Wie findet ihr das Selbstbestimmungsgesetz?
76 Stimmen
11 Antworten
Ein Gesetz, dass es prinzipiell jedem Menschen ermöglicht, jährlich seinen Geschlechtseintrag ändern zu lassen, halte ich für vollkommen irrsinnig.
Es spricht meiner Meinung nach nichts dagegen, den Menschen, die tatsächlich transgeschlechtlich sind, zu erleichtern, ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen, aber das "Selbstbestimmungsgesetz", in seiner derzeitigen Form, zieht Transgeschlechtlichkeit ins Lächerliche. Ein Geschlechtseintrag ist kein individuell wähl- und konfigurierbares Persönlichkeitsattribut in einem Social Media Profil, das man regelmäßig hin und her ändern können sollte, wenn einem mal wieder danach ist.
Da liegen die Hürden doch höher... und ab einer gewissen Ehedauer und Alter wird eine Scheidung auch mal richterlich abgelehnt.
Da liegen die Hürden doch höher
wie?
Ösiland:
Wie oft darf man heiraten?
Es gibt hier keine Beschränkungen bei der Zahl der Eheschließungen. Man muss aber für jede Eheschließung die Ehefähigkeit nachweisen und darf im Zeitpunkt der Eheschließung nicht in aufrechter Ehe sein.
https://www.stadt-salzburg.at/standesamt/heiraten-im-marmorsaal
auch mal richterlich abgelehnt.
wie das?
wie oft kann man heiraten und sich scheiden lassen?
Die Analogie, die du hier glaubst zu erkennen, funktioniert nicht.
Die standesamtlich geschlossene Ehe ist eine rechtlich bindende Lebensgemeinschaft zweier Ehepartner, die man selbstverständlich auflösen können sollte, wenn es zwischen beiden Partnern nicht mehr passt.
Der Geschlechtseintrag ist die offizielle Angabe des Geschlechts eines Menschen, das im Personenstandsregister verzeichnet ist. Das Geschlecht einer Person ändert sich nicht im Laufe des Lebens und schon gar nicht jährlich.
und zwar so oft wie man will.
Ja, man kann grundsätzlich so oft standesamtlich heiraten wie man will, solange die vorherige Ehe rechtskräftig beendet wurde.
Allerdings ist der Eheeintrag kein Geschlechtseintrag und der Geschlechtseintrag kein Eheeintrag. Ersteres ist im Eheregister verzeichnet; Letzteres im Geburtenregister. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Man kann ja auch nicht regelmäßig seinen Namen ändern lassen, nur weil er ebenfalls im Personenstandsregister verzeichnet ist.
In Ösiland steht der Familienstand und die Nationalität im Personenstands-Register:
https://www.bmi.gv.at/414/start_Leichter_Lesen.aspx
Und beides lässt sich öfters ändern.
Das Geschlecht einer Person ändert sich nicht im Laufe des Lebens und schon gar nicht jährlich.
Nationalität/Familienstand einer Person ändert sich nicht im Laufe des Lebens und schon gar nicht jährlich.
Und nun?
In Ösiland steht der Familienstand und die Nationalität im Personenstands-Register [...] Und beides lässt sich öfters ändern.
Das ist richtig. Aber was tut das zur Sache?
Nationalität/Familienstand einer Person ändert sich nicht im Laufe des Lebens und schon gar nicht jährlich.
Die jeweiligen Einträge werden angepasst, wenn eine Person eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, bzw. wenn sich etwas an der familiären Situation der Person ändert.
Es ist sogar sehr unwahrscheinlich, dass sich der Familienstand nicht im Laufe des Lebens ändert.
Aber was tut das zur Sache?
Einträge in einem Personenstandregister sind nicht in Beton gegossen. Man darf sogar öfters ändern.
Warum soll das für den Geschlechtseintrag nicht gelten? Ist sogar unproblematischer, da keine 2. Person wie in einer Ehe beteiligt ist (oder gar Kinder).
Warum soll das für den Geschlechtseintrag nicht gelten? Ist sogar unproblematischer, da keine 2. Person wie in einer Ehe beteiligt ist (oder gar Kinder).
Deswegen:
"Ein Geschlechtseintrag ist kein individuell wähl- und konfigurierbares Persönlichkeitsattribut in einem Social Media Profil, das man regelmäßig hin und her ändern können sollte, wenn einem mal wieder danach ist.
Das Geschlecht einer Person ändert sich nicht im Laufe des Lebens und schon gar nicht jährlich."
regelmäßig hin und her ändern können sollte, wenn einem mal wieder danach ist.
genau so kann geheiratet und geschieden werden können.
Und noch mal: wer hat dadurch einen Nachteil?
Ein Geschlechtseintrag ist kein individuell wähl- und konfigurierbares Persönlichkeitsattribut
In etlichen Ländern geht das.
Luxemburg (2018), Dänemark (2014), Malta (2015), Irland (2015), Norwegen (2016), Belgien (2018), Schweiz (2022), Finnland (2023), Spanien (2022), Portugal (2018), Schweden (2024) und Island (2019).
Deine Aussage ist falsch.
genau so kann geheiratet und geschieden werden können.
Das eine hat absolut nichts mit dem anderen zu tun. Deine Analogie funktioniert nicht.
Und noch mal: wer hat dadurch einen Nachteil?
Nur weil eine bestimmte Sache niemandem direkt schadet, bedeutet das noch lange nicht, dass sie deshalb indiskutabel legitim ist.
Das derzeitige "Selbstbestimmungsgesetz" birgt das Risiko, aus niederen Beweggründen missbraucht zu werden. Zudem kommt es mit erheblichem administrativem Aufwand und rechtssicherheitlicher Komplexität einher.
In etlichen Ländern geht das.
Deine Aussage ist falsch.
Ist sie nicht.
Wenn ich sage, dass Frauen eigenstandige Menschen sind, die nicht durch ihren Mann kontrolliert werden sollten, wird meine Aussage nicht falsch, nur weil es, insbesondere in islamischen Ländern, durchaus legal ist, dass Frauen den Männern untergeordnet sind.
Was ich gesagt habe, ist MEINE MEINUNG, die auch offensichtlich als solche erkennbar ist.
Was willst du eigentlich von mir? Lass mir doch meine Meinung. Wenn du meinst, es sei sinnvoll und notwendig, dass jeder Mensch alle 12 Monate seinen Geschlechtseintrag ändern lassen kann, dann ist das deine Meinung, die ich zwar nicht teile, aber grundsätzlich toleriere.
ist MEINE MEINUNG, die auch offensichtlich als solche erkennbar ist.
Da das in Deutschland und in anderen Ländern möglich ist, entspricht deine Meinung nicht den Tatsachen.
Es ist möglich.
Du hast geschrieben:
Ein Geschlechtseintrag ist kein individuell wähl- und konfigurierbares Persönlichkeitsattribut
Und wie du siehst: es geht.
aus niederen Beweggründen missbraucht zu werden.
welchen? und wie kann das missbraucht werden?
Lass mir doch meine Meinung
Wenn diese Meinung andere Menschen unnötig einschränkt oder gar schadet: warum sollte ich dann schweigen?
Das Selbstbestimmungsgesetz erscheint aus meiner Sicht als sinnlos, unnötig und übermäßig bürokratisch. Es löst keine drängenden gesellschaftlichen Probleme, sondern adressiert vor allem individuelle Empfindungen – häufig ohne reale Auswirkungen auf das tägliche Leben der Mehrheit.
Diskriminierung und Ausgrenzung geschehen nicht primär im Personalausweis oder auf Paketaufklebern, sondern in der realen Welt – auf der Straße, im Alltag, im Arbeitsumfeld. Wer aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes Gewalt oder Hass erfährt, verdient Schutz und Solidarität. Doch dieser Schutz wird nicht durch das Ändern eines Geschlechtseintrags erreicht, sondern durch konsequente Strafverfolgung, Aufklärung und gesellschaftliches Engagement gegen Intoleranz und Gewalt.
Mit dem neuen Gesetz wird ein Erwartungsdruck auf die Gesellschaft aufgebaut, sprachlich und sozial sofort umzudenken – beispielsweise durch eine plötzliche Änderung von Anrede oder Namensform. Für viele Menschen ist dies schwer nachvollziehbar und fühlt sich eher wie eine erzwungene Teilnahme an einer ideologischen Bewegung an, die nicht alle teilen. Hier wird Verwirrung gestiftet, wo Klarheit notwendig wäre.
Ein erfülltes, selbstbewusstes Leben hängt nicht vom Buchstaben im Ausweis ab. Wer in sich ruht und mit seiner Identität im Reinen ist, benötigt keine staatliche Bestätigung auf einem selten genutzten Dokument. Wenn das eigene Wohlbefinden von einer Geschlechtsmarkierung in einem Pass abhängt, ist fraglich, ob damit wirklich innere Sicherheit erreicht wird – oder ob der Fokus nicht vielmehr auf tieferliegenden persönlichen Themen liegen sollte.
Selbstverständlich soll jeder Mensch mit Respekt und Würde behandelt werden. Doch wenn bereits ein Versprecher oder eine unabsichtliche Fehlanrede als persönliche Kränkung empfunden wird, dann deutet das auf ein fragiles Selbstbild hin, nicht auf ein gesellschaftliches Versagen. Sprache verändert sich, aber sie sollte nicht unter Zwang oder Angst vor Sanktionen angepasst werden müssen.
Für mein Empfinden ist das schon grundsätzlich gut, allerdings sollten Maßnahmen / Eingriffe jeglicher Art an die Volljährigkeit geknüpft sein. Und für die, die jetzt wieder mit Kinderquälen ankommen, wenn das Kind weiß, dass es sich mit 18 umoperieren oder mit Hormonen behandeln lassen kann, sollte das Ziel für eine mentale Stabilisierung in nahezu allen Fällen ausreichen.
Deshalb ist meine Meinung dazu, dass es etwas über das Ziel hinausschießt.
Das Selbstbestimmunggesetz hat nichts mit medizinischen Maßnahmen zu tun. Es geht ausschließlich darum, welcher Geschlechtseintrag im Personenstandsregister hinterlegt ist.
Man kann das noch erweitern auf Tiere, die Gefahr besteht schon.
Damit entlarven sich die Linken einmal Feinde als Feinde Gottes. Es gibt nur eine Schöpfungsordnung und die hat nicht der Mensch gemacht, sondern der HERR.
Irret euch nicht! Gott läßt sich nicht spotten. Denn was der Mensch sät, das wird er ernten. (Gal 6,7)
wie oft kann man heiraten und sich scheiden lassen?