Zunächst einmal: Nein, das sogenannte "Recht am eigenen Bild" hat er nicht verletzt, da dieses Bild nur für Bildnisse von Menschen gilt, nicht für Gegenstände.
Grundsätzlich hat der Vermieter aber auch kein Recht, Fotos der vermieteten Wohnung zu machen und diese dann zu veröffentlichen. Er darf lediglich bei Mängeln Fotos zur Bewissicherung machen. Ansonsten muss er seinen aktuellen Mieter um Erlaubnis fragen oder warten, bis dieser ausgezogen ist.
Alles andere wäre
- Eingriff in die Privatsphäre (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs)
- Verletzung des Datenschutzes
Ich würde jetzt an Deiner Stelle
- Eine Beweissicherung vornehmen: Die Seite sichern, Screenshots der Seite machen und die Existenz der Seite von anderen bezeugen lassen (vielleicht auch von der Polizei oder einem Anwalt)
- den Vermieter auffordern, die Bilder sofort zu löschen
- ggfs. einen Anwalt einschalten, um Schadensersatz zu fordern bzw.
- auf jeden Fall einen Anwalt einschalten falls sich der Vermieter weigert, die Bilder zu löschen