Semesterbeitrag – die neusten Beiträge

Gemäß § 13 Abs. 4 NHG wird von Studierenden, die das 60. Lebensj. vollendet haben, je Sem. zusätzlich zum Semesterb. eine Studiengebühr von 800,00 Eur erhoben?

Gemäß § 13 Abs. 4 NHG wird von Studierenden, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, je Semester zusätzlich zum Semesterbeitrag eine Studiengebühr von 800,00 EUR erhoben.

Wenn derjenige keine Arbeit hat und versucht über ein Studium in Arbeit zu kommen, weshalb tut man die Leute zusätzlich belasten. Der könnte sich natürlich auch vom Bürgergeld finanzieren und würde dann die Allgemeinheit bezahlen. So bezahlt er seinen Semesterbeitrag aber warum denjenigen zusätzlich abzocken? Dass die Allgemeinheit sein Bürgergeld bezahlt und ist es nicht Altersdiskriminierung?

Ich finde es lächerlich wenn Ältere eine Absage bekommen und die AG dürfen nicht reinschreiben dass sie ihn ablehnen wegen dem Alter. Es wäre viel ehrlicher sie würden es aufgrund seines Alters reinschreiben. Noch besser wäre allerdings wenn man weiß es gibt z.B. 15% Menschen die 60J. oder älter sind, dass die UN auch 15% von diesen Leuten einstellen müssen oder eine entsprechende Ausgleichsabgabe bezahlen müssen. Schliesslich müssen Betriebe auch eine Schwerbehindertenabgabe bezahlen wenn sie keine Behinderten einstellen. Warum macht man es also nicht auch mit Älteren so?

Leben, Arbeit, Finanzen, Männer, Studium, Verhalten, Geld, Gehalt, Wirtschaft, Deutschland, Politik, Frauen, Beziehung, Psychologie, Universität, Bürgergeld, Semesterbeitrag, Altersdiskriminierung

Immatrikulation beantragen/Uni bewerben?

Moin. Ich wollte mich für Informatik bewerben und habe dies auch an einer Uni getan. NC-frei. Habe mich online beworben und so und dann stand da was von Semestergebühren bezahlen und ich dachte mir so früh will ich das noch nicht, weil ich mich erst noch umbuchen wollte mit anderen Unis und habe das erstmal so "liegen gelassen" und dachte weil die Bewerbungsfristen bis 30 September sind, dass ich dass später machen kann. Nun habe ich mich doch für diese Uni entschieden und wollte mich komplett einschreiben mit semestergebühren und so weiter. Und jetzt sehe ich, dass bei Semestergebühren berechnen steht, dass der Semesterbeitrag bereits am 15.07 fällig gewesen wäre, ich habe mich am 14.07 dort beworben. Ein Tag scheint mir erstens extrem kurz und 2. steht auf dem Blatt zum Immatrikulationsantrag, dass ich bis zum 06.08. Zeit habe, die nötigen Unterlagen einzureichen. Und auf dem Blatt steht auch -> Ich werde die Semestergebühren zahlen. Also in Zukunftsform und jetzt bin ich maximal verwirrt, ob ich jetzt verkackt habe, und die semstergebührem am 15.07. fix waren, oder ob sich dafür die Frist jetzt auch der 06.08. ist? Und wenn es nicht mehr möglich ist jetzt, kann ich dann meinen Immatrikulationsantrag zurückziehen und noch einmal neu beantragen? Ich weiß das kann von Hochschule zu Hochschule anders sein und anrufen wäre die beste Alternative, aber ich mach mir gerade ein wenig Panik und kann morgen erst anrufen. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit und kennt sich besser aus als ich. Ich habe leider auch niemanden, den ich fragen kann, da ich der erste meiner Familie bin der studieren wird und sozusagen auf mich alleine gestellt bin.

mfg

Bewerbung, Bachelor, Fachhochschule, Hochschule, Informatik, NC, Student, Universität, Semester, Hochschulstart, Immatrikulation, Semesterbeitrag

Meistgelesene Beiträge zum Thema Semesterbeitrag