oder Rückwärts gerechnet: 2 Wochen vor dem 7.11.
Die 2 Wochenfrist ist am 7.11. abgelaufen und bis dahin mußt du noch arbeiten.
Die 2 Wochenfrist ist am 7.11. abgelaufen
Nein, die Kündigungsfrist wird hier nicht eingehalten, wenn das Schreiben vom 25.10. datiert ist.
Was bringt es ein Faß aufzumachen, wenn Te offenichtlich dort nicht mehr arbeiten will?
Also wenn ich jetzt meinen Krankenschein verlängern lasse bis 7.11. und nicht dagegen vorgehe muss ich am 7.11. meine Sachen abgeben und dann wars das?