Ist es gerecht, wenn Schüler mit LRS einen Nachteilsausgleich kriegen, aber mit Dyskalkulie nicht?

Nein 100%
Ja 0%

9 Stimmen

3 Antworten

Nein

Wobei ich beides nicht sinnvoll finde. Man kann die Leistung ja nicht erbringen. Später bei Bewerbungen ist niemandem geholfen, wenn der Arbeitgeber sieht "Oh, die Person hat gute Noten" und später stellt sich raus, dass die Person gar nicht die geforderte Leistung erbringen kann.

Nein

Doppelt nicht: Dyskalkulie wiegt nicht minder schwer.

Beides sind Lehrfehler (!) und müssen durch Training ausgeglichen werden, soweit es geht. Ein "Nachteilsausgleich" darf nicht zu einer "Nachteilsverfestigung" werden!

Nein

In Mathe und den Fächer wo zahlen wichtig sind und viel ausmachen ist ein Ausgleich berechtigt.

Der Zeitzuschlag für Menschen mit LRS ist auch begründet, weil manche Arbeitsauftrage zu lesen schon ein Rätsel ist.