Schenkungsgeld versteuern?

6 Antworten

Das mit den Kettenschenkungen funktioniert nicht so einfach. Zunächstmal muß die erste Schenkung echt sein, d.h. der 1. Beschenkte darf nicht rechtlich oder moralisch zur Weiterschenkung verpflichtet sein. Ganz problematisch wären mehrere Ketten. Anders sieht es aus, wenn Sie z.B. unterhaltsberechtigte Kinder haben, dann gibt es mehr Gestalltungsmöglichkeiten.

Was möglich wäre, ist das Ihnen Ihr Onkel 300K schenkt und in 10 Jahren noch einmal 100K. Dann werden die beiden Schenkungen separat gerechnet.

Bei 300K ergibt sich eine Schenkungssteuer von (300K-20K)*.2 = 56K. Bei 400K sind es schon (400K-20K)*.25 = 95K, also 39K mehr Steuern für 100K mehr Schenkung.

Bei einer 2. Schenkung nach der 10 Jahresfrist wären dann nur noch (100K-20K)*.2= 16K.

Wenn dein Onkel dir Geld schenken will, dann musst du die Schenkung melden.

Wenn er das Geld verteilt und du dann das Geld von den Familienangehörigen bekommst, müssen sie es als Schenkung melden und du musst es auch als Schenkung melden... das Finanzamt ist nicht blöd...die verfolgen das nach und werden dich wegen Steuerhinterziehung anschreiben...

Bis 300000€ liegt der Steuersatz für dich als Neffen (Steuerklasse II) bei 20%.

Darüber bis 600000€ bei 25%.

Die Schenkung auf 300000€ und in weiteren 10 Jahren auf 100000€ aufzuteilen

spart Dir 5% von 400000€ also 20000€ an Schenkungssteuern.

Sofern die übrigen Familienmitglieder töricht sind und das steuerfrei geschenkt erhaltene Geld weiterleiten, könte ein solcher "Rundschlag" funktionieren.

Wieso hat denn dieser alte Knauser, der nach Deinen Angaben in der Vorfrage wohl Ire und nicht Schotte ist, denn seine Bereitschaft dermaßen reduziert?

Mein Onkel möchte mir aus Irland über eine Million € schenken,
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Speckbulle  18.07.2019, 23:52

Hier ein Hinweis:

Steuerlich liegt bei einer Umwegschenkung ein Umgehungstatbestand im Sinne des Paragrafen 42 AO vor, wenn z.B. die beschenkten Kinder (oder der beschenkte Ehegatte) verpflichtet sind (ist), das Vermögen umgehend und ungeschmälert weiterreichen zu müssen.

Weitere Kriterien für einen steuerlichen Gestaltungsmissbrauch sind: Zeitlicher Zusammenhang zwischen Schenkung und Weitergabe der Schenkungsmasse. Folge bei Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauches im Steuerrecht: Die Schenkungsteuer wird so berechnet, als wäre die Schenkung direkt an Schwiegerkinder und Enkel (oder an das zu beschenkende Kind) erfolgt.

Ja, denke das ist erlaubt. Aber bei ner so hohen Summe solltet ihr einen Steuerberater einschalten. Damit Ihr keinen falschen Fehler macht ;-)

basinglasing 
Fragesteller
 17.07.2019, 22:45

Ja sowieso