Umzug und Miete?

11 Antworten

Du hast ja die Wohnung zum Ende des Monats gekündigt. Egal ob du nur noch bis zum 15 .des Monats in der Wohnung bist,bist du gesetzlich verpflichtet auch den vollen Monat zu bezahlen. Er hat ja wahrscheinlich auch erst einen Nachmieter ab 1.7.

Sonst würde Deinem Vermieter ja auch einen Schaden entstehen von fehlender Mieteinnahme.

Es ist ja Deine Entscheidung gewesen schon Mitte des Monats auszuziehen.

Der kann sogar verlangen, dass du für die volle Kündigungsfrist noch die Miete zahlst, wenn du nicht rechtzeitig gekündigt hast.

Und zum 15.6. konntest du gar nicht kündigen.

Was steht diesbezüglich in Deinem Mietvertrag?

Ich vermute aber ganz stark: Ja, Du musst bis zum Monatsende zahlen.

Eine ordentliche Kündigung eines unbefristeten Mietvertrages ist nur zum jeweiligen Monatsende, hier 30.06.2021, möglich. Ungeachtet dessen kann dich der Vermieter wirksam nach deiner Kündigung vorzeitig aus dem Mietvertag entlassen. Er ist aber nicht dazu verplichtet. Siehe auch BGB §573c (1)

Während der Kündigungsfrist können die Parteien einvernehmlich die Aufhebung des Mietvertrages zu jedem beliebigen Zeitpunkt vereinbaren. Der Vermieter ist dazu nicht verpflichtet.