Wie funktioniert die korrekte Gewinnverteilung bei Tippgemeinschaften?

Kürzlich wurde ja der Eurojackpot wieder geknackt und 30 Millionen davon gingen an eine Tippgemeinschaft, welche aus 10 Personen besteht.

Davon ausgehend, dass sich alle zu gleichen Teilen am Einsatz beteiligt haben, würden jedem einzelnen nun 3 Millionen zustehen.

Allerdings bezweifle ich, dass alle privaten Tippgemeinschaften (in diesem Fall ein "Stammtisch") da auch wirklich rechtlich alles wasserdicht regeln, damit es kein böses Erwachen gibt.

Zumal das angeblich eine "spontane Idee" war.

Denn spielen kann den Schein ja immer nur eine einzige Person und auch nur an die wird die komplette Gewinnsumme von 30 Millionen ausbezahlt.

Wenn diese nun ihrerseits an jeden der anderen 9 Mitspieler die anteiligen 3 Millionen überweist, dann handelt es sich rechtlich gesehen doch eigentlich um eine Schenkung, auf die dann eine Schenkungssteuer anfallen würde.

Denn rein rechtlich gibt es nur einen offiziellen Gewinner und die Tippgemeinschaft existiert rechtlich ohne einen entsprechenden Vertrag nicht.

Natürlich könnte man das vorab noch schriftlich festhalten, dass im Gewinnfall der Gewinn durch alle zu gleichen Teilen aufgeteilt wird, aber welche Gültigkeit hätte so ein "privater" Vertrag, der ohne juristisches Wissen aufgesetzt wurde?

Denn ich kann mir kaum vorstellen, dass bei so einer spontanen "Stammtischidee" vorher ein notarieller Vertrag erstellt wurde und könnte so ein Vertrag überhaupt die "Schenkung" außer Kraft setzen?

Was müssen private Tippgemeinschaften also zwingend beachten, wenn sie im Gewinnfall alle ohne Abzug ihren Anteil haben möchten?

Recht, Lotterie, Lotto, Schenkungssteuer, Lottogewinn, Eurojackpot
Invaliditätssumme für Kind aus Unfallversicherung an Eltern ausbezahlt?

Nach einem folgenschweren Unfall meines Sohnes (versicherte Person) wurde die Invaliditätssumme von der Unfallversicherung an mich (Vater, Versicherungsnehmer)ausbezahlt. Diese Leistung soll ja meinem Sohn dienen, der sicherlich wegen seiner dauerhaften Behinderung einen erhöhten Bedarf haben wird. Ich möchte nun die erhaltene Invaliditätsleistung meinem Sohn, für den sie ja als versicherte Person bestimmt war, zur Verfügung stellen.

Nun meine Frage: Ist die Übertragung dieser Invaliditätsleistung im steuerrechtlichen Sinn eine Schenkung, welche zu anderen Zuwendungen meinerseits addiert werden muss und dadurch für meinen Sohn eine Schenkungssteuerpflicht auslöst?

Er war damals 16. Dann musste ich 4 Jahre gerichtlich darum streiten. Nun ist er über 20. Eine Unfallrente war leider nicht vereinbart. Die einmalige Invaliditätsleistung kann diesen Zweck aber trotzdem erfüllen. Er wird in seinem Arbeitsleben durch seine verminderte Leistungsfähigkeit sicherlich Einbußen haben, was ihm den Erwerb von Wohneigentum erschweren bis unmöglich machen wird.  Mit Hilfe dieser Invaliditätsleistung könnte er sich wahrscheinlich trotzdem  Wohneigentum anschaffen, was sich ja auch unterstützend wie eine Rente auswirken würde. Nochmal, ich würde gerne wissen, ob die Übertragung unter Berücksichtigung mir bekannter Freibeträge wie eine echte Schenkung steuerlich relevant ist. Er war ja versicherte Person, ich aber als VN eben der Bezugsberechtigte! Ich wollte als fürsorglicher Vater mit der privaten Unfallversicherung für meinen Sohn vorsorgen und nicht für das Finanzamt!

Recht, Kinder und Erziehung, Schenkungssteuer, Unfallversicherung, Wirtschaft und Finanzen
Ex- Freundin aus dem Grundbuch austragen. Fallen Kosten ausser den Notar und Gerichtsgebühren an?

Liebe Community,

prinzipiell gibt es einige Informationen zu diesem Sachverhalt im Internet. Dennoch finde ich widersprüchliche Informationen und bevor ich einen Anwalt für Steuerrecht aufsuche kann mir vielleicht auch jetzt schon jemand die Sorgen nehmen. Es geht um folgenden Fall:

2012 haben meine jetztige Ex-Freundin und ich ein Haus gebaut. Der Kredit (ca. 250 000 Euro) läuft auf uns beide und auch im Grundbuch stehen wir beide. Dennoch ist es so, dass ich von Anfang an alles alleine bezahlt habe. Bei unserer Trennung vor 2 Jahren haben wir alles sachlich geregelt und es bestehen keinerlei Verfplichtungen zwischen uns mehr. Es geht also nur noch darum, dass sie aus dem Grundbuch und aus dem Kredit kommt. Mit der Bank ist schon alles geregelt und wir könnne den Kredit auf mich umschreiben sobald das mit dem Grundbuch geregelt ist.

Damals habe ich auch den Notar vom Kauf des Grundstückes augesucht und der schockierte mich mit der Aussage, dass Grunderwerbssteuer auf die Hälfte des Hauses anfallen wird. Seit dem habe ich die knapp 10.000 Euro vor Augen. Jetzt wollte ich das Thema nochmal angehen und habe im Internet und in diesem Forum recherchiert. Die Frage wurde öfters gestellt aber in den seltensten Fällen wird von Grunderwerbssteuer berichtet. Auf einer Anwaltsseite habe ich von §23 gelesen, dass sowieso keine Steuer anfällt wenn das Haus in den letzten Jahren privat genutzt wurde.

Was ist denn jetzt richtig? Wird Grunderwerssteuer/Schenkungssteuer anfallen oder kann ich das umgehen?

Vielen Vielen Dank KE

Steuern, Grundbuch, grunderwerbssteuer, Schenkungssteuer
Haus überschreiben / schenken lassen, Haus von Eltern kaufen?!

Hallo zusammen,

nun haben sich meine Frau und meine Wenigkeit dazu entschieden, das Grundstück sammt Haus meiner Eltern zu übernehmen.

Nun aber das Problem: Wie sieht es aus, wenn wir es uns schenken lassen? Schenkungssteuer? Was bekommen evtl. die restlichen Kinder vom Erbe bzw. von welchem Erbe (das, was übrig bleibt oder vom Ganzen, obwohl Haus und Hof schon weg sind)?!

Oder wir lassen es uns überschreiben, es ist ja so, das nach 10 Jahren kein Anspruch mehr besteht, aber was könnte in den zehn Jahren und nach den zehn Jahren in den Anspruch der restlichen Kinder fallen

Oder wir kaufen es den Eltern ab, was fällt da an Erbe am Ende für die restlichen Kinder an, müssen wir das Erbe vorher auszahlen wenn diese wollen?

Zu den Fakten: Auf dem ganzen liegt eine Grundschuld von knapp 50000 Euro. Es sind vier kinder, wovon ein Kind nix will. Bleiben noch drei übrig, eines davon will alles "haben" (das bin ich), um auf dem Grundstück zu bauen (Eltern bleiben in Ihrem Haus und haben Lebenslanges Wohnrecht, sowie wir die pflege übernehmen, damit gehören uns ja 2/3 des Erbes). Eine meiner Schwestern will nicht das es an uns übergeben wird, da sie sich um Ihr Erbe (50000 Euro Grundschuld) betrogen fühlt. Kann es sein, das nach Schenkung, Überschreibung oder Verkauf an uns ein Pflichtteil (heutiger Wert des Grundstücks mit Haus) nach dem Tod der Eltern erfolgt? oder wäre das alles uns und kein anderes Kind hat Anrecht auf das Haus bzw das Grundstück?

Erbrecht, Erbe, Grundschuld., Pflichtteil, Schenkung, Schenkungssteuer, Verkauf, Überschreibung

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