Bundesagentur für Arbeit, Rentenversicherung?

Hallo ihr Lieben, Ich habe heute ein Schreiben bekommen, diesen ich absolut nicht Verstehe. Vielleicht könnt ihr mir helfen und mir sagen, was die von mir möchten.

Der Brief kommt von der Agentur für Arbeit:

Meldung von Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung, Beendigungsmeldung für die Arbeitslosigkeit mit Bezug von Arbeitslosengeld II.

Sehr geehrte Frau .......

nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung kann neben dem Bezug von ALG II bei Personen im Alter von unter 25 Jahren zusätzlich die Arbeitslosigkeit als weitere Anrechnungszeit berücksichtigt werden.

Folgende Zeit der Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG II wird Ihrem Rentenversicherungsträger gemeldet:

Beginn 25.06.219

Ende: 09.07.2019

Meldegrund: Arbeitslosigkeit mit Bezug bon ALG II (§ 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB VI)

Hinweis: Arbeitslosigkeit liegt u.a. nur solange vor, wie Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen (Eigenbemühungen) und den Vermittlungsbemühungen des Jobcenters zur Verfügung stehen (Verfügbarkeit)/§ 58 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI i.V.m. § 16SGB III). Eine Beschäftigungslosigkeit, die diesen Anforderungen nicht entsüricht, kann in der gesetzlichen Rentenversicherung mit Nachteilen verbunden sein.

Haben Sie weitere Fragen zu Berücksichtigung von Anrechnungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung wenden Sie sich bitte unmittelbar an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Ende.

Ich verstehe irgendwie kein Wort aus dem Brief.

Vielleicht als Hinweis meiner Seite. Am 24.06 habe ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, am 25.06 war ich dann Arbeitslos. Dummerweise hatte ich aber am 17.06 ein Arbeitsunfall und durfte mich somit nicht beim Amt melden so lange ich Krank bin, ich hatte gehofft das ich Krankengeld oder Verletztengeld bekomme, solange ich Krank bin. Dies passierte aber leider nicht. Das heißt ich war vom 17.06 bis 10.08 Krankgeschrieben und das ohne jeglichen Gehalt/ Lohn oder Geldleistungen. Heißt vom 25.06 bis 10.08 wurden KEINE Beiträge in die Sozialversicherungen gezahlt, was ja klar ist, da ich kein Geld erhalten habe.

Mit der Krankenkasse habe ich es schon geklärt das ich die Beiträge zurück zahle, falls mich hier jemand darauf aufmerksam machen möchte.

Wie gesagt, ich hoffe jemand kann mir erklären was mit dem Brief gemeint ist.

Danke schon mal für die Antworten :3

Schönes Wochenende wünsche ich :3

Recht, Agentur für Arbeit, Beiträge, Rentenversicherung, Sozialversicherung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Hilfe - Fitnessstudio verweigert mir Zutritt

Mein Problem ist etwas kompliziert. Ich bin seit ca. 4 Jahren Mitglied in ein und demselben Fitnessstudio. Nach dem ersten Jahr der Mitgliedschaft hatte ich Zahlungsschwierigkeiten, aufgrund beruflicher Probleme. Es hatten sich also Rückstände der Beiträge gebildet. Vor einem Jahr habe ich eine Ratenzahlung getroffen für die ich einen Dauerauftrag eingerichtet habe und diese sind auch immer pünktlich ausgeführt worden. Mein laufender Vertrag wurde auf wöchentliche Zahlweise umgestellt.  Diese Überweise ich immer manuell, da aus techn. Gründen eine Einrichtung eines wöchentlichen Dauerauftrages bei meiner Bank nicht möglich ist. Daher haben die diese Beiträge auch an Unterschiedlichen Tagen bei sich verbucht bekommen. Nun behaupten die, dass meine Zahlungen "Unregelmässig" waren, was aber meiner Meinung nicht richtig ist. Auch kamen die mit der Ansicht, dass sich die wöchentlichen Beiträge immer pro Monat um 19Cent pro Woche erhöht haben, wovon ich überhaupt nichts wusste. Weder steht es im Vertrag noch wurde ich darüber informiert. Die haben nun alles an Inkasso abgegeben . Die fordern nun den Beitrag bis Ende 2012 ein, aber meine Mitgliedschaft im Studio wurde gesperrt, das heisst ich darf nicht mehr trainieren, obwohl ich bis Ende 2012 zahlen soll. Darf man mir das Training einfach so verweigern? Wieso soll ich Zahlen wenn ich keine Leistung erhalte.

Fitnessstudio, Beiträge, Mitgliedschaft