Beiträge meines Sportstudios nachträglich bezahlen?

Hallo Leute,

das Debakel hat ja nun jeder mitbekommen. Aber ich steh gerade ein wenig auf dem Schlauch.

Ich habe im November 2019 meinen Vertrag im Fitness-Studios gekündigt.

Habe eine Schriftliche Kündigung via E-Mail sogar an mehrere Kontakt-Email-Adressen gesendet. Ich weiß leider wie unzuverlässig diese Fitness-Studio-Kette agiert.

Habe dann ewig nichts zurückerhalten, aber ehrlich gesagt auch nicht mehr daran gedacht.

Dann kam Corona und die Fitness-Studios wurden geschlossen. In diesem Moment dachte ich daran und habe das Studio nochmal auf meine Kündigung aufmerksam gemacht und das Sepa-Lastschriftmandat entzogen.

Aber nichts - Wochenlang. Dann kamen Mahnungen, habe diese immer Beantwortet und den Grund dafür angegeben. Ich möchte gerne eine Kündigungsbestätigung, ansonsten bleiben sie auf den Beiträgen sitzen.

Ewig nichts, erst der persönliche Besuch im Studio brachte "Erfolg". Ich bekam im Juli dann eine Kündigungsbestätigung. Für den Januar 2022. Obwohl ich laut meinem Vertrag schon lange hätte draußen sein müssen. Mein Vertrag wäre normalerweise bis März 2020 gelaufen, habe rechtzeitig gekündigt.

Auf erneutes Nachfragen kam wieder nichts, bis heute wieder eine Mahnung über 300€ kommt, weil sie alle Beiträge des letzten Jahres wollen.

Was kann ich hier tun? Ich bekomme keine kompetente und klare Aussage des Studios, zudem habe ich gehört das man Mitgliederbeiträge während Corona rückerstattet bekommen kann. Stimmt das?

Fitness, Beiträge, Studio
Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung?

Hallo ihr Lieben, Ich habe heute ein Schreiben bekommen, diesen ich absolut nicht Verstehe. Vielleicht könnt ihr mir helfen und mir sagen, was die von mir möchten.

Der Brief kommt von der Agentur für Arbeit:

Meldung von Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung, Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld II.

Sehr geehrte Frau .......

nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung kann neben dem Bezug von ALG II bei Personen im Alter von unter 25 Jahren zusätzlich die Arbeitslosigkeit als weitere Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Folgende Zeit der Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG II wird Ihrem Rentenversicherungsträger gemeldet:

Beginn 25.06.219

Ende: 09.07.2019

Meldegrund: Arbeitslosigkeit mit Bezug bon ALG II (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI)

Hinweis: Arbeitslosigkeit liegt u.a. nur solange vor, wie Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen des Jobcenters zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit)/§ 58 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI i.V.m. § 16SGB III). Eine Beschäftigungslosigkeit, die diesen Anforderungen nicht entsüricht, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Nachteilen verbunden sein.

Haben Sie weitere Fragen zu Berücksichtigung von Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich bitte unmittelbar an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Ende.

Ich verstehe irgendwie kein Wort aus dem Brief.

Vielleicht als Hinweis meiner Seite. Am 24.06 habe ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, am 25.06 war ich dann Arbeitslos. Dummerweise hatte ich aber am 17.06 ein Arbeitsunfall und durfte mich somit nicht beim Amt melden so lange ich Krank bin, ich hatte gehofft das ich Krankengeld oder Verletztengeld bekomme, solange ich Krank bin. Dies passierte aber leider nicht. Das heißt ich war vom 17.06 bis 10.08 Krankgeschrieben und das ohne jeglichen Gehalt/ Lohn oder Geldleistungen. Heißt vom 25.06 bis 10.08 wurden KEINE Beiträge in die Sozialversicherungen gezahlt, was ja klar ist, da ich kein Geld erhalten habe.

Mit der Krankenkasse habe ich es schon geklärt das ich die Beiträge zurück zahle, falls mich hier jemand darauf aufmerksam machen möchte.

Wie gesagt, ich hoffe jemand kann mir erklären was mit dem Brief gemeint ist.

Danke schon mal für die Antworten :3

Schönes Wochenende wünsche ich :3

Recht, Agentur für Arbeit, Beiträge, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Deutsche Rentenversicherung Schulden wegen falscher Statusfeststellung?

Hallo Zusammen,

ich habe ein gewaltiges Problem mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Ich war bis Ende Dezember 2016, 3,5 Jahre selbstständig als Erste-Hilfe-Ausbilder bei EINER großen Hilfsorganisation.

Dafür habe ich im Vorfeld eine Statusfeststellung bei der DRV durchlaufen, diese bescheinigten mir damals, das ich nicht verpflichtet bin, in die DRV einzuzahlen.

Leider hat sich das die DRV Anfang 2017 die Unterlagen nochmal zur Hand genommen und kam zu dem Entschluss, das ich doch verpflichtet bin einzuzahlen. Natürlich dies für 3,5 Jahre inkl. Säumniszuschläge. Da Reden wir von einer Summe von 19.000 Euro.

Dagegen bin ich Juristisch Vorgegangen und habe Haushoch gegen die DRV verloren, da es sich bei der Statusfeststellung der DRV nur um eine Einschätzung handelt und nicht rechtsverbindlich ist (laut Gericht). Allerdings wurde der DRV Aufgetragen, die Beitragshöhe erneut zu prüfen. Natürlich berechnen die in der Zeit weiterhin die Säumniszuschläge, so das es nun 22.500 Euro sind.

Leider sagt die DRV, das ich als Erste-Hilfe-Ausbilder einem Lehrer gleichgestellt war und somit einen Regelbeitrag i.H.v. ~ 550 Euro zu zahlen habe. Die ersten 2,5 Jahre wurde dieser, durch eine Regelung des Gesetzesgebers, halbiert.

In der gesamten Zeit (3,5 Jahre) habe ich etwa 35.000 Euro Brutto verdient.

Ich fülle mich natürlich gewaltig verarscht. Dabei bin ich bei beginn der Selbstständigkeit extra auf Nummer sicher gegangen ...

Bei der Klage gegen die DRV habe ich zwar noch Prozesskostenbeihilfe genehmigt bekommen, aber kurz vor dem Ende des Verfahrens wurde diese Genehmigung wieder zurückgezogen, so das ich auch noch Schulden bei der Rechtsanwältin habe. Da diese natürlich jeden Scheiß gemacht hat, den man über die Prozesskostenhilfe abrechnen kann. Durch die Schulden, erhalte ich auch keine Unterlagen von der Rechtsanwältin, die Sie von der Rentenversicherung erhalten hat.

Auch hat der Zoll bereits wegen einem Bescheid vor dem Verfahren der DRV die Pfändung meines Lohnes veranlasst.

Noch habe ich 7 Tage Zeit, gegen den letzten Bescheid bei der DRV in Widerspruch zu gehen.

Nun zur Frage:

Gibt es irgendeine Regelung, wie man den Regelbeitrag, der ohne sinn und verstand ist, zu umgehen, d.h. das ich nur den Beitrag auf die 35.000 Euro zahle ohne den pauschalen Regelbeitrag?

Ich bin echt Ratlos und weiß absolut nicht, wie ich das alles Bewerkstelligen soll. Ich kann nie und nimmer das abbezahlen, ich könnte heulen ...

Schulden, Recht, Beiträge, Deutsche Rentenversicherung, Wirtschaft und Finanzen

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