Wg Auszug und Hartz 4?
Hallo ,
Ich bin alleinerziehende Mutter mit einer Tochter und bin letztes Jahr zu meiner besten Freundin und ihren beiden Kindern gezogen . Wir beide haben einen eigenen Mietvertrag. Jedoch zieht meine Freundin jetzt aus mit ihren beiden Kindern . Wir bekommen derzeit Hartz 4 . Wie sieht es rechtlich mit der Miete aus ? Werde ich die volle Miete von ihr auch noch zahlen müssen ? Theoretisch wären hier nur 3 richtige Zimmer . Habe übergangsweise in der Abstellkammer mein Zimmer gehabt ( gerade genug Platz für ein Bett)
Die ganze Wohnung ist auch ziemlich kaputt würde ich sagen , jedoch finde ich so schnell auch keine neue Wohnung . Etwas draufzahlen an Miete könnte ich aber jedoch nicht den kompletten Satz meiner Freundin
Um Antworten wäre ich dankbar
Liebe grüße
4 Antworten
Verstehe ich es richtig, dass jede von euch einen Mietvertrag ueber die jeweils angemieteten Raeume hat und der Rest (Kueche, Bad u.s.w.) Gemeinschaftseinrichtungen sind? Ihr habt also nicht zusammen die ganze Wohnung angemietet, sondern jede von euch nur ein paar Zimmer davon?
Dann brauchst du nach dem Auszug deiner Mitbewohnerin natuerlich nicht deren Miete zu zahlen. Du hast allerdings auch kein Mitspracherecht bei der Neuvermietung der ehemaligen Raeume deiner Mitbewohnerin. Der Vermieter kann also da reinsetzen, wen er will.
Ja genau , jeder hat seinen eigenen Vertrag. Danke für deine Antwort
Wenn Ihr jeweils eigene Mietverträge habt, sollte Dein Vertrag durch den Auszug der Freundin nicht berührt werden = für Dich sollte sich rechtlich und finanziell nichts ändern.
Eventuell wird man Dir eine/n andere/n Mitbewohner/in vor die Nase setzen.
So zumindest würde ich die von Dir beschriebene Situation verstehen und einschätzen.
Wenn ihr einen gemeinsamen Mietvertrag habt, könnt ihr auch nur gemeinsam kündigen. Ob du dann diese Wohnung behalten kannst, liegt alleine beim VERMIETER. Und natürlich müsstest du dann VORHER klären, ob das JobCenter die dann zu große Wohnung überhaupt bezahlt.
Das geht eigentlich gar nicht, dann hätte er die Wohnung auch teilen müssen.
Naja das es geht sehe ich ja , und der Sinn einer Wohngemeinschaft ist ja das man sich Wohnzimmer und Küche und Bad teilt , jedoch jeder sein Zimmer hat
Es ist nicht alles zulässig, was gemacht wird, bist du naiv?
Hmm dann wären die beim Amt auch ziemlich naiv , da es dort bekannt ist das WIR jeder einen eigenen Vertrag haben und es DIE GLEICHE Wohnung ist
Ja, sind sie.
Sie haben 1. keine Ahnung und 2. interessiert sie das einen Scheißdreck, solange die Kosten in ihrem Rahmen sind.
Aber er wird das Doppelte von dir wollen.
Ja aber wollen und können sind verschiedene Dinge . In meinem Mietvertrag steht das ich 2 Schlafzimmer habe plus Küche und Bad und Wohnzimmer . Mir geht es nur darum das falls er sich auf den Betrag den ich gewillt bin mehr zu zahlen nicht einlässt, welche Rechte ich habe
Wenn ihr einen gemeinsamen Mietvertrag habt ...
Haben sie ja offensichtlich nicht. Jede der beiden Mieterinnen hat nur einen Teil der Wohnung angemietet und eben nicht beide gemeinsam die ganze Wohnung zusammen.
Dann muss sie es sich gefallen lassen, dass jetzt fremde Personen zu ihr in die Wohnung ziehen.
Was euer Vermieter gemacht hat, ist rechtlich nicht zulässig.
Er hat eine Wohnung 2 mal vermietet, das geht nicht.
Er hätte dir zb zimmer 1,2, 3 und ihr Zimmer 4, 5, 6 vermieten können.
Ich kann nicht sagen, was jetzt passiert.
Er hätte dir zb zimmer 1,2, 3 und ihr Zimmer 4, 5, 6 vermieten können.
Genau das scheint hier aber auch der Fall zu sein.
Jeder hat seinen eigenen Mietvertrag wo drin steht was jeder zu bezahlen hat . LG