Was passiert mit dem Überschuss bei einem P Konto?

2 Antworten

Ja gibt es. Schreib einen Brief an das zuständige Amtsgericht, erkläre, dass Du nur dieses eine Einkommen hast und dieses ordnungsgemäß um den Pfändungsbetrag bereinigt und dann erst ausgezahlt wird. Bitte um uneingeschränkten Kontozugriff. Erkläre, dass Du selbstverständlich dem Insoverwalter meldest, falls mal ein außergewöhnlicher pfändbarer Betrag eingeht. Schick noch die letzten drei Gehaltsabrechnungen mit und dann müsste das klappen. Wenn das Amtsgericht das Konto freigibt, erhält auch die Bank eine Mitteilung und Du kannst ab dann ganz normal über Dein komplettes Guthaben verfügen, auch wenn es weiterhin ein P-Konto ist.

Irgendwie läuft bei dir etwas verkehrt. Du bist in der Insolvenz? Bist du inzwischen in der WVP? Tut dein Arbeitgeber dein Lohn pfänden und führt es an den Treuhänder ab?! Weihnachtsgeld ist nicht voll Pfänbar.