Auto tieferlegen Folgen?
Guten Tag,
wir fahren einen wunderschönen BMW 530 xDrive G30 in schwarz mit SportLine. Das Auto an sich ist perfekt mit einer sehr ausgeprägten Ausstattung, jedoch finde ich, dass der Wagen an sich für das Design und die Sportlichkeit zu hoch ist. Ich würde es gerne ein wenig tieferlegen lassen.
- Können sich daraus Folgen ergeben wie keine Zahlung der Versicherung bei Unfall?
- Muss sowas eingetragen werden?
- Darf ich dann weiterhin die selbe Rad-Reifen-Kombination fahren, die vom Vertragshändler vorgeschlagen wird in den Katalogen?
- Kann mir jemand, der schonmal Erfahrung damit gemacht hat die Kosten nennen?
Würde mich freuen, wenn ihr ein paar oder alle der Fragen beantworten könntet, da ich sowas noch nie gemacht habe. :)
2 Antworten
Je nach Gutachten muss eingetragen werden. Ist ein Eintragung nötig und machst das micho, ist das fahren mit erloschener Betriebserlaubnis. Rechtfertigt also eine Stilllegung vor Ort und fördert im Falle eines Unfalls auch den Stress mit der Versicherung.
Rad/Reifen Kombinationen kannst du rein gesagt fahren was in den Radkasten passt und dem nötigen Abrollumfang entspricht
Was hab ich geschrieben? Je nach Gutachten kann eine Eintragung nötig sein.
"Eintragen" macht nur die Zulassungsbehörde. Das mit den Rad-Reifen-Kombinationen hast du falsch beantwortet. Da darf nicht "alles rein, was in den Radkasten passt". Es steht klar im Gutachten drin, was geht und was nicht. Alles, was davon abweicht, muss über eine Vollabnahme geregelt werden, die erheblich mehr kostet, da das ein gewöhnlicher Prüfingenieur nicht darf.
Doch Grundsätzlich darf alles rein was rein passt und dessen Abrollumfang der Toleranz zur Originalbereifung entspricht. Heut muss halt dann entsprechend abgenommen werden oder im Umrüstkatalog geblättert werden was geht und was nicht. Ich bin schon so lange in der Szene und hab soviel Erfahrung gemacht, da weiß man was geht und was nicht
Bist du Prüfingenieur oder amtlich anerkannter Sachverständiger?
Jemand der seit mehr als 20 Jahren in der Tuningszene sehr aktiv ist, zig Autos auf und umgebaut hat. Nicht nur für sich, sondern auch für andere. Das ganze sehr professionell schon gemacht hat und dadurch die ganz Geschichte in sehr Sher enger Zusammenarbeit mit dem TÜV durchgeführt hat. Dadurch lernt man sehr viele richtlinien und Möglichkeiten kennen um alles völlig legal auf die Straße zu bekommen.
Um nochmal sind dein Räderbeispiel zu kommen, heut gibt es drei grundlegende Dinge, wenn diese passen ist der Rest nur noch formsache:
Abrollumfang
Traglast der Felge
Freigängigkeit
Ist das gegeben ist alles andere easy. Selbst Markenfremde Felgen sind so problemlos möglich eingetragen zu werden.
Dann nenne mir mal bitte die Mindestabstände der Rad-Reifen-Kombination zu:
- Karosserie
- Bremse
- Fahrwerksteilen
Markenfremde Felgen sind immer eine 21er. Den Fall hatte ich noch neulich, sodass ich den Fall einen Kollegen abtreten musste, der Unterschriftsberechtigter des Technischen Dienstes ist.
Ja das muss eingetragen werden und ja es kann sein das die Reifen dann vieleicht auch nicht mehr passen.
Ich denke schon, da ich jetzt nicht vorhabe das 5 cm runtersetzen zu lassen😅 vielleicht 2-3 cm
Liegt eine ABE vor, KANN es sein, dass eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO erfolgen muss. Bei einem Teilegutachten muss es IMMER gemacht werden. Bei Fahrwerksfedern mit Tieferlegung ist es im Normalfall immer erforderlich. Welche Rad-Reifen-Kombo gefahren werden darf, steht auch im Gutachten. Abweichende Kombinationen machen eine Abnahme nach §21 StVZO erforderlich.