Wer bezahlt Hotel wenn der Buchende weg ist?

Hallo, folgende Frage: In einem Hotel bucht ein Hauptgast ein Zimmer für sich selbst und einen weiteren Gast, der jedoch nicht namentlich in der Buchung erwähnt wird. Beim Check-In gibt der Hauptgast seine Kreditkarte an, das Zimmer soll jedoch erst beim Auschecken bezahlt werden. 

Nun geht der Hauptgast aus irgendwelchen Gründen schon vorher und kommt auch nicht wieder.

Wer bezahlt dann wenn der Hauptgast nicht mehr da ist?

Ist der Nebengast dazu verpflichtet, dann beim Auschecken das zu Geld bezahlen obwohl er gar nicht der Buchende bzw. der Hauptgast ist?

Oder muss das Hotel die Kreditkarte belasten bzw. eine Rechnung an den Hauptgast senden?

Ich weiß, dass diese Situation eher ungewöhnlich oder selten ist. Ich hatte jedoch neulich die Situation, und das Hotel hat behauptet, sie können zwar die Kreditkarte des Hauptgastes einsehen, aber um sie belasten zu können, müsste sie erneut vorlegen. Das ergibt ja keinen Sinn, wozu gibt man dann überhaupt die Kreditkarte beim Check-In an wenn das Hotel sie angeblich im Notfall nicht belasten kann? Ich „musste“ dann das Hotelzimmer bezahlen, obwohl ich gar nicht der Hauptgast war und auch gar nicht die Buchung vorgenommen habe. Am Ende blieb ich dann auf den Kosten sitzen. Der Hauptgast war kein Freund o.Ä. der mir das Geld einfach zurückgegeben hätte. Für das nächste Mal würde ich gerne wissen, wie hier die Rechtsgrundlage aussieht. Oder ich schleiche mich einfach aus dem Hotel und sie können dann selber zusehen, wie sie an das Geld kommen. Das werde ich vermutlich tun, weil ich ja nichts mit der Buchung zu tun habe.

Allerdings muss es hier ja eine klare juristische Situation geben, oder?

Vielen Dank

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Anrecht auf Bezahlung bei einem Praktikum?

Hallo, ich würde gerne Design studieren. Für das Studium benötigte ich jedoch ein Praktikum von 12 Wochen, weshalb ich mich baldmöglichst bei einer kleinen Werbeagentur bewarb und auch recht schnell eine Zusage bekam. Drei Wochen vor Beginn des Praktikums aber lud mich die Agentur noch einmal ein uns berichteten mir, dass eine der Moitarbeiterinnen schwanger geworden sei und dementsprechend ab Sommer ausfallen würde und ob ich nicht Lust hätte, mein Praktikum zu verlängern und danach ein Jahr für sie zu arbeiten und danach erst mit dem Studium zu beginnen. Jedenfalls habe ich aus verschiedenen Gründen zugesagt und mein Praktikum wurden auf 5 Monate verlängert. Ich habe den Verdacht, dass der Grund, warum sie mich nicht direkt eingestellt haben darin bestand, dass sie mich dadurch, dass es sich bei meinem ursprünglichen Praktikumsplan um ein unbezahltes Pflichtpraktikum handelte, kostenlos beschäftigen könnten.

Gilt das aber noch für ein Praktikum über 5 Monate in dessen Anschluss ich nicht mein Studium antreten würde?

Ich bin mir diesbezüglich sehr unsicher und möchte es mir mit meinen Kollegen ehrlich gesagt auch nicht verscherzen. Allerdings arbeite ich 40 Stunden die Woche (mehr als jeder andere Praktikant vor mir) unbezahlt und auch von einem festen Praktikumsvertrag war auch noch nie die Rede. Ich würde daher schon gerne wissen, worauf ich mich da einlasse.

Ich bedanke mich schon mal für Eure Hilfe :)

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