Kann ich mich nach 12.5 Jahren Aufenthalt in Deutschland einbürgern?
Mein Profil:
- EU Bürger
- Mittlere Reife bestanden in Baden-Württemberg
- 3 jährige staatlich annerkante Ausbildung in der IT mit Berufsschulabschluss und IHK Zeugnis von der IHK Ravensburg
14 Stimmen
6 Antworten
Wer seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:
- unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
- mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Ausnahmen möglich für Angehörige der so genannten Gastarbeitergeneration und Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR)
- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest); hiervon befreit sind Angehörige der so genannten Gastarbeitergeneration und Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
- Keine Mehrehe oder ein Verhalten, mit dem die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet wird
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
Wenn du also kein Problem siehst...
Die Punkte die du nennst sind keine Gründe die für eine Einbürgerung sprechen, bis auf EU Bürger und 12.5 Jahre vielleicht.
Hier sind mal die Gründe gem BMI
- unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
- mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Ausnahmen möglich für Angehörige der so genannten Gastarbeitergeneration und Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR)
- Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest); hiervon befreit sind Angehörige der so genannten Gastarbeitergeneration und Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR
- eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
- Keine Mehrehe oder ein Verhalten, mit dem die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet wird
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
Erfüllst du diese Punkte ist die Antwort "JA "
du kannst dich nicht einbürgern, aber du kannst dich einbürgern lassen. Eu Bürger, nicht vorbestraft - hoffe ich - das geht locker.
Im Gegenteil, ich hatte einen ungarischen Bekannten, der seit zig Jahren in Deutschland lebte und arbeitete (er ist leider verstorben), mit einer dt. Frau verheiratet war, einen dt. Sohn und Enkel hatte. Er bekam regelmäßig Post von der Ausländerbehörde, er solle, verdammt noch mal, endlich Deutscher werden. Nö, er wollte nicht und meinte, dass er als EU Bürger eh (fast) alle Rechte hätte wie ein Deutscher. So ist er bis zu seinem Tod Ungar geblieben,
Natürlich.
Ich schätze dann es sind wieder die Nazis der AfD die auf Nein gedrückt haben....
Nein, das sind keine Nazis.
Es sind diejenigen die wissen das deine Infos nicht ausreichend sind!
An deiner Stelle hätte ich schon vor Jahren den Einbürgerungsntrag gestellt.
Er kann doch dann aber keine unsinnige Frage stellen