Zweitkonto einer Dritten für Alltagsüberweisungen nutzen bei gepfändeten eigenem Konto?
Hallo,
Hintergrund:
es geht um folgendes. Ich habe ne Pfändung auf dem eigenem Konto Girokonto Sparda Bank(wg. Kein ALG2 trotz Krankenversicherungspflicht). Jetzt bin ich mal "kaufmännisch ungut", nichts für ungut. Damit fallen Onlinebanking, Dauerüberweisung weg und es gibt Freibeträge des P-Kontos. Alles in allem zu schikanös und ich habe oft dringend höhere Beträge als 1100€ zu überweisen, etwa bei Mietnachzahlungen. Die zu überweisenden Beträge, nehmen wir mal an, kommen von Darlehen von Freunden. (Da auch gerne oft gefragt)
Frage:
Ist es nicht möglich, eine Vertrauensperson zu gewinnen, die ein a) auf ihren Namen ein Zweitkonto ohne Dispo und Onlinezugangschlüssel einrichtet, b)keine Transfergeldempfängerin mit eigenen Freibeträgen ist und die mir dann selbsttätige Kontoaktivitäten per Internet ermöglicht, welche sich dann im Rahmen von Alltagsgeschäften bewegen sollten, Miete, Strom, Computer kaufen, etc.
Was spräche noch dagegen? (Die Person hätte Zusatzaufwand bei Erklärungen, Steuerklärungen, mit dem Finanzamt)
Und im welchem Risikorahmen bewegen wir uns sonst? Könnte man etwa davon sprechen, um eine Hausnummer zu geben, es ist so, als ob man in einen Freundeskreis fürs Gemeinschaftsauto die Auto-Versicherung stellt? Wäre das Risiko eines "Kontoservice aus Gefälligkeit" eher höher oder geringer? (Ich würde meinen geringer.)
Gibt es formal-legale Hürden? Und auf welchem Hintergrund? (Z.b. sehe ich es nicht ein, was dagegen, spricht für eine Dritte Person, bevollmächtigt eine Überweisung auf ihrem Onlinezugang zu tätigen - auf ihrem Rechner, neben ihr sitzend, ihr helfend den Computer zu bedienen, wo ist denn da die Grenze? Wäre das dann in der Tat ein Grauzone?).
Was hat es mit Befürchtungen wider Terror, Geldwäsche etc -Gesetze zu verstoßen auf sich? (Nichts)
Welche Art von "Bank-Angebot"kommt dazu in Frage? Etwa ein Gemeinschaftskonto?? unter Einbeziehung meiner Person? Aber das wäre dann doch auch pfändbar, oder nicht? Wie kann ich bei solcher Abwicklung einer Kontoeinrichtung als nutznießender Dritter behilflich sein, schließlich gehe es um einen fremden Aufwand an der eigenen Person?
Danke für Hilfestellung im Voraus.