Volle Miete auch für Wochenendheimfahrer?

9 Antworten

Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht kannst Du das halten, wie Du möchtest.

Bekommst Du denn über die Wochenenden immer die Schlüssel zurück und hast die Verfügungsgewalt über die Wohnung und könntest diese am Wochenende auch anders vermieten?

Bei „Langzeitmiete“ würde ich da nicht groß unterscheiden und das Mietverhältnis durchlaufen lassen.

Nothnagel 
Fragesteller
 18.11.2019, 09:16

Hallo! Da es sich um Wohnen auf Zeit handelt, habe ich volle Verfügungsgewalt die Wohnung und auch den Schlüssel. Ich gehe ja auch jeden zweiten Tag in die Wohnung, um nach dem Rechten zu sehen, den Müll zu entfernen und auch einmal durchzuwischen und am Wochenende die Wohnung insgesamt zu reinigen.

Da die Monteure die meisten Sachen auch am Wochenende in der Wohnung lassen, kann ich die Wohnung natürlich während dieser Zeit nicht weiter vermieten.

Langzeitmiete ist bei Wohnen auf Zeit so gut wie nie möglich, da sich der Aufenthalt der Bauarbeiter oft nach der Fertigstellung auf den Baustellen richtet. Mal kürzer, mal länger. Je nach Bedarf.

Dennoch vielen Dank für Ihre Antwort!

0
gwf79  18.11.2019, 09:34
@Nothnagel

Wenn die Bewohner ihre Sachen in der Wohnung lassen, dann nutzen sie sie ja auch. Da würde ich dann auch kein Problem sehen, die Tage ganz normal zu berechnen, denn wie schon gesagt wurde, Du kannst die Wohnung in der Zeit ja nicht anderweitig vermieten.

0
Nothnagel 
Fragesteller
 18.11.2019, 22:15
@gwf79

Hallo, es handelt sich bei den Bewohnern um Bauarbeiter und Monteure. Diese fahren am Freitag über das Wochenende zu ihren Familien. Da liegen oft mehrere hundert Kilometer dazwischen. Und am Montag kommen sie dann wieder zurück. Und als letztens der Feiertag war und noch der Brückentag dazu, stand die Wohnung von Mittwoch früh bis Montag Abend leer! Nein, das mache ich nicht, dass ich die volle Miete für diese Nächte kassiere. Ich habe mich inzwischen entschieden, nur 1/3 der Übernachtungskosten zu berechnen. Ich denke, das ist in Ordnung so. Dennoch DANKE für Ihre Meinung. Viele Grüße!

0

Es gibt Vertragsfreiheit. Ich selbst handhabe das meist so, daß ich nur die Tage berechne, wo sie da sind, aber dann muß die Wohnung auch ggf. zum Wochenende komplett geräumt werden,damit ich für das Wochenende halt an andere vermieten kann. Wenn die Leute nicht bereit sein sollten, die Wohnung ggf. zum Wohenenende zu räumen, fällt der volle Preis an.

Aber sogar ich habe da unterschiedliche Modelle. Und handel mit den Firmen die Bedingungen individuell aus.

Nothnagel 
Fragesteller
 18.11.2019, 10:01

Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort!

Ich glaube auch, dass man das wirklich individuell entscheiden müsste. In meinem Fall wäre es mir sogar lieb, wenn ich nicht die gesamte Wohnung zum Wochenende komplett putzen muss, nur um zwei oder drei Nächte an andere Gäste zu vermieten. Der Aufwand für ein ganzes Haus wäre dann einfach zu groß. Mal ganz abgesehen von der anfallenden Wäsche! Dies wäre auch der Umwelt nicht gerade dienlich. Dann würde ich mich lieber auf einen 1/3 Preis mit dem Arbeitgeber der Monteure einigen. Ich denke, dies wäre für alle Beteiligten eine gute und faire Lösung! Vielen Dank nochmals für die schnelle Antwort!

0
Silo123  19.11.2019, 07:41
@Nothnagel

Ich mag es eigentlich auch nicht, mal eben die ganze Wohnung/das ganze Haus für ein Wochenende zu putzen. Aber auch das ist halt wieder eine Frage des Preises. Und kann schon u.U. lohnend sein, wenn man selber putzt. Müßte ich für das Putzen jemanden bezahlen, wäre es ein Verlustgeschäft.

0

Du vermietest, wie vertraglich vereinbart, wenn der AG das ganze Zimmer Mietet, das aber nur mit 2 statt 4 Personenn belegt wird, dann muß der AG auch für alle 4 Plätze zahlen.

Wenn der AG Personenbezogen bei dir Mietet und du noch genug Zeit hast die anderen 2 Plätze anderweitig zu belegen, dann zahlt er nur für die beiden Plätze.

Nothnagel 
Fragesteller
 18.11.2019, 09:35

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Bei dem Objekt handelt es sich um ein ganzes Wohnhaus, in welchem ein DZ, ein EZ sowie eine Aufbettung vermietet werden könnten.

Da Arbeitgeber auch mit dem Geld rechnen müssen, würde ich es als etwas vermessen ansehen, wenn ich nur zwei Personen hier hätte und dann für drei oder ganz und gar vier die Rechnung erstellen würde. Dies ginge dann auch über das Budget eines Arbeitgebers hinaus und ich würde unter Umständen gar keine Mieter bekommen.

Und bei nur zwei Personen die restlichen zwei Plätze durch fremde Personen, welche nicht zur Firma gehören, belegen zu lassen, geht auch nicht.

Denn Bad und Küche sind Gemeinschaftsräume. So muss man eben abwägen… Zwei Personen sind bei mir die Mindestbelegung. An nur an eine Person vermiete ich daher auch gar nicht erst. Nochmals vielen Dank für Ihre Antwort!

0

Das Zauberwort heißt Wochen- oder Monatspauschale. Dann stellt sich das Problem nicht. Du musst nicht pro Nacht abrechnen.

Nothnagel 
Fragesteller
 18.11.2019, 09:42

Hallo, vielen Dank für den Hinweis. Ich denke nur nicht, dass sich das Konzept in der Praxis bewähren wird. Arbeitgeber müssen auch rechnen, und zahlen sicherlich nicht für sieben Nächte, wenn die Wohnung nur für vier Nächte gebraucht wird.

Dennoch vielen Dank für Ihre schnelle Antwort…

0
JaquesSchabrack  18.11.2019, 12:55
@Nothnagel

Es geht doch darum, dass sie die Zimmer über einen längeren Zeitraum benötigen. Auch wenn nur von Montag bis Freitag.

Letztlich ist es eine Frage deiner Kalkulation. Wenn die Freitags abreisen, aber wieder für Montag reserviert haben, stellt sich die Frage, ob eine anderweitige Vermietung übers Wochenende praktikabel und für dich wirtschaftlich ist?

Von daher musst du deine Preise so kalkulieren, dass du das wirtschaftlich abfangen kannst, wenn am Wochenende deine Zimmer leer stehen. Wochen- und Monatspauschalen sind in der Branche üblich und eher die Regel, als eine Abrechnung pro Nacht.

0

wenn du tageweise vermietest, dann kannst du das nicht machen. Vermiete Wochenweise, dann stellt sich das Problem nicht. Wie willst du das mit halben Tagen machen? oder an und Abreise? Auf das dünne Brett würde ich mich nicht begeben.

Vermiete Wochenweise und sei im Zweifelsfall kulant, bevor du Tageweise und unkulant sein musst.

Nothnagel 
Fragesteller
 18.11.2019, 09:25

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ich habe als Mindestmietzeit vier Nächte in meiner Offerte im Netz angegeben. Also eigentlich schon perfekt für Monteure bzw. Bauarbeiter, welche ja oft von Montag bis Freitag bleiben. Bei längerem Mindestmietzeiten (wochenweise) könnte die Nachfrage allerdings sinken oder man erscheint teilweise erst gar nicht bei bestimmten Internetanbietern. Wäre also auch nicht unbedingt eine gute Lösung. Trotzdem nochmals herzlichen Dank für Ihre Antwort!

0