Wann als Blogger/Influencer gewerbe Anmelden?
Hallo Zusammen,
Ich habe einen Instagram Account der Inzwischen etwas mehr als 3000 Follower hat und Bin am Überlegen ob ich das mit einem Blog erweitern soll. Ich stelle Spirituosen und verschiedene Cocktails vor. Inzwischen fragen mich Firmen sogar ob ich Ihre Produkte vorstellen und wollen mir diese auch Gratis zusenden.
Nun meine Frage. Dürfte ich diese ganzen "Geschenke" annehmen? Wie sieht es da mit steueren aus? Und wenn ich zusätzlich noch einen Blog betreiben würde (mit laufenden Kosten) müsste ich dafür ein Gewerbe anmelden.
Info: Bisher habe ich kein Geld damit verdient eben nur noch ein paar Firmen etwas Geschenkt bekommen. Bei dem Blog wäre möglich mit Werbung noch etwas Geld zu verdienen.
6 Antworten
Das kannst du doch alles nachlesen, oer du gehst mal beim Finanzamt persönlich vorbei und lässt dich beraten.Die haben auch einmal in der Woche länger auf.
https://www.test.de/Influencer-im-Netz-Die-Regeln-fuer-Steuern-und-Gewerbe-5767632-0/
Finanzämter schauen bei Influencer auch im Netz nach, was die so machen.
Ist vielleicht etwas spät für eine Antwort aber denk doch mal darüber nach ob das Anmelden eines Gewerbes für Dich nicht mehr Vorteile als Nachteile hat.
- Du kannst alles was Du für Deine Tätigkeit brauchst Steuerlich geltend machen. PC, Kamera, Mikrofon u.s.w.
- Wenn Du MwSt Pflichtig bist bist Du automatisch zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Du Zahlst von allem was Du für die Tätigkeit brauchst effektiv nur noch den Netto Preis.
Erstmal muss Dir das Finanzamt Die Gewinnerzielungsabsicht glauben. Wenn Du nach ein paar Jahren immer noch nichts damit verdienst, können Sie irgendwann "Liebhaberei" annehmen.
Wenn Du Jahrelang keine Erträge erwirtschaftest, streicht Dir das Finanzamt irgendwann die Steuerliche ansetzbarkeit der Kosten, weil sie annehmen, dass Du eben keine Gewinnerzielungsabsicht hast. Damit sind die Kosten dann aus versteuertem Einkommen zu bestreiten.
Um Sachprämien gegen Werbung anzunehmen, brauchst du auch ein Gewerbe. Melde es am besten an, wenn du Werbung dafür machst.
Kannst du mir sagen wie das Steuerlich aussieht mit den Sachprämien? Und was man beachten müsste um ein Gewerbe anzumelden?
Öhm, ich bezweifle, dass du Sachprämien versteuern musst. Was du für ein Gewerbe brauchst, kann ich dir so jetzt nicht sagen, findest du aber leicht auf Google.
Ein Gewerbe musst du anmelden, wenn du Gewinnerzielungsabsichten hast. Sachen, die du umsonst kriegst gehören dazu. Geld wie auch Sachgegenstände sind eine Bezahlung, sonst würde ja kein Mensch mehr Steuern zahlen und wir würden einfach Sachen weitergeben.
Ist also eine normale Betriebseinnahme in der Steuererklärung, dafür wird eben der normale Preis des Gegenstands herangezogen.
Es gibt auch ein paar Sonderregelungen. So kann z.B. derjenige, der dir das zuschickt dafür eine Steuer bezahlen, die musst du dann nicht noch einmal zahlen. Bedeutet natürlich Aufwand und Kosten für denjenigen und ist eher selten.
Auch gibt es Ausnahmen beim Preis. Glaube Sachen unter 10 Euro gingen durch als Werbegeschenke und co. wobei ich nicht weiß, wie das aussieht wenn das im großen Maßstab passiert ala du stellst hunderte Produkte vor, die alle unter 10 Euro liegen. Nehme mal an für sowas gibt es auch wieder Ausnahmen.
Was wäre wenn ich jetzt von den Firmen nur einen Rabatt bekommen würden? Also wenn sie einfach sagen das Produkt kostet für dich 5€
Keine Ahnung aber ich nehme mal an, dass man den Staat nicht so leicht besche.. kannst und du letztlich, wenn das System hat die Differenz daraus wieder als Einnahmen buchen müsstest.
Sobald du eine Gewinnerzielungsabsicht damit hast...
Bisher habe ich keine Gewinnerzielungsabsicht. Erst sobald der Blog Online gehen soll, hätte ich eine Gewinnerzielungsabsicht. Oder Zählt der Instagram Account schon wenn ich Gratis Produkte erhalte?
Wer in seiner Homepage Werbung einbaut, kann damit eventuell Einnahmen erzielen. Hier gilt das gleiche wie in der vorigen Frage: Wenn eine "Gewinnerzielungsabsicht" besteht oder Gewinn entsteht, muss ein Gewerbe angemeldet werden.
Wenn mit den Einnahmen nur die Kosten der privaten Homepage knapp getragen werden, liegt es noch im Bereich Liebhaberei.
Mit "Kosten" sind die in Euro belegbaren Kosten gemeint. Die eigene Arbeitszeit, die es "kostet", eine Homepage zu bauen und zu pflegen, spielt bei der Gewinnermittlung keine Rolle.
Der Einbau von Werbung in eine Homepage hat eine ganze Reihe von steuerlichen und rechtlichen Folgen. Sie sind in der Seite in Werbung auf Homepageseiten ausführlich erklärt.
Näheres findest du in klicktipps.de unter "FAQ - Häufige Fragen zu Gewerbe und Freiberuf" bzw. in den Links hier: https://www.klicktipps.de/gewerbe-faq.php
Hallo, Danke für die Antwort. Wie genau meinst du das mit "Liebhaberei" annehmen?