Ist es gerechtfertigt, eine Grundschülerin aus dem Bus zu werfen, weil sie aus Spaß den Haltewunsch Knopf gedrückt hat?
Als ich in der Grundschule war, gab es einige sehr strenge Busfahrer. Einmal hat eine Freundin von mir den Haltewunsch Knopf gedrückt, obwohl sie nicht aussteigen musste. Da auch sonst niemand aussteigen wollte, stellte sich der Fahrer in den Gang und fragte, wer den Knopf gedrückt hat. Jemand zeigte auf die Freundin, woraufhin der Busfahrer sie anbrüllte, dass sie auf der Stelle aussteigen soll, da der Knopf nicht zum Spaß da sei.
Die Freundin begann zu weinen, da wir noch mehrere Kilometer von unserer Haltestelle entfernt waren und sie nicht wusste, wie sie nach Hause kommen sollte. Außerdem war ihre Mutter sehr streng und sie hätte Schläge bekommen, wenn sie sich verspätet hätte. Dem Busfahrer war das egal und er brüllte sie weiter an, bis sich das andere Mädchen bereit erklärte, auszusteigen.
Damals gab es übrigens noch keine Handys.
Finder ihr das Verhalten des Busfahrers gerechtfertigt?
17 Stimmen
7 Antworten
Ich kenne ähnliches Verhalten von Busfahrern noch von meinen Kindern. Klar, es gibt immer mal Kinder, die etwas Blödes machen. Aber überzogene Reaktionen wie diese kenne ich auch noch von früher. Da gab es auch Busfahrer, die Kinder rauswarfen oder einfach nicht weiterfuhren "zur Strafe".
Was hilft? SOFORT den Vorfall dem Direktor / der Direktorin der Schule melden! Vom Direktorat aus wird dann eine Beschwerde an das Busunternehmen laufen, das ist viel wirkungsvoller, als wenn Du beim Busunternehmen Dich beschweren würdest.
Bei uns damals hat das geholfen!
Nein,ein x darf das passieren, bei wiederholung wenn das die gleiche Kind ist dann ärger ist aber vorgeschrieben.Raus werfen geht gar nicht.Das darf er nicht.Beschwerden bei Eltern oder Schule Ja.Und das Kind muss sich nur benimmen,mehr nicht.Das ist kein spielplatz.Personen beförderung.Wer in einen Bus einsteigt, akzeptiert damit automatisch die "Beförderungsbedingungen".Wer sich an diese Bedingungen nicht hält, darf auch nicht mitfahren ...
Lg
Das stimmt so nicht.
Ein Restaurantbesuch ist eine freiwillige, private Angelegenheit. Läßt man sein Kind dort allein, kann es die Sorgfaltspflicht verletzen.
Weil wir in Deutschland Schulpflicht haben, müssen die Kinder mit dem Bus fahren, dessen Zeiten meist auf die Schulzeiten abgestimmt sind. Der Schulweg ist versichert und der Busfahrer hat nicht das Recht dem Kind diesen Versicherungsschutz zu entziehen.
Kinder dürfen schon lange nicht mehr aus öffentlichen Verkehrsmitten geworfen werden. Zum Glück.
Ich weiß nicht wie lange deine Geschichte her ist, ob es damals noch mehr oder weniger ok, sprich erlaubt war.
Wenn es jetzt eine station wäre und Kind halt deswegen 400 Meter weiterlaufen muss: Dann gerade noch vertretbar, zumindest bei etwas älteren Grundschülern, aber NICHT wenn es sich um mehrere Kilometer handelt
Also wie es da war mit "an die Luft setzen" weiß ich nicht. Aber inzwischen habe ich gelesen es waren ein paar Kilometer und es fuhr nur dieser eine Schulbus. Geht in dem Fall gar nicht, auch nicht 1996.
Kommt auf die Situation an. Einmal - hm, man kann ja auch mal dagegen gekommen sein. Aber wenn jemand wirklich mehrfach "aus Spaß" den Bus anhält, dann ist das gerechtfertigt. Gerade wenn der nächste Bus in 10 oder 20 Minuten kommt. Konsequezen müssen sein, sonst gibt es keinen Lerneffekt. Und mal 20 Minuten warten können einem kleineren Kind noch wirklich zu denken geben.
Abgesehen davon akzeptiert man beim Zustieg die Hausordnung, in der unter anderem verankert ist, dass den Anweisungen des Personals Folge zu leisten ist und dass man bei schlechtem Verhalten von der Beförderung ausgeschlossen werden kann. Und die Hausordnung wird m. W. n. nicht für Minderjährige gemildert.
Dass das Bus anhalten grundsätzlich einfach nur eine völlig unnötige Aktion ist, darüber müssen wir nicht diskutieren.
Der nächste Bus wäre erst Stunden später gefahren, es war mitten auf dem Land.
Ja okay, dann ist es natürlich blöd. Habe erst jetzt die anderen Antworten und Kommentare gelesen. ;-)
Das muss 1996 gewesen sein.