Was sind die Rechte eines Busfahrers?

2 Antworten

Nein darf er nicht. Das ist Freiheitsberaubung. Und er darf erst recht nicht andere Kinder zwingen, eine Tüte aufzuheben, die nicht ihnen gehört. wenn der Arbeitgeber dass hört, hat der gewaltige Probleme - auch vom Gesetz her. Freiheitsberaubung wird in vielen Fällen mit einer Freiheitsstrafe geahndet.

Absoluter Blödsinn.

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@X3030

Rechtskonform ist es auf keinen Fall! Freiheitsstrafe ist extrem unwahrscheinlich, gebe ich zu. Aber jemanden im Bus zu behalten bis irgendwas irgendwie sauber gemacht worden ist, von irgendjemand anderem kann nicht in Rechtlichen Erlaubnissen eines Busfahres liegen.

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Hallo.

Mein erster Bericht wurde wohl gelöscht.

Der Fahrer eines Busses hat "Hausrecht" sofern er die Belange des Schulträgers, des Chefs und der Schule und der Kinder.

Die Weisung des Landkreises ist etwa. Will ein Schüler Ärger machen, raus beim nächster Haltestelle. Macht ein Fahrgast Ärger nächste Haltestelle  raus.

Ich hatte 104 Fahrgäste im Bus.  Schüler und 3 Fahrgäste. +-

Die Schule will das die Schüler pünktlich hin und weg kommen. Der Chef will keinen ärger mit der Schule dem Landkreis und der Polizei.

Der Busfahrer möchte gar keinen Ärger.

Wenn da nicht konsequent durchgegriffen wird, dann ist der Busfahrer nach einer Woche  nicht mehr in der Lage den Bus zu beherrschen.

Wenn dann noch ein Inspektor auf Probe mitfahren will um die Schüler zu zählen, und es passt nicht, und er keine Freikarte hat, nächste Haltestelle  Raus. oder bezahlen.

Hier sind die Entfernungen ganz anders wie in der Stadt. Wenn der letzte Bus zu Schule fährt dann kommt der nächste erst Mittags wieder.

Im Sommer fahren von meinem Heimatort zum Gymnasium ca 15 km  etwa 50% mit dem Fahrrad.

Wenn der Busfahrer nicht durchgreift, dann ist er verloren.

Er darf nicht Kopflos werden, den es geht immerhin um 100- 110 Personen im Bus, dessen Leben dir anvertraut wurden.

Vor fünf Jahren bin ich aufgehört und wollte darüber ein Buch schreiben.

Aber zur frage zurück.

Der Busfahrer hat vollkommen richtig gehandelt .Er hat ein eingeschränktes "Hausrecht". 


Mit Gruß

Bley 1914




Hast Du das Buch schon geschrieben??

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@hund2007

Nein, habe ich nicht, und zwar nicht weil ich es nicht könnte, sondern sich vielleicht wiedererkennen würden.

Da ich jetzt öfter krank bin, möchte ich nur meine Ruhe, und mir keinen Ärger

holen möchte.

Mit Gruß

Bley 1914 aus dem Oldenburger Münsterland

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