SV-Beiträge bei Mehrfachbeschäftigung?

3 Antworten

Hallo,

AG B kontaktieren und die gesamte Situation schildern. Ihm dann die entsprechenden Unterlagen vorlegen/einreichen. Der AG B muss dann die Gehaltsabrechnungen bis 31.5. korrigieren und die Beiträge an die Krankenkasse nachzahlen. Er wird dann die Arbeitnehmeranteile nachträglich vom Verdienst abziehen.

Tipp: Vor einer Beschäftigungsaufnahme immer eine verbindliche Auskunft der Krankenkasse einholen. Dann kann man sich unangenehme Nachzahlungen ersparen.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo liebe Anna9956,

bei einer versich.pflichtigen Hauptbeschäftigung (deine Ausbildung) darfst du nur einen 450-Euro-Minijob ausüben!

Siehe hierzu die minijob-zentrale.de unter "Mehrere Beschäftigungen":

Mehrere 450-Euro Minijobs

Nur möglich für Minijobber ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung

Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern:
Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

siola55  29.05.2019, 13:39
Das bedeutet ab dem 01.06 wäre die Anmeldung bei Arbeitgeber B ja wieder richtig; was muss ich jetzt tun und da sich ja zwei Monate überschneiden muss ich dafür ja Steuern zahlen...wie werden die nun Nachgezahlt? LG

Da bin ich leider überfragt, aber für die Zukunft solltest du unbedingt beachten, daß dein Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet; dann mußt du nämlich diesen Minijob in Zukunft nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben ;-)

Somit hast du für deine Ausbildung als Single den Grundfreibetrag von aktuell 9.168€ + 1.000€ Werbungskostenpauschale + Vorsorgeaufwendungen, insgesamt also weit über 10.000€ einkommensteuerfrei!

Da Du " hauptberuflich" eine Ausbildung machst, kannst Du nebenbei nur einen ! Minijob ausüben! Für eine zweite geringfügige Beschäftigung müssten dann Sozialversicherungsbeiträge und !! Lohnsteuer entrichtet werden.

DerHans  29.05.2019, 11:43

Sobald die 450 € überschritten werden, wird der GESAMTE Betrag versicherungspflichtig. Deswegen wird das kein Arbeitgeber wissentlich mit machen.

Auch der Ausbildungsbetrieb dürfte etwas dagegen haben, wenn der Azubi ZWEI Nebenjobs ausübt.

wilees  29.05.2019, 12:51
@DerHans
Sobald die 450 € überschritten werden,

Unsinn - neben einer Hauptbeschäftigung kann ein Arbeitnehmer grundsätzlich nur einen Minijob sozialversicherungsfrei / pauschal versteuert ausüben - eine Zusammenlegung zweier Minijobs, so dass diese dann insgesamt sozialversicherungspflichtig würden gibt es so nicht. Das gilt ausschließlich bei 2 geringfügigen Arbeitsverhältnissen, deren Gesamteinkommen monatlich 450 Euro überschreitet und ! wenn es keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung gibt.

Auch der Ausbildungsbetrieb dürfte etwas dagegen haben, wenn der Azubi ZWEI Nebenjobs ausübt.

Für den Ausbildungsbetrieb ist regelmäßig nur relevant, dass die zulässige wöchentliche Arbeitszeit ( Stundenanzahl ) 40 Stunden bei Minderjährigen und 48 Stunden bei Volljährigen nicht überschritten wird.