Kann ich nachfolgend gekündigt werden wenn ich gestreikt habe?
Unser Arbeitgeber ist tarifgebunden und Teil der Metall und Elektroindustrie. Ergo IG Metall. Nun aber wurden uns zum 2ten mal die Arbeitsstunden reduziert und unsere tarifliche Zusatzgelder weggestrichen. Real werden wir aber wie bei Vollzeit arbeiten müssen, aufgrund der Mengen an Projekten und wir sind sowas von unterbesetzt, weil alle Vakanzen weggestrichen wurden. Mir wurde vom Teamleiter seit einem Jahr ein Entwicklungsplan genehmigt und jetzt erst spricht man wie unsere Personalabteilung, aber bei der Lage an Maßnahmen, befürchte ich dass 3 Jahre arbeiten für 2 mir 0€ extra bringen wird. 2025 wird es sogar noch mehr Projekte für mich geben.
Wirtschaftliche Lage hieß es... Aber der Vorstand und die Außertarifliche müssen nur 2.5% Gehaltsverzicht üben.
Die IG Metall hat 7% verlangt. Erste Verhandlungsrunde ist gescheitert und am 15ten Oktober startet die 2te. Ich wurde zum Streik gerufen.
Riskiere ich aber nachfolgend gekündigt zu werden bei der nächsten Kündigungswelle? Wo entschieden wird wer gegen muss.
11 Stimmen
4 Antworten
Moin,
Aufgrund eines ordentlichen Streiks (Urabstimmung oder Warnstreik) darf niemand offiziell gekündigt werden. Für Betriebsbedingte Kündigungen muss es einen Sozialplan geben. d.H. Bist du lange dabei, hast Kinder und eine Frau (und bist schon "alt") dann kannst du nicht als erstes gekündigt werden. Aber es muss ein Punktesystem eingerichtet werden, wo die mit den wenigsten Punkte eben zum Opfer fallen. ... Es kommt aber auf die Größe der Entlassungen an ...
Grüße
Es gibt hierzulande ein Recht auf Streik (Tarifforderung gemäß Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) für Arbeitnehmer. Selbstverständlich muss alles vorher ordentlich angekündigt werden und friedlich ablaufen.
Vor diesen Voraussetzungen wird dir eigentlich kein Arbeitnehmer was können und eine Kündigung mit der Begründung wäre wohl unzulässig und würde ggf. von einem Arbeitsgericht abgelehnt werden.
Wenn er nicht deine Streikbeteiligung als Kündigungsgrund angibt.
Wenn du das angekündigt hast und demzufolge auch ausgestempelt hast dann kann dir eigentlich niemand was.
Ohne Gewähr.