§577a BGB bei Mietkündigung für Eigenbedarf?

Hallo :) ich würde mir gerne einen juristischen Rat holen. Und wollte mal vielleicht aus Erfahrung fragen ob es sich lohnt in meinem Fall eine Rechtsberatung bzw. einen Prozess durchzuführen. Mein Mann, mein Sohn und ich wohnen seit fast 20 Jahren in einer gemieteten Wohnung. Vor einem Jahr wurden diese Wohnungen von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt. Nun hat unser Nachbar, der jedoch selbst in Miete wohnt, unsere Wohnung erworben. Nur mein Mann steht im Mietvertrag, obwohl wir seit einigen Jahren getrennt leben und er nicht mehr hier wohnt. Sich jedoch noch sehr oft bei uns aufhält, da das Verhältnis sehr gut und familiär ist. Dies ist unserem Vermieter beim Kauf bekannt gewesen. Zunächst versprach er uns, keinen Eigenbedarf an der Wohnung in Anspruch nehmen zu wollen und erklärte sich damit einverstanden uns die nächsten paar Jahre als Mieter zu behalten, zumindest bis mein Sohn in 3-4 Jahren ausgezogen ist. Nun aber nach einem Jahr finden wir ein Kündigungsschreiben im Briefkasten, der unser Mietverhältnis nach §573 Abs. 2 Nr. 2 BGB aufgrund von Eigenbedarf kündigt. Als Grund ist angegeben, dass sich unser Vermieter die Wohnung altersgerecht und barrierefrei einrichten möchte. Dazu ist zu sagen, dass unser Vermieter noch nicht sehr alt (um die 60) ist und objektiv nicht krank erscheint und noch jeden Tag im Garten arbeitet. Dies sei aber dahin zu stellen. Nun ist meine Frage, ob mir trotz seinem Recht auf Eigenbedarf nicht eine Kündigungssperrfrist von mindestens 3 Jahren nach §577a Abs. 1 BGB zusteht, da er uns als Mieter übernommen hat und die Wohnungen umgewandelt wurden. Außerdem wohnen wir in einer größeren Stadt, in der wir sogar eine Kündigungssperrfrist von 5 Jahren hätten. Kann der Vermieter mit Begründung einer Krankheit die Sperrfrist umgehen und lohnt es sich überhaupt was zu unternehmen. Problematisch ist außerdem, dass mein Mann keine Rechtsschutzversicherung hat. Über jeden Rat bin ich dankbar. LG

Kündigung, Recht, Mietrecht, Eigenbedarf, BGB, Jura, Mieterschutz, Rechtsberatung
Wie kriege ich diese Ungeziefer(Silberfische) weg?

Hallo gf-Team!

Ich habe ein Proble...

Seit ca. 24 Monaten lebe ich in einem Studentenwohnheim, ich habe eine eigene Küchenzeile und einen Badezimmer (insgesamt** 18 m2, 4 Etage, nah am Wald, altes Gebäude**) . Schon in der ersten Woche sind mir Silberfische aufgefallen, fette fette Silberfische ! Die waren überall: Badezimmer, Fensterbank, an der Wand, auf der Küchenzeile und am schlimmsten auf/in meinem Bett und in der Kleidung! Weinen..ich wollte nur noch weinen. Im Internet habe ich stuuundenlang gesucht und alle möglichen Tipps angewendet:

-Boden jeden Tag staubgesaugt und gewischt - Silberfisch-Fallen aufgestellt (selbgemachte, gekaufte ) - gelüftet - Boden haarfrei gehalten - Giftkeule für 20 euro aus Amazon bestellt und aufEcken und möglich offenen Fugen,Ritzen gesprüht - über Semesterferien mehrere Fallen aufgestellt (nach den Ferien hatte ich ein Friedhof an Silberfische )

Nach ca. 3 Monaten hatte ich das Gefühl das die Dinger immer mehr verschwanden, ab und an hab ich mini winzige gesehen und sofort getötet. Bis jetzt: Ich bin seit 1 Woche aus den Ferien zurück und schon wieder töte ich jeden Tag mind. 4 Stck. doch am aller schlimmsten : SCHON WIEDER IN MEINEM BEEEETT!!!!!

Jetzt reicht es mir, ich wende mich an die Hauswirtschafterin im Haus doch meine Frage:

Können die vom Studentenwerk überhaupt was machen?Ich mein das Gebäude ist alt und rissig was können die schon tuen? Kann ich gewisse Rechte gültig machen und eine Mietverminderung verlangen? Ich weiss ich bin Studentin und darf mir keinen großen Luxus wünschen bei dem Mietpreis doch muss ich es dulden in meinem Bett ungeziefer zu haben? Weder Geld noch Zeit habe ich eigenständig gegen die Dinge zu kämpfen!

Ich bitte so so so nach einem Rat :( Danke

Insekten, Mieterschutz, Ungeziefer, Silberfische
Wohnungswechsel innerhalb einer Mietergenossenschaft

liebe Leute,

ich hatte vor 2 Wochen einen Antrag bei meinen Vermieter gestellt zwecks Wohnungswechsel innerhalb der Mietergenossenschaft: Gründe waren - Wohnung ist nicht modernisiert d.h. es sind noch sehr alte weise Türen und PVC Belag drin. In der Küche habe ich überhaupt keine Tür. Es ist eine ganz normale ca.60 qm Wohnung (Miete 405€ warm) in einem Wohnblock. ich wohne 7 Jahre darin, bin eingezogen weil ich damals eine Wohnung dringend brauchte, war in der Ausbildung Nun wollte ich umziehen in eine Wohnung der selben Größe, welche modernisiert ist und sogar 20€ billiger ist.

Bei meinem Termin heute teilte man mir mit das sie einen Umzug nicht erlauben. Den es wäre für sie eine Kostenfrage. Ich würde aus einer unrenovierten Wohnung ausziehen, diese müssten sie ja für meinen Nachmieter neu machen. ich solle mich doch mit einen einbau einer Küchentür zufrieden geben

ich meine jeder bekommt eine Wohnung welche modernisiert ist und zahlt weniger miete und ich soll in der alten bleiben.

ich finde das irgendwie frech. ich bin Alleinerziehende Mutter und fühle mich jetzt hilflos. erst habe ich mündlich zu gestimmt, aber im nachhinein war das ein Fehler. Das Wohngebiet möchte ich nicht wechseln. mein soziales Umfeld ist hier (sprich Kita, Familie, Freunde, Arbeit)

kann ich mich nicht dagegen irgendwie wehren. bzw noch ein Schriftstück abgeben. habe ich keine Rechte als Mieter. irgendwie bin ich ratlos :(

danke für ernst gemeinte Ratschläge

Wohnrecht, Wohnung, wohnen, Mietrecht, Anwalt, Mieterschutz
Vermieter will mich nicht ausziehen lassen, hilfe?

Der Titel meiner Frage ist vielleicht ein bisschen seltsam aber mein Vermieter und sein nicht ganz so schlauer Makler haben mir seit jeher Probleme bereitet, nun aber zu meinem Hauptproblem im Moment: Vor drei Monaten habe ich endlich beschlossen aus meiner Wohnung auszuziehen, ich habe ein Kündigungsschreiben geschickt, welches mit Unterschrift , also Einverständnis und Kenntnisnahme an mich zurückging, 2 Tage später Darin kündigte ich den Wohnungsvertrag zum 30.09.2014,sodass die Wohnung am 1.10 wieder neu bezogen werden kann. abgeschickt wurde der Brief selbst am 9.07.2014, ich bat darin um einen etwas schnelleren Auszug als die der 3monatigen Küdigungsfrist, denn ich war ein paar Tage drüber als ich das Schreiben abgeschickt hatte und wollte nicht auch noch für den Monat Oktober zahlen. Umso glücklicher war ich,als 2 tage später unterschrieben das Schreiben vom Vermieter zurückkam. Gesagt getan, ich habe meine Wohnung schon leer geräumt, bis auf die Möbel und seiner "Maklerin" (Die mir bei der Vermietung damals den Mietvertrag 6 (!) mal erneut schicken musste, weil so viele Fehler darin waren) sogar den Zweitschlüssel gegeben, damit in meiner Abwesenheit Interessenten die Wohnung besichtigen können und sie schnell wieder vermietet werden kann. Nun schickt mir die Maklerin doch gestern eine Email die heisst: Oh, ach übrigens, Sie ziehen ja am 30.12.2014 aus, nicht wahr´? Denn in Ihrem Schreiben heisst es sie kündigen die Wohnung offiziell zum 30.09. Und ich war natürlich geschockt! Wenn jemand eine Wohnung kündigt und das BIS zu einem Gewissen tag,und den Brief auch noch 3 monate bevor diesem genannten Datum abschickt, dann kann man doch nicht zwei Wochen davor "Nachfragen"? Ich habe ihr natürlich sofort eine Email geschrieben die besagt dass sie falsch liegt und offensichtlich ziehe ich nicht erst am 30.12 aus? Siehe Brief? Doch nun kommt der Hammer: Ich erhalte eine automatische Email zurück, dass sie bis zum 30.09. im URLAUB und nicht erreichbar ist, also genau der Tag bis zu dem ich ausziehen hätte sollen. Ich muss aber die Wohnung, Schlüssel etc zurückgeben und weiss nun wirklich nicht wie ich mich verhalten soll. Der Vermieter selbst ist ein älterer Herr der selbst nichts unternimmt und alles über diese Maklerin macht, ich habe noch nicht einmal seine Nummer (Adresse schon) Ich bin für Ratschläge dankbar, denn so etwas habe ich noch nicht erlebt. Weiss jemand wie ich mich verhalten soll?Wegen meines unterschriebenen Kündigungsschreibens müsste ich doch auf der sicheren Seite sein, oder? Da kann mich der Vermieter ja nicht dazunötigen, nochmals 3 Monate miete zu zahlen??

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Immobilien, Makler, Mieterschutz
Mietvertrag KFZ-Stellplatz dubiose Klauseln zulässig? Verstoß gegen Datenschutz?

Als Mieter einer Wohnung habe ich die Möglichkeit ebenfalls einen Garagenstellplatz für mein Auto anzumieten.

Folgende Klauseln finde ich fragwürdig:

1. Klausel: "Das Mietverhältnis kann unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende von beiden Parteien gekündigt werden...."

Frage: Wenn zum Quartalsanfang gekündigt wird, dann habe ich den Stellplatz noch 6 Monate an der Backe, richtig??? Ist das zulässig???

2. Klausel: Der Vermieter vermietet an den Mieter den Tiefgaragenstellplatz Nr. XX für das Abstellen eines Kraftfahrzeuges auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für die Entwendung, Brand oder Beschädigungen der untergestellten Fahrzeuge....

Frage: Darf der Vermieter die Haftung ausschließen? Muss der Vermieter nicht die Garage versichern?

3. Klausel: Der Mieter ist verpflichtet, sein Kraftfahrzeug während der Dauer des Mietverhältnisses polizeilich anzumelden und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Vermieterin ist berechtigt, von dem Mieter einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu fordern......Sobald sich das Kennzeichen oder die Automarke ändert, ist der Mieter verpflichtet, dies der Vermieterin unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Frage: Also diese Klause finde ich heftig! Einerseit entbindet sich der Vermieter von der Haftung, andererseits will er alles über mein Auto wissen! Darf der Vermieter das??? Ah so, hätte ich ganz vergessen. Die Vermieterin möchte noch eine Kopie des Fahrzeugscheins haben. Ich meine, wäre die Garage versichert, würde ich es verstehen, aber wenn der Vermieter für nichts haften will, wozu braucht sie die ganzen Informationen/Unterlagen? Hat das überhaupt Einklang mit dem Datenschutzgesetzt??

Ich freue mich über jede hilfreiche Antwort!

Gruß

Datenschutz, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Haftung, Mieterschutz
Eigentümer baut Zaun um Mehrfamilienhaus (Mietrecht)

Liebe Community,

Ich bin im Juli in eine neue Wohnung gezogen, nach Einzug wurde ein Zaun um das gesamte Grundstück (Wohnanlage aus insgesamt sechs Mehrfamilienhäusern, keine Platte) gebaut. Generell gibt es zwei Eingänge auf das Grundstück, einen von der Straße aus, die auch die Adresse ist und einen von einer Kreuzungsstraße. Über den Kreuzungsstraßeneingang bin ich deutlich schneller an meinem Haus und muss keinen Umweg von knapp 300m gehen, der somit einen längeren weg zu ALLEN öffentlichen Verkehrsmitteln in der Umgebung darstellt.

Der "Seiten"Eingang war auch gleichzeitig Einfahrt zu den Mieterparkplätzen und meines Wissens nach auch die "Noteinfahrt", ein Feuerwehrwagen würde gar nicht mehr an die Wohnungen herankommen. Dieser Eingang war zunächst mit einem Schloss gesichert, für den nur die Mieter einen Schlüssel bekommen haben, die einen Stellplatz hatten. Seitdem war er immer abgeschlossen und es hing an Zettel daran "Eingang nur noch über Straße X sonst Mieterrechtliche Schritte". Inzwischen ist dieser Eingang mit einem dicken Fahrradschloss gesichert, zu dem meines Wissens niemand einen Schlüssel hat.

Meine Frage: Ist dies rechtlich zulässig? Habe ich recht auf einen Schlüssel, obwohl ich keinen Stellplatz habe? Darf der Vermieter einfach einen Zaun bauen und den Leuten einen Weg vollkommen versperren. Zusätzlich erschließt sich mir der Zweck dieses Zaunes nicht, da die Gegend nicht grad unsicher ist.

Vielen Dank für eure Antworten und viele Grüße J.

bauen, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Baumaßnahmen, Mieterschutz
Badezimmer, Vermieter tut nichts

Guten Morgen an alle hier. Zunächst möchte ich darum bitten dass sich nur die zu Wort melden, die auch ganz genau etwas zum Mietrecht sagen können. Danke dafür nochmal.

Also ich bin am 01.08.2013 in eine Wohnung gezogen. Vor dem Einzug habe ich die Wohnung renoviert und dabei Mängel im Bad fest gestellt. Diese Mängel habe ich dem Vermieter genannt.

Hier mal die Mängelliste im Bad, die ich dem Vermieter genannt habe und die er sich auch selbst angesehen hat.

  • Undichte Wasserrohre (Kupferrohre, ich habe einen Eimer drunnter stehen und kippe jeden Tag 10 liter Wasser weg)

  • Die Batterie für Warmwasser ist defekt (Das warme Wasser bekomme ich nicht aufgedreht) Ich kann da also nicht duschen und muss zu Bekannten oder meinen Eltern zum Duschen

  • Das Silikon, dass an der (übrigens völlig veralteten) Badewanne ist, bröckelt ab. Die Badewanne ist in einem schlechten Zustand. Also hat der Vermieter mir versprochen, dass ich eine Dusche bekomme.

Diese Mängel habe ich dem Vermieter genannt und er hat mir beim Einzug versprochen, dass er diese Beseitigen würde. Auch nach mehrmaliger Aufforderung hat er bisher noch nichts getan.

Nun meine Fragen. Wie kann ich jetzt vorgehen, um mein Recht durchzusetzen bzw das Recht auch auf meiner Seite zu haben?

Darf ich einfach einen Klempner anrufen und alles auf seine Rechnung reparieren lassen?

Danke schonmal für die Antworten.

Dusche, Badezimmer, Badewanne, Mietrecht, Vermieter, Mieterschutz, Nebenkostenabrechnung
Mietrecht: Frage zum Ersetzen von elektronischen Geräten nach Kurzschluss

Hallo liebe Community,

dieses Mal habe ich eine Frage im Bereich Mieterschutz, bzw. Rechte eines Mieters - vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus:

In der Wohnung einer Freundin gab es einen Kurzschluss, der laut Elektriker, wohl dadurch ermöglicht wurde, dass die Kabel bzw. der Hauptstromkasten nicht ordnungsgemäß gewartet wurde... Nach seiner Einschätzung wurde an dem Stromkasten seit 30 Jahren nichts mehr getan - das Kabel war komplett durchgeschmort und alles war verdreckt, usw...

Durch diesen Kurzschluss sind diverse elektronische Geräte, bzw. Ladekabel meiner Freundin kaputt gegangen, da sie dem Druck nicht standhalten konnten. Der Elektriker meinte, sie hätte Glück gehabt, dass die Sicherung rausgeflogen ist, sonst wäre alles abgebrannt. Und auch, dass sie gerade nix angefasst hatte, sonst hätte sie einen Stromschlag bekommen.

Nun hatte sie bei ihrem Vermieter nachgefragt, wie es damit aussieht, dass er für die entstandenen Kosten aufkommt, also ihre Geräte ersetzt. Er hat wohl gesagt, dass er ja die Rechnung für den Elektriker bezahlt hätte und somit seine Pflicht erfüllt hätte und sich nicht dafür verantwortlich sieht, auch für die anderen Schäden aufzukommen. Dabei würde sie nicht einmal alles ersetzt bekommen wollen, sondern nur die wichtigen Dinge. Hier eine Liste, was alles kaputt gegangen ist und was sie ersetzt haben möchte:

Internetrouter, Ladekabel für ihre neue Kamera (eine gute, teure Kamera!), Ladekabel für ihren Laptop und noch etwas, komm gerade nicht drauf...

Weiterhin kaputt gegangen sind: Eine Lampe, ihre Computerboxen, ihr Handyladekabel

Am Ende sagte der Vermieter wohl, dass sie mal aufschreiben soll, was sie haben möchte und dann überlegt er es sich nochmal. Sie geht aber davon aus, dass er nichts ersetzen wird. Wie sieht die Rechtslage aus? Hat sie ein Recht darauf, dass der Vermieter ihr die Geräte ersetzt? Oder stehen die Karten schlecht, wenn er sich weigert?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!

Mietrecht, Vermieter, Kostenübernahme, Kurzschluss, Mieterschutz, Streitfrage
Brunata Metrona - Abrechnung..

Hallo ihr lieben, ich bzw mein Freund hat da ein kleines Problem oder eher ein großes. Er hat seine heiz- und warmwasser abrechnung bekommen..

Er muss für ein Jahr 1400 euro zahlen also jetzt noch 600 euro nachzahlen. Beim ablesen waren sein Vater und ich mit in der wohnung das ist meines erachtens soweit korrekt gelaufen allerdings ist sein verbrauch in den räumen absolut nicht nachvollziehbar so ist z.B. im schlafzimmer mehr verbrauch als im wohnzimmer oder im Bad. Er ist so ziemlich den ganzen tag arbeiten und wohnt jetzt ziemlich genau ein Jahr hier. Ist also sogut wie nie zuhause und auch nicht derartig verschwenderisch. Seine Nachbarin hat die Wohnung neben ihm gemietet ist Ausendienstangestellte und wirklich nie zuhause wenn man sie sieht kommt sie abends um 10und fährt um 7 wieder los. und trotzdem muss auch sie über 400 Euro nachzahlen. Jetzt ist meine Frage ob das alles stimmig ist da es uns nicht sonderlich richtig vorkommt.

Im internet haben wir schon viel über Probleme und "dubiose" Nachzahlungen von Brunata gelesen und auch so reden viele von abzocke. Kann jemand von euch erfahrungen schildern oder ratschläge geben ? was für ein verbauch ist für einen alleinstehenden Mann (23) normal? Ich danke für hilfreiche antworten An die Zähler kommt er nicht dran , die sind im Keller des Vermieters der unten im Haus wohnt.Seine wohnfläche sind ca 60m² schlaf und wohnzimmer , bad ,küche und flur

Recht, Mieterschutz, Nebenkostenabrechnung
Was tun wenn Vermieter nicht erreichbar?

Wir hatten Anfangs das Problem dass er uns die Nebenkostenabrechnung vom Vorjahr deutlich zu spät zugeschickt hat. Diese muss bis spätestens 12 Monate nach Abrechnungsende beim Mieter vorliegen. In unserem Fall haben wir erst eine 2. Mahnung bekommen und nachdem ich dann 3 Wochen lang alle paar Tage angerufen habe, haben wir dann endlich auch die Rechnung bekommen. Allerdings 3 Monate zu spät. Deswegen habe ich dem Vermieter eine E-Mail geschickt mit einen Auszug aus dem BGB & wies ihn daruf hin das wir die Nebenkostenabrechnung nicht zahlen brauchen & nicht werden. Dann vergingen 3 Wochen ohne Mahnungen und ohne Antworten. Dann flatterte wieder eine 1. Mahnung bei uns ein diesmal war sie nicht an mich sondern an meinen Mitbewohner adressiert. Darin wurden wir auf einen Mietrückstand aufmerksam gemacht. In diesem war wieder die Nebenkostenabrechnung enthalten plus eine Mieterhöhung. Wir wurden aber nie auf eine Mieterhöhung aufmerksam gemacht. Logisch ist es zwar dass wenn die Nebenksoten im Vorjahr höher waren somit auch die Miete steigt, dennoch muss man uns das schriftlich mitteilen. Wir haben den Rückstand nicht gezahlt & versucht der Vermieter Telefonisch & per E-Mail zu kontaktieren. Mitlerweile haben wir die letzte Mahnung bekommen und uns wird mit einem Rechtsanwalt gedroht aber der Vermieter regiert weiterhin weder auf Mails noch auf Anrufe. Was sollen wir tun?
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Mietrecht, Vermieter, Mieterschutz
Darf ich meinen Vermieter aus meiner Wohnung werfen, wenns mir zuviel wird?

Hallo,

mein freund und ich haben ein wenig stress mit unserem vermieter. wir hatten die fristlose kündigung erhalten, ich war dann beim anwalt. Dieser hatte unserem vermieter geschrieben, dass wir versuchen bis ende märz auszuziehen...leider ist das hier so eine sache mit den wohnungen. sind nur auf einen ort angewiesen wegen der arbeit. Ohne auto und mit wenig busmöglichkeiten halt schlecht in der eifel

Heute kam ein mitmieter aus dem haus und sollte mir ausrichten, dass wir morgen raus sein sollen sonst kommt morgen das räumkommando und unsere sachen würden draußen stehen.

Ich hab direkt meinen anwalt angerufen, dieser meinte er darf uns definitiv NICHT ohne gerichtsurteil rauswerfen (auf den brief von vor 1 monat von unserem anwalt hatte unser vermieter nicht geantwortet).Falls die kommen, einfach nicht aufmachen, bzw polizei rufen, wenn gewalt angewendet wird

Naja aufjedenfall hatte ich vorhin dann mit dem vermieter telefoniert, er war total agressiv und meinte es wäre ihm egal, was unser anwalt sagt und solche sachen.

Ich kam garnicht richtig zu wort, nun möchte er heute nachmittag noch vorbei kommen, allerdings habe ich angst, dass er dann wieder so agressiv ist, und womoglich noch handgreiflich wird.

Deshalb meine Frage: Darf ich ihn aus der wohnung weisen, wenn er zu agressiv wird und wir angst haben müssen das er gewalt anwendet?

Wohnung, Vermieter, Mieterschutz, rauswerfen

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