Erhöhung Freibetrag bei P-Konto?

Hallo,

ich bin seit 2015 mit einem Kleingewerbe "Lieferservice", somit Einzelhandel, selbstständig, mein durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen nach Abzug aller Kosten von ca. € 1.250,00 geht schon OK.

Allerdings liegt nun eine Kontopfändung aus einer Angelegenheit von 1997 vor. 

Um besagte € 1.250,00 zu erwirtschaften, muss ich jedoch monatlich Waren im Wert von ca. € 4.200,- ein- bzw. wiederverkaufen, habe natürlich Fixkosten, ferner ist die monatliche Überweisung der MwSt. lt. Umsatzsteuervoranmeldung fällig. 

Somit Geldeingang der Kundenzahlungen, Geldausgang für Wareneinkauf, Kosten, Umsatzsteuer etc., was natürlich den Freibetrag von € 1.133,80 um ein Mehrfaches übersteigt und meine Bank zwingt, alles bis auf den Freibetrag an den Gläubiger abzuführen. - Mir bleibt dann nichts mehr, da keine Einkäufe mehr möglich sind.

Von einer Schuldnerberatung erhielt ich anhängendes 0-8-15 - Schreiben, doch keinen Hinweis, welche Unterlagen mitzusenden sind, ob diese von einem Steuerberater vorbereitet und gegengezeichnet werden sollten oder ähnliches.

Grob überschlägig benötige ich einen Freibetrag von ca. € 6.500,-, um netto
€ 1.133,80 / 1.250,- zu erwirtschaften ... Einzelhandel eben ...

Wer kann mir bitte entsprechenden Rat geben dahingehend, ob die Erhöhung eines Freibetrags eine Soll- oder Kannbestimmung ist, ferner, wie dem Vollstreckungsgericht die Höhe des beantragten Freibetrags nachgewiesen werden kann?

Vielen Dank im Voraus!

Mela

Bild zu Frage
Recht, P-Konto, pfaendungsschutz, Steuerberater, Anwaltskanzlei, Wirtschaft und Finanzen
Zweitkonto einer Dritten für Alltagsüberweisungen nutzen bei gepfändeten eigenem Konto?

Hallo,

Hintergrund:

es geht um folgendes. Ich habe ne Pfändung auf dem eigenem Konto Girokonto Sparda Bank(wg. Kein ALG2 trotz Krankenversicherungspflicht). Jetzt bin ich mal "kaufmännisch ungut", nichts für ungut. Damit fallen Onlinebanking, Dauerüberweisung weg und es gibt Freibeträge des P-Kontos. Alles in allem zu schikanös und ich habe oft dringend höhere Beträge als 1100€ zu überweisen, etwa bei Mietnachzahlungen. Die zu überweisenden Beträge, nehmen wir mal an, kommen von Darlehen von Freunden. (Da auch gerne oft gefragt)

Frage:

Ist es nicht möglich, eine Vertrauensperson zu gewinnen, die ein a) auf ihren Namen ein Zweitkonto ohne Dispo und Onlinezugangschlüssel einrichtet, b)keine Transfergeldempfängerin mit eigenen Freibeträgen ist und die mir dann selbsttätige Kontoaktivitäten per Internet ermöglicht, welche sich dann im Rahmen von Alltagsgeschäften bewegen sollten, Miete, Strom, Computer kaufen, etc.

Was spräche noch dagegen? (Die Person hätte Zusatzaufwand bei Erklärungen, Steuerklärungen, mit dem Finanzamt)

Und im welchem Risikorahmen bewegen wir uns sonst? Könnte man etwa davon sprechen, um eine Hausnummer zu geben, es ist so, als ob man in einen Freundeskreis fürs Gemeinschaftsauto die Auto-Versicherung stellt? Wäre das Risiko eines "Kontoservice aus Gefälligkeit" eher höher oder geringer? (Ich würde meinen geringer.)

Gibt es formal-legale Hürden? Und auf welchem Hintergrund? (Z.b. sehe ich es nicht ein, was dagegen, spricht für eine Dritte Person, bevollmächtigt eine Überweisung auf ihrem Onlinezugang zu tätigen - auf ihrem Rechner, neben ihr sitzend, ihr helfend den Computer zu bedienen, wo ist denn da die Grenze? Wäre das dann in der Tat ein Grauzone?).

Was hat es mit Befürchtungen wider Terror, Geldwäsche etc -Gesetze zu verstoßen auf sich? (Nichts)

Welche Art von "Bank-Angebot"kommt dazu in Frage? Etwa ein Gemeinschaftskonto?? unter Einbeziehung meiner Person? Aber das wäre dann doch auch pfändbar, oder nicht? Wie kann ich bei solcher Abwicklung einer Kontoeinrichtung als nutznießender Dritter behilflich sein, schließlich gehe es um einen fremden Aufwand an der eigenen Person?

Danke für Hilfestellung im Voraus.

Bank, Recht, Bankkonto, Konto, P-Konto, Pfändung, pfaendungsschutz, Wirtschaft und Finanzen
Guthabensperre unter dem Freibetrag P-Konto?

Guten Tag,

mein Frage ist etwas komplex, hoffe ihr könnt mir folgen.

Ich habe ein P-konto worauf sich auch ein Titel befindet.

Meine geldeingang setzt sich momentan aus Kindergeld und Betreuungsgeld zusammen. Ich bleibe aber wesentlich unter der vollen Ausschöpfung meines Grundfreibetrags.

Seit einigen Monaten ist es bei der deutschen Bank so, das sie mir einen Guthabensperre ab einem Betrag von 52,60 eingerichtet haben. Ab diesem Betrag kann ich nicht mehr verfügen. Lastschriften die diesen Betrag unterschreiten gehen mangels Deckung zurück.

Das heißt ich kann über mein Geld nicht verfügen obwohl der Grundfreibetrag bei weiten nicht ausgeschöpft wurde.

Wir baten die Deutsche Bank um eine Stellungnahme, mit gesetzlicher Grundlage. Heute kam der Brief aber in keiner weise konnte mir eine Grundlage genannt werden nur das es ebenda so ist und ich ab dem Betrag von 52€ verfügen kann bis zur 1188,90€ nur ebend nicht unter diese Guthabensperre von 52 kommen darf.

Ich habe schon seit 2010 ein p Konto, habe da nie Probleme gehabt. Erst seit dem ich auf Grund von Elternzeit weniger Geldeingang habe.

Rechtlich lese ich es aber so das ich über meinen Grundfreibetrag voll verfügen muss. Was aber nicht möglich ist da sie mir 52 € sperren.

Mir wäre das klar wenn dies passiert komme ich über meinen Grundfreibetrag, aber dies ist ja nie der Fall.

Gibt es hier jemand der ein ähnliches Problem hatte. Verstehe ich vllt etwas falsch? Mir erscheint das alles nämlich sehr willkürlich und ohne Hand und Fuß.

Schulden, Bankrecht, P-Konto, Freibetrag, Grundfreibetrag, Deutsche Bank
Sparkasse weigert sich Sockelfreibetrag vom Pkonto zu erhöhen. Wo bekomme ich Hilfe?

Ich habe ein Pkonto (mit aktueller Pfändung) und nur den normalen Freibetrag von nicht ganz 1080€ (der vor der Geburt der zweiten Tochter auch locker gereicht hat). Ich bin aber verheiratet und habe zwei Kinder.

Nun möchte ich den Sockelfreibetrag eben entsprechend erhöhen lassen aber die angeblich (laut Bank) zuständigen Stellen weigern sich mir eine Bescheinigung auszustellen.

Die Bank möchte eine Bescheinigung von der Caritas auf welcher genau berechnet ist wie hoch mein Freibetrag ist. Ich war bereits bei der Caritas und auch bei der Diakonie. Diese weigern sich mir sowas auszustellen denn sowas wird dort nur Menschen in einem Arbeitsverhältnis ausgestellt. Ich habe aber keinen Arbeitgeber sondern bin Hausfrau.

Ich wurde dann zum Amtsgericht geschickt. Angeblich wären die zuständig mir so eine Bescheinigung zu geben. Das war nicht der Fall. Auch dort wurde ich abgewiesen. Man wäre nicht zuständig. Ich müsste damit zur Familienkasse (bekam das auch schriftlich).

Ich bin dann extra zur Familienkasse gefahren und auch dort hieß es 'da sind wir nicht zuständig'. Das bekam ich ebenfalls schriftlich. Wer denn zuständig ist konnte die Dame dort mir aber auch nicht sagen 'vielleicht ja das Amtsgericht?'.... Nein! -.-

Ich war dann nochmal bei meiner Bank aber keine Chance. Ohne diese Bescheinigung keine Erhöhung des Sockelfreibetrags.

Hab dann mit der Elterngeldstelle telefoniert und gefragt ob die mir was schreiben können (beziehe ja aktuell Elterngeld) oder ob sie mir wenigstens bestätigen würden, dass diesen Monat 600€ Nachzahlung kamen damit wenigstens diesen Monat der Freibetrag erhöht wird. Da wurde ich ebenfalls direkt abgewiesen. Angeblich müsste der Festsetzungsbescheid reichen da die Nachzahlung darauf ersichtlich wäre.

Das sieht meine Bank aber nicht so. Bekam von der Elterngeldstelle gesagt, diese Bescheinigung müsste das Jobcenter ausfüllen.

Aber ich beziehe von dort keine Leistungen. Die sind also nicht für mich zuständig.

Das kann doch wohl echt nicht wahr sein -.-

Wie kann ich denn nun diese Bescheinigung bekommen? Von wo? Wie komm ich nun an mein Geld? Bin ja durch die Nachzahlung ein ganzes Stück über diesen 1080€.

Keiner fühlt sich zuständig und die Bank macht nichts ohne Bescheinigung. Ganz egal mit wem ich dort rede.

Wie bekomme ich nun meinen Sockelfreibetrag erhöht und wie wird die Elterngeldnachzahlung anerkannt?

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Was passiert mit dem Überschuss bei einem P Konto?

Folgendes: Ich bin nun schon länger in der Insolvenz, habe im letzten Jahr Teilzeit gearbeitet mit Überstunden Auszahlung bis zur Vollzeit. Je nachdem wie schnell die Personalabteilung war bekam ich im Folgemonat eben meine Überstunden des Vormonats mit überweisen. Wenn dann mal zwei Monate folgten, wurde der entsprechende Freibetrag an den Insolvenzverwalter überweisen gemäß Pfändungstabelle. Bisher hat es auch immer gut geklappt.

Mein P Konto hat eine Freigrenze von 1478,04 (1 Unterhaltpflichtiges Kind) und mein Gehalt geht immer am 16, d.M. auf mein konto ein. Seit Januar befinde ich mich auch real in Vollzeit und durch Weihnachtsgeld und Sonderzahlungen habe ich eben immer mehr auf dem Konto als ich ausgeben kann. Ich kann vom 01. bis 01. des laufenden Monats eben nur über die 1478,04 € verfügen. Ich habe bisher so einen Überhang geschaffen, dass ich Stand heute (20.01.2017), nach dem ersten Vollzeitgehaltseingang nun knapp 1.900 € auf dem Konto habe aber nicht mehr dran komme, da ich die 1.478 € Freigrenze ausgereizt habe (ca. 300 Überschuss plus Januargehalt von 1586). Wenn ich also nun durch den Vollzeitjob jeden Monat immer gut 100 € mehr verdiene als gepfändet werden darf (trotzdem der IV noch Geld vom Gehalt bekommt)  hieße das dann, dass ich nun jeden Monat rund 500 € vorschiebe bei aktuell 1860 Euro Guthaben? Das Geld ist ja auch am 1. noch da, nur verfüge ich dann wieder nur über die 1.478 Euro für de 30 Tage. Bedeutet ja das ich jetzt bereits bei 1860 Euro gut 400 Euro Überschuss habe, pluss dann immer gut 100 Euro wenn das Gehalt bei ca. 1500 liegt.

Gibt es die Möglichkeit doch an mein gesamtes Gehalt zu kommen? Der Insolvenzverwalter steht bei der Sparkasse ja drin bei der Kontopfändung.

Insolvenz, P-Konto, Pfändung

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