Feuerwehr- Beitrag?

5 Antworten

Für die normale ehrenamtliche Tätigkeit in der Feuerwehr gibt es keine Mitgliedsbeiträge. Sondern andersrum, die Gemeinde muss den Ehrenamtlichen ihre Aufwendungen (z.B. für die ständige Fahrerei zum Gerätehaus) erstatten. Die Feuerwehr ist kein Verein, sondern eine Verwaltungseinheit der Gemeinde und die ehrenamtlichen Einsatzkräfte erfüllen eine Aufgabe, deren Erfüllung die Gemeinde zwangsweise

Es gibt aber oftmals zu kameradschaftlichen Zwecken (Grillfest, Kartenspiel, Ausflug...) auch einen Feuerwehrverein. Das ist ein normaler Verein wie der Sport- oder Musikverein, der organisatorisch eigentlich nichts mit der kommunalen Feuerwehr zu tun hat. Und da sind Mitgliedsbeiträge nicht unüblich. In meinem Feuerwehrverein sind es 30 € im Jahr - wobei ich als Student vom Mitgliedsbeitrag befreit bin ;)

Meines Wissens ist eine Mitgliedschaft im Feuerwehrverein nicht verpflichtend für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr. Nur dermaßen üblich, dass alle komisch gucken würden, wenn einer nicht auch im Verein wäre.

ich habe Mal gehört, dass die Leute, die bei dir Freiwilligen Feuerwehr sind, müssen irgendwie so ca. um die 50 Euro im Jahr bezahlen.

Grundsätzlich muss man zwischen der Freiwilligen Feuerwehr als Organisation der Stadt bzw. Gemeinde, die einen gesetzlichen Auftrag erfüllt und einem (wie auch immer organisierten) Verein unterscheiden.

Die Feuerwehr selbst ist kein Verein und ist auch gar keine eigene Rechtspersönlichkeit. D.h., dass die Feuerwehr selbst keinen Besitz hat und auch keine Kasse, kein Konto einrichten kann und darf. Das geht alles über die Kommune, die entsprechende Finanzmittel zum Betrieb der Feuerwehr (Feuerwehrhaus, Fahrzeuge, Geräte und Ausrüstung, Dienstbekleidung, usw.) im gemeindlichenHaushalt bereitstellt.
Entsprechend kann "die Feuerwehr" auch keinen Mitgliedsbeitrag o.ä. erheben.

Neben der kommunalen Feuerwehr kann es aber auch einen Verein geben. In Bayern beispielsweise ist es seit jeher üblich, dass es zu jeder kommunalen Feuerwehr auch einen Feuerwehrverein gibt. Der Verein stellt dann das Personal für die Feuerwehr und zeichnet sich für das ganze "Drumherum" wie Kameradschaft, Feste und Feiern usw. verantwortlich, ist aber rechtlich völlig von der kommunalen Feuerwehr losgelöst und kann als eingetragener oder auch nicht eingetragener Verein auch eigenständig Rechtsgeschäfte abschließen und Konten einrichten.

In anderen Bundesländern gibt es neben der kommunalen Feuerwehr einen Förderverein - also auch hier ein eigenständiger, meist eingetragener Verein, dessen Aufgabe es ist, das kameradschaftliche Drumherum zu organisieren, Öffentlichkeitsarbeit und Werbung für die Feuerwehr zu betreiben oder die Wehr durch die Anschaffung zusätzlicher technischer Ausrüstung zu unterstützen, welches sich die Stadt/Gemeinde nicht leisten kann oder möchte.

In diesen Vereinen kann man Mitglied werden und einen Mitgliedsbeitrag zahlen oder eben auch Spenden und die Feuerwehr auf diese Weise unterstützen. Meist sind auch alle aktiven Feuerwehrleute gleichzeitig Mitglied im Förderverein. In Bayern wie gesagt stellt der Verein das Personal für die Feuerwehr.

Und dann gibt es wieder die berühmt-berüchtigten Ausnahmen der Regel...

Beispielsweise in Schleswig-Holstein, wo "Feuerwehrvereine" relativ unbekannt sind und wenn, dann als Fördervereine fungieren. Hier sieht das Brandschutzgesetz des Landes die Kameradschaft als wichtige, unverzichtbare Säule für das Funktionieren der Feuerwehr. Deshalb sind hier bestimmte Dinge gesetzlich in der Feuerwehr verankert, die woanders typische Vereinsaufgaben sind. So fordern das Brandschutzgesetz und die auf dem BrSchG basierenden Satzungen beispielsweise, dass die Feuerwehr zwingend eine Kasse zur Förderung der Kameradschaft einzurichten hat. Dabei handelt es sich um ein Sondervermögen der Gemeinde, d.h., Kasse und Konto gehören der Gemeinde und werden von dieser auch kontrolliert und überwacht, tatsächlich kann die Feuerwehr aber frei über diese Kasse verfügen und führt diese auch selbstständig. Der Kassenwart ist zudem Mitglied des Wehrvorstands, der sich auch feuewehrtechnischen und "vereinstechnischen" Mitgliedern zusammensetzt. In SH kann die Feuerwehr sogar passive/fördernde Mitglieder aufnehmen, die einen regelmäßigen Beitrag an die Kameradschaftskasse zahlen. Und hier ist es auch üblich, dass die aktiven Feuerwehrleute selbst auch einen pauschalen Betrag in die Kasse einzahlen, woraus dann beispielsweise Getränke gezahlt oder Veranstaltungen ausgerichtet werden.
Nun ist diese Beitragszahlung eines aktiven Feuerwehrangehörigen aber gesetzlich nicht verankert. Wenn also jemand sich mal weigern sollte, diesen Betrag zu zahlen, dann kann man ihn nicht dazu zwingen. Mir ist allerdings nicht bekannt, dass sich da jemals jemand geweigert hat. Die Höhe des Beitrags legt die Mitgliederversammlung fest, üblich sind beispielsweise 30 bis 75 EUR im Jahr (kommt immer auch darauf an, was man hierfür "geboten" bekommt - ob z.B. Getränke im Feuerwehrhaus gratis sind oder extra berechnet werden, ob es viele Veranstaltungen gibt usw.).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Nein, als Mitglied der FF zahlt man keinen Mitgliedsbeitrag. Den Betrieb der Feuerwehr trägt komplett die Kommune als Träger des Brandschutzes. Die FF ist kein Verein, wie ein Fußballverein, sondern eine Behörde.

Deine Information ist nicht korrekt.

Woher ich das weiß:Hobby

bei uns ist das zweigeteilt. in feuerwehrverein und aktive wehr. bei der aktiven wehr ist die kommune der kostenträger. der verein ist für das gesellschaftliche zuständig. hier gibts natürlich auch vereinsbeiträge, deren höhe der verein festlegt. bei allen vereinen, die ich kenne, sind aktive mitglieder allerdings im verein beitragsfrei.

Ich kenne kein Feuerwehrgesetz das für solche Zwangszahlungen eine rechtliche Grundlage hergeben kann.

Etwas anderes ist es wenn es einen Feuerwehrverein gibt. Hier kann ein Mitgliedsbeitrag festgeschrieben sein. Dann würde ich mir ernsthaft überlegen ob ich da mitmachen will. Vor Allem würde ich ganz genau drauf achten was als Zweck des Vereines in der Satzung steht und ob das Geld auch satzungsgemäß verwendet wird.