Wo bekomme ich ein Festigungsgutachten für meine Achsen her?

Guten Abend.

Ich war heute in Geisa (Thüringen) um mein Fahrwerk, meine Felgen und Spurplatten per Einzelabnahme nach §21 eintragen zu lassen. Ich wohne in Hessen und habe mich bewusst für die DEKRA entschieden, da der TÜV bei mir vor Ort von vornherein gesagt hat, dass er mir das so nicht eintragen wird. Der Prüfer hat sich alles angeschaut und eine Kreisfahrt gemacht (nichtmal verschränkt wurde mein Wagen) und gesagt das passt alles. Als er jedoch meine Spurplatten gesehen hat, 20mm vorne und 25mm hinten, sagte er mir, dass das ein Problem werden könnte, da diese die 2% Regelung für die Spurverbreiterung überschreiten und jetzt eine Art Festigungsbestätigung des Herstellers (ich fahr einen Audi A1 8X 1,6TDI) braucht, um sicherstellen zu können, dass meine Achsen die erhöhte Hebelwirkung aushalten. Die ganze Problematik ist wohl nur dank der - nur in Hessen geltenden - Regelung, dass das TÜV-Gutachten zusätzlich zu eine Bündelungsbehörde muss.

Meine Frage lautet nun: Woher bekomme ich diese Festigkeitsbestätigung? Mein Audi-Händler konnte mir leider nicht weiterhelfen. Warum ist das nur in Hessen ein Problem? Warum ist es für die Bündelungsbehörde so problematisch, dass ich die im Gutachten angegebene Spurbreite überschreite? Ist die §21 Einzelabnahme nicht genau dafür da, um Abweichungen zu begutachten?

Danke im Voraus und einen schönen Abend!

Recht, Dekra, TÜV, audi a1, Eintragung, tieferlegen, Auto und Motorrad

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