Familienheim Zimmer vermieten Erbschaftsteuer?

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Würde mich nicht wundern, wenn 2 Steuer-Winkeladvokaten 5 verschiedene Meinungen dazu hätten!!? Und was ist, wenn wegen der Miete für 1 einziges Zimmer dann das FA doch ganz oder teilweise Erbschaftssteuer will ??? Lohnt sich das Risiko??? Aus eigener Erfahrung mit Vermietung im eigenen Haus (nicht geerbt, sondern selbst gebaut und nach Scheidung teilvermietet) hierzu noch paar Stichworte:

Umbaukosten vor allem für getrennte Küche und Bäder
Getrennte Erfassung der Strom, Heizungs- und Wasserkosten-> wie? Energie-Ausweis nur bei Vermietung nötig!
Legionellen-Verordnung? Mietnomaden? Wissen Sie, wieviele Jahre man in BRD durchschnittlich keine Miete bezahlen kann bis zur REALEN Räumung? Und als Vermieter schön alle Belege sammeln für die jährliche Steuererklärung ( Anlage Vermietung). Und dann alle paar Jahre Diskussionen mit dem FA wegen Nicht-Anerkennung der Kosten. Und Reparaturen für den Mieter besser selber machen, denn Handwerker bekommt man auch nicht so leicht bei Reparaturen.
Daher mein gutgemeinter Tipp: Überlassen Sie die Vermietung den Profis, die das hauptberuflich und NICHT in der Freizeit. Und den rot-rot-grünen Politikern, die behaupten, das sich Vermieten (normalerweise) ganz doll lohnt. Ich kenne keinen PolitikerIN , der ihre/ seine Abgeordneten-Diät in Kleinvermietung investiert hat, warum wohl nicht??!!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Entscheidend ist, dass du die Wohnung unverzüglich nach dem Erbfall selbst nutzt; wenn du später darin ein Zimmer (evtl. sogar möbliert) vermietest, ohne deine eigene Nutzung der Wohnung aufzugeben, sollte das für die Erbschaftsteuerfreiheit unschädlich sein.